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BADEN-WÜRTTEMBERG

Mehr Klimaschutz beim Heizen

Die Landesregierung hat die Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes verabschiedet. Nach einem Heizungsaustausch müssen künftig 15 % der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Zudem soll sich das Gesetz nicht mehr nur auf private Wohngebäude beziehen.

Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von derzeit 10 auf künftig 15 % erhöht und der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels ausgedehnt werden soll. Neu ist auch, dass künftig ein individuelles Sanierungskonzept berücksichtigt werden soll. Denn wer aufgrund eines solchen Konzeptes später zum Beispiel die Fassade seines Hauses besser dämme und deswegen weniger Energie zum Heizen brauche, trage ebenfalls zum Klimaschutz bei.

Die Verpflichtungen nach dem Wärmegesetz knüpfen bislang an die Möglichkeit an, eine solarthermische Anlage einbauen zu können. An dieser Systematik soll nicht weiter festgehalten werden. Die Verpflichtungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz sollen künftig vielmehr auch dann gelten, wenn eine solarthermische Anlage nicht realisiert werden kann. Dafür soll eine Wahlmöglichkeit bei der Erfüllungsoption eingeräumt werden – also etwa Holzpelletkessel, Wärmepumpe oder Dämmungsmaß­nahmen.