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Veränderte KfW-Förderung

Energieeffizienz wird belohnt

Mit der EnEV 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich etwa 30% verschärft. Zudem werden die Höchstwerte für Gebäude künftig mit dem Referenzgebäudeverfahren ermittelt. Da die EnEV die rechtliche Grundlage der KfW-Programme ist, ändert sich somit die Bezugsbasis für die KfW-Förderstufen.

Die Struktur der Förderung sowie die Inhalte der Programme im Bereich „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ bleiben zum 1. Oktober 2009 im Wesentlichen aber unverändert.

Es werden drei neue Förder­stufen eingeführt

Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das KfW-Effizienzhaus, das zum 1. April 2009 eingeführt wurde. Die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“ gibt seitdem an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV sein darf. Beispiel: Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat höchstens 70 % des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Es gilt also: Je kleiner die Zahl, desto besser ist die Energieeffizienz des Gebäudes.

Insgesamt werden ab Oktober sechs verschiedene KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die drei bisherigen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 werden in neue Standards auf Basis der EnEV 2009 übertragen (Bild 1). Die energetischen Anforderungen werden dabei – in Absolutwerten betrachtet – nicht bzw. nur moderat verschärft; geändert wird der relative Bezug, also die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“.

Hinzu kommen drei neue Förderstufen: KfW-Effizienzhaus 115 für Altbauten, KfW-Effizienzhaus 85 als neuer Standard in der Sanierung und Einstiegsstandard im Neubau und KfW-Effizienzhaus 55 als neuer Spitzenstandard im Neubau. Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 für Altbauten wird zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30. Juni 2010 angeboten; ebenso die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 85 für Neubauten.

Die energetischen Anforderungen an die Förderung von Einzelmaßnahmen werden mit Blick auf die EnEV 2009 überprüft. Eine moderate Anpassung wird – sofern erforderlich – vorgenommen. Genauere Details zu den Neuerungen bei den Einzelmaßnahmen will die KfW in Kürze auf den Merkblättern bereitstellen.

Wesentliche Förder-Konditionen und Übergangsfrist

Die Förderkonditionen bleiben auch mit der Umstellung im Oktober unverändert: Für alle Förderstufen im Programm Energieeffizient Sanieren – Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gilt ein einheitlicher Zinssatz (Bilder 2 + 3). Die Unterscheidung nach Energieeffizienz erfolgt wie bisher durch den Tilgungszuschuss. Die Differenzierung der Förderung im Programm Energieeffizient Bauen erfolgt wie bisher über unterschiedliche Zinssätze. Grundsätzlich gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung.

Anträge zu den neu eingeführten Förderstufen können ab dem 1.10.2009 nach den neuen Programmbestimmungen gestellt werden. Bis zum 30.12.2009 werden aber auch noch Anträge nach den alten Programmbestimmungen akzeptiert. Konkret bedeutet das:

  • Wer die neuen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte, muss den Nachweis auf Basis der EnEV 2009 erbringen. Dabei muss das Referenzgebäudeverfahren eingesetzt werden.
  • Wer die bisherigen Förderungen nutzt, weist die Anforderungen auf Basis der EnEV 2007 nach.

Während der Übergangszeit wird die ausbezahlte Förderung bei energetisch vergleichbaren Standards übereinstimmen.

Achtung: Bescheinigung für den hydraulischen Abgleich

SHK-Fachhandwerker müssen unbedingt beachten, dass die KfW in ihren Förderbedingungen klar darauf hinweisen wird, dass beim Einbau einer neuen Heizungsanlage der hydraulische Abgleich vorzunehmen ist. Die grundlegende Bedingungen zum hydraulischen Abgleich sind z.B. in der „Anlage technische Mindestanforderungen zum Merkblatt Energieeffizient Sanieren“ auflistet. ­Zudem verweist sie ergänzend auf die Homepage der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ), wo es unter https://intelligent-heizen.info/ weiterführende Infoangebote gibt.

