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Fördergelder per App

Möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen – damit sich Kunden diesen Wunsch erfüllen können, müssen in herkömmlich erstellten Wohngebäuden oft Barrieren abgebaut werden. Im Zentrum der erforderlichen Umbaumaßnahmen stehen meist Bad und WC.

Check-App hilft schon bei der Beratung

Damit der SHK-Fachbetrieb den Kunden sowohl in Bezug auf die sanitären Einrichtungen als auch in puncto KfW-Förderfähigkeit optimal beraten kann, lässt sich die Tablet-App „Altersgerecht Umbauen“ (kurz: Check AU) einsetzen. Mit Hilfe dieser App kann der Berater aus dem Sanitärfachbetrieb durch eine intuitive Nutzerführung den Ist-Zustand des gesamten Hauses vor Ort aufnehmen. Im Mittelpunkt stehen natürlich Bad und WC. Den dortigen Ist-Zustand gleicht das Tablet automatisch mit den hinterlegten technischen KfW-Mindeststandards „Altersgerechtes Haus“ ab. Schon bei der Erfassung erhält der Sanitärfachmann entsprechende Hinweise, denn die Abweichungen zum aktuellen KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ werden sofort sichtbar.

Ist ein Kriterium nicht erfüllt, färbt sich der Abfragebereich zur Orientierung rot. Bei grüner Färbung stimmt die Ist-Erfassung mit dem entsprechenden Standard überein. Klickt man auf das Symbol „i“, gibt es weiterführende Informationen über den KfW-Standard des entsprechenden Bereiches.

Schnelles Resultat vor Ort

Unmittelbar aus der Erfassung lässt sich der förderfähige Umbaubedarf ableiten und vor Ort ein Bewertungsbericht erstellen. Sollten sich die KfW-Mindeststandards ändern, wird ein Update bereitgestellt. Mitgliedsunternehmen der SHK-Organisation ist es vorbehalten, automatisch einen Abgleich mit der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ durchzuführen. Für diesen zusätzlichen Abgleich wird das ZV-Mitglieder-Login-Passwort benötigt. Nach der Erfassung der Checkliste kann der SHK-Profi den Bewertungsbericht per Mail versenden.

Auch für Sachverständige

Soll allein die barrierefreie Badrenovierung in die Tat umgesetzt werden, sind viele Kriterien zu erfüllen. Der SHK-Profi kann dann per App nachweisen, dass die Baumaßnahme der KfW-Förderrichtlinie „Altersgerecht Umbauen“ entspricht.

Geht es nicht nur um den Förderbaustein Sanitär, sondern darüber hinaus um den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“, tangiert dies gleich mehrere Förderbausteine. Denn von der Zufahrt bis zur extrabreiten Schiebetür im Haus sind viele Bautätigkeiten für die förderfähige Barrierefreiheit zugelassen. Die KfW erwartet für diese umfangreiche Modernisierung (gemäß Standard Altersgerechtes Haus) allerdings eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen – der ebenfalls von der Check AU profitieren kann. Zu insgesamt sieben Baubereichen hat die KfW Mindestanforderungen entwickelt, die der Fachmann alle per Tablet zum Soll/Ist-Vergleich heranziehen kann.

Die Check-App wurde für iOS und Android entwickelt und kann kostenfrei über den jeweiligen Store heruntergeladen werden. Smartphones sind nicht mit der App kompatibel, sondern lediglich Tablet-PCs mit dem Betriebssystem ab iOS-Version 8.1 bzw. Android 2.3.3.

INFO

KfW-Förderung auf einen Blick

Unter dem Oberbegriff „Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW zum einen die Kredit-Variante, die mit der Code-Nummer 159 versehen ist. Darauf können private Selbstnutzer und Vermieter ebenso zugreifen wie Wohnungsunternehmen sowie Mieter von Wohnimmobilien. Finanziert werden Maßnahmen, die der Barriere-Reduzierung und der Erhöhung der Sicherheit dienen. Der effektive Jahreszinssatz liegt bei 1 %, bis 50 000 Euro kann pro Wohneinheit gewährt werden und die Laufzeit lässt sich bis auf 30 Jahre ausdehnen. Weitere Infos findet man unter http://www.kfw.de /159

Zum anderen bietet die KfW die Zuschuss-Variante (455) an. Die Konditionen: Für Einzelmaßnahmen können 8 % der förderfähigen Investitionskosten übernommen werden, doch die Obergrenze pro Wohneinheit liegt bei 4000 Euro. Für ein komplettes Gebäude gibt es max. 5000 Euro. Weitere Infos findet man unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Barrierereduzierung-und-Einbruchschutz/

Detaillierte Informationen hierzu gab es in der SBZ 4/2015.