Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
  • Home
  • Alle Artikel zum Thema Ausbildungsverordnung

Alle Artikel zum Thema Ausbildungsverordnung

© Highwaystarz-Photography / thinkstock

Prüfung modernisiert

-

Ablauf inhaltlich und methodisch aufgewertet Zeiten und Technologien ändern sich – und deshalb auch die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK. Statt Zwischenprüfung und Gesellenprüfung sieht die aktualisierte Ausbildungsverordnung ab 1. August eine auf zwei Teile gestreckte Gesellenprüfung vor. Der Teil 1 tritt an die Stelle der Zwischenprüfung, das Ergebnis fließt bereits zu 30 % in die Gesamtnote ein. Wie das im Detail abläuft und was die Verordnung noch Neues beinhaltet, beschreibt der Beitrag.

Berufsbildung

Zeitgemäß prüfen ist Pflicht

-

Bereits am 01. August 2003 trat die Ausbildungsverordnung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Kraft. Dementsprechend müssen die Ausschüsse die Gesellenprü-fungen nach den geänderten Vorgaben durchführen. Da dies auch zwei Jahre nach Einführung der Verordnung immer noch zu Schwierigkeiten führt, hat der Fachverband NRW eine Muster-Gesellenprüfung entwickelt, die auch bundesweit von Interesse sein dürfte.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Die Ausbildungsverordnung

-

Drei Varianten stehen im Mittelpunkt der Diskussion um die neuen Ausbildungsverordnungen. Wie man im nördlichsten Bundesland darüber denkt, schildert Hauptgeschäftsführer Hugo Schütt.

BERUFSBILDUNG

Meisterprüfungsund Ausbildungsverordnungen

-

Die Zusammenlegung der Berufe Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer erfordert auch weitreichende Änderungen bei den Meisterprüfungs- und Ausbildungsverordnungen. Hier der aktuelle Sachstand.