Praktisch für den SHK-Handwerker ist, dass die VdZ im Gespräch mit der KfW und dem Bundesbauministerium ein neues Verfahren zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs abgestimmt hat. Basis war ein von einer VdZ Projektgruppe erarbeiteter Vorschlag. Um die Förderfähigkeit einfach nachvollziehbar beurteilen zu können, wurde das Prinzip der Fachunternehmerbescheinigung zugrunde gelegt. Die Unterschrift des Fachbetriebs ist für die KfW entscheidend dafür, dass die Förderfähigkeit gegeben ist.

In diesem gemeinsamen Gespräch wurde zudem das verbindliche Formblatt „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“ abgestimmt, das auf einem Vorschlag der VdZ ­basiert. Bestandteil der Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist zudem die bereits bekannte VdZ-Leistungsbeschreibung, die bisher allein Grundlage für die Fördermittelvergabe war. Die KfW werde zudem ab 1.10.2009 für die Förderung des hydraulischen Abgleichs die Bestätigung des Fachunternehmens auf dem VdZ-Formular verlangen (Downloadmöglichkeit siehe Kasten „Extras“).

Hydraulischer Abgleich wird künftig noch bedeutender

Die VdZ weist im Übrigen darauf hin, dass der Einbau bzw. die Nachrüstung mit energieeffizienten Komponenten keinen hydraulischen Abgleich voraussetzt. Dazu gehören Maßnahmen wie der Einbau von Hocheffizienzpumpen und elektronischen, zeitgesteuerten Raumtemperaturreglern.

Interessant für das SHK-Handwerk sind auch die weiteren Pläne der KfW: Laut VdZ werde künftig anstrebt, dass auch bei der Förderung von Wärmedämmmaßnahmen (Gebäudehülle, Fenster) ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird, um die Heizungsanlage an die neuen Bedingungen anzupassen. Darüber hinaus sollen auch weitere Förderbausteine geprüft werden, die in der anstehenden Novelle der KfW-Programme zum 1.10.2009 Berücksichtigung finden sollen. So soll z.B. auch die Umstellung von Ein- auf Zweirohrheizungen künftig gefördert werden.

Hintergrund dafür ist auch, dass in der EnEV 2009 der hydraulische Abgleich bereits Bestandteil der Referenzgebäudeverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude ist. Um die Bedeutung des hydraulischen Abgleichs noch weiter herauszustellen, soll nach VdZ-Angaben in der EnEV 2012 der hydraulische Abgleich sogar im Verordnungstext vorgeschrieben werden.

Tipp

Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2009

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat die wichtigsten Änderungen der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wie folgt zusammengefasst.

Schriftliche Unternehmererklärung: Ausführende Fachbetriebe müssen künftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäude­eigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15000 Euro rechnen.

Wird ein Gebäude neu gebaut oder saniert, gilt bei Bauantragstellung nach dem 1.10.2009:

Neubau: Der gesamte Jahresprimärenergiebedarf muss um 30 % niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 % effizienter sein als bisher.

Altbau: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30 % besseren energetischen Wert erreichen, als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 % sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

Für alle Eigentümer gelten ab 1.10.2009 folgende Neuregelungen und Übergangsfristen:

Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

Extras

Pflicht-Formular der VdZ zum hydraulischen Abgleich

Die KfW-Förderbank wird ab dem 1.10.2009 (für entsprechende Fördermaßnahmen) den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen die Bestätigung des Fachunternehmens auf einem von der VdZ entwickelte Formular verlangen.

Die zwei VdZ-Formulare

„Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“

sowie die dazu gehörige

„Leistungsbeschreibung für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen“

können Sie sich sich als pdf-Dateien bequem herunterladen unter https://www.sbz-online.de/ (Menüpunkt „Aktuelle SBZ / Extras zum Heft“) zum Abspeichern, Ausdrucken und Ausfüllen bzw. Lesen.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen dort noch zwei hilfreiche Broschüren als pdf-Dateien zum Download an:

VdZ-Info Nr. 6 „Heizungsoptimierung mit System – Energieeinsparung und Komfort“

VdZ-Info Nr. 15 „Optimierung der Wärmeverteilung in bestehenden Heizungsanlagen“

Nutzen Sie diese Materialien, und sparen Sie sich dadurch Zeit und Ärger.

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