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Meisterschulen in Deutschland

Schritt für Schritt zum Titel

Wer sich beruflich entwickeln möchte und die Erlangung des Meistertitels anstrebt, investiert in seine Zukunft. Handwerkspräsident Otto Kentzler stellte Anfang August fest, wie wichtig die qualifizierte Meisterausbildung hinsichtlich des drohenden Mangels an Fachkräften im Handwerk ist. Der Meister kann davon ausgehen, dass er mit seiner Ausbildung besonders in Zukunft gefragt sein wird. Allerdings ist der Schritt vom Gesellen zum Meister nicht „mal eben so“ vollzogen. Der Weg zum Meistertitel erfordert Willenstärke, Ausdauer, Zeit und natürlich auch Geld.

Vier Schritte zum Ziel

Die Meisterprüfungsordnung für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in der Fassung vom 17. Juli 2002 gibt die Inhalte der Vorbereitungskurse vor. Die Prüfung gliedert sich in vier, in sich abgeschlossene Teile, die bestanden werden müssen.

Teil I – die Praxis

Der erste Teil (I) umfasst ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch. Es gilt, eine sanitär- und heizungstechnische Anlagenplanung für ein Gebäude zu entwickeln. Gearbeitet wird dabei mit der EDV und entsprechender Planungssoftware. Zeichenbrett und Tuschefüller haben bundesweit ausgedient. Das Projekt beinhaltet zudem die Kostenkalkulation und die Angebotserstellung. Neben dieser „Anfertigung des Meisterstückes am Schreibtisch“ kommt aber auch noch das handwerkliche Arbeiten zu seinem Recht. Der Teil I umfasst nämlich zudem die Ausführung von Montage- und Servicearbeiten in der Werkstatt. Hier kann es sich um die Ausführung kleinerer, in sich abgeschlossener Arbeiten handeln, z.B. den Einbau und die Inbetriebnahme einer Pumpe. Bei den Servicearbeiten geht es darum, Installationen einzuregeln oder Fehler zu finden. Diese Arbeiten sollen sich auf das Meisterprüfungsprojekt beziehen. Der Teil I der Meisterprüfung schließt mit dem Fachgespräch ab. Im Fachgespräch stellt der Prüfungs-Absolvent seine Planungsarbeit dem Meisterprüfungsausschuss vor. Das Gespräch soll dazu dienen festzustellen, ob er in der Lage ist, seine Planung fachlich zu begründen und Zusammenhänge aufzuzeigen. Es geht aber auch um die sichere Verwendung von Fachbezeichnungen und darum, dass er auf Nachfrage durch den Prüfungsausschuss Planungsalternativen entwickeln kann. Mit diesem „Gespräch unter Fachkollegen“ schließt der Teil I der Meisterprüfung ab.

Teil II – Technik und Betriebsführung

Der zweite Teil (II) behandelt das nötige technische und technisch-kaufmännische Wissen. Hier geht es um

• Sicherheits- und Instandhaltungstechnik

• Anlagentechnik

• Auftragsabwicklung

• Betriebsführung und Betriebsorganisation

Jedes der vier Fächer schließt mit einer Note ab, die dann zusammen die Note des Teils II bilden. Dabei kann eine mangelhafte Leistung in einzelnen Fächern durch gute Leistung in anderen Fächern ausgeglichen werden. Nur ein „ungenügend“ in einem der Fächer ist ein K.-o.-Kriterium. Reicht es insgesamt nicht zum Bestehen des Teils II der Meisterprüfung, ist nach Ermessen des Prüfungsausschusses oder auf Antrag des Meisteranwärters eine mündliche Prüfung anzuberaumen. Mit dieser Prüfung muss der Prüfling sein ­Ergebnis so verbessern, dass es insgesamt mindestens ausreichend ist. Er muss sich folglich nicht unbedingt in einem Fach befragen lassen, in dem er eine mangelhafte Zensur mitbringt. Es ist ihm auch möglich, in einem Bereich, in dem er keine mangelhaften Leistungen erbracht hat, seine Note so zu verbessern, dass die Punkteanzahl des Gesamt­ergebnisses für das Bestehen genügt. Für die Installateur- und Heizungsbauermeister hat die Sache allerdings einen Haken. Und dieser Haken ist das Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik. Über das Ergebnis dieses Prüfungsbereiches erhält der Absolvent eine gesonderte Bescheinigung. Sie dient zur Vorlage beim Gas- und Wasserversorgungsunternehmen, wenn die Eintragung in das Installateurverzeichnis beantragt wird. Bezeugt diese eine nur mangelhafte Kenntnis, werden dem Kollegen die Eintragung und damit die Ausstellung eines Installateurausweises verwehrt.

Teile III und IV der Meisterprüfung

Mit dem dritten Teil (III) der Prüfung werden die allgemeinen kaufmännischen Kenntnisse abgefragt. Hier geht es um das wirtschaftliche und rechtliche Fachwissen in allgemeiner, also nicht zwingend fachbezogener Form. Der vierte Teil (IV) prüft die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse ab.

Teile sind kein Fahrplan

Allein die Nummerierung der einzelnen Teile der Meisterprüfung lässt auf den ersten Blick die Vorgabe einer Prüfungsreihenfolge erkennen. Dieser Eindruck trügt allerdings. Denn eine Ablegung der einzelnen Prüfungsteile in der, von der Meisterprüfungsverordnung vorgegebenen Reihenfolge, macht wenig Sinn. Vor allem dann nicht, wenn keine „Prüfung an einem Stück“, sondern eine zeitlich versetzte Ablegung der Prüfungsteile angestrebt wird. Ist das der Fall, sollte man – gewissermaßen als Einstieg – mit der Vorbereitung auf den Teil IV der Meisterprüfung beginnen und im Anschluss an die Vorbereitung diese Prüfung ablegen. Wer bereits an anderer Stelle einen „Ausbildereignungsschein“ gemacht hat (z. B. bei der Bundeswehr, als Mitglied im DLRG, als aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr), sollte prüfen lassen, ob dieser als Teil IV der Prüfung anerkannt wird. Wenn ja, ist eine Befreiung von diesem Teil der Prüfung möglich. Folgen sollte die Vorbereitung auf Teil III der Prüfung. Das ist sehr zu empfehlen, da die technisch-kaufmännischen Fächer durch bereits vorhandenes kaufmännisches Wissen erheblich leichter zu verdauen sind. Viele Bildungsstätten bieten die Lehrgänge für den Teil IV (Ausbildung der Ausbilder, kurz AdA) und den Teil III (Fachkaufmann) als eigenständige Maßnahmen an. Da sie in sich abgeschlossene Einheiten darstellen, kann der Absolvent nach bestandener Prüfung bereits mit einer neuen Qualifikation aufwarten: Er darf sich „Fachkaufmann“ nennen. Diese Prüfung ist zwar genau genommen kein Teil der Meisterprüfung, wird aber für den Teil III der Meisterprüfung anerkannt. Der Fachkaufmann wird also von der Ablegung des Teils III der Meisterprüfung auf Antrag befreit. Dann sollte die Vorbereitung auf den Teil I und II der Prüfung folgen. Diese Teