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Baukonjunktur

Bauwirtschaft fordert Kursumkehr für Wohnungs- und Klimaziele

helmutvogler - stock.adobe.com

Im Vorfeld der Klausur des Bundeskabinetts auf Schloss Meseberg hat sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft an die Kabinettsmitglieder gewendet und sofortige Maßnahmen zur Erreichung der Wohnungsbau- und Klimaschutzziele gefordert.

Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, erklärt: „Die Situation am Wohnungsmarkt ist festgefahren und gefährlich paradox. Wir haben einen hohen Baubedarf, insbesondere im Wohnungsbau, aber seit über einem Jahr befindet sich die Nachfrage im starken Sinkflug. Der giftige Cocktail aus Inflation, hohen Zinsen, gekappten Förderungen und immer schärferen energetischen Anforderungen hat bei Häuslebauern, aber auch bei Investoren einen marktschädigenden Attentismus ausgelöst.

Projekte werden gar nicht erst begonnen oder nicht mehr umgesetzt. Ohne eine sofortige Kursumkehr werden zu wenig Wohnungen gebaut, es wird zu sozialen Verwerfungen auf den Wohnungsmärkten kommen und die für die Bauaufgaben benötigten Fachkräfte werden in andere Branchen abwandern.

Um den Wohnungsbau zu beleben, brauchen wir jetzt starke Impulse und ein gemeinsames kongruentes Handeln von Bund und Ländern. Dazu gehört eine deutliche Aufstockung der Darlehenssätze und der Zinsstützung im klimafreundlichen Neubau. Im Mietwohnungsbau ist die von Bauministerin Geywitz vorgeschlagene Sonder-Afa ohne Bindung an den EH-40-Standard ein erforderlicher Impuls.

Bei der Wohneigentumsförderung für Familien sollte diese Kopplung jedoch entfallen. Hier sollten Zuschüsse und Zinsstützung gewährt werden und das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer müssen schnellstmöglich eingeräumt werden. Für den sozialen Wohnungsbau müssen die Mittel von Bund und Ländern so aufgestockt werden, dass der Bau von 100 000 Wohnungen pro Jahr auch umgesetzt werden kann.“

Auch die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich sieht Nachbauer ohne Klarstellungen im Ordnungsrecht und eine attraktive Förderkulisse gefährdet:

„Eine regulatorische Hängepartie wie vor der Sommerpause beim „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) können wir uns nicht mehr leisten. Sie führt zusammen mit dem verspätet vorgelegten Wärmeplanungsgesetz und vielen offenen Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Verunsicherung und Attentismus bei den Investoren, Bauherren und Eigenheimbesitzern.

Diese drei Pakete müssen schnellstmöglich aufeinander abgestimmt werden, sonst bricht auch hier die Nachfrage ein: Die Aufträge für Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik sind bereits massiv zurückgegangen. Allein in der Gebäudetechnik sind seit Inkrafttreten der BEG-Novelle im September 2022 die monatlichen Antragszahlen bei den Wärmeerzeugern um über 90 % eingebrochen.

Auch hier brauchen wir daher schnellstens eine nachhaltige attraktive Förderkulisse. Die Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollte auf 45.000 Euro angehoben und die Förderung der Gebäudehülle mit der Förderung der Gebäudetechnik gleichgestellt werden.

Technologieoffenheit muss als Leitbild konsequent realisiert werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu gehört auch, dass Holzreststoffe in Betrieben weiterhin verfeuert werden dürfen.“
Quelle: ZDB / ml

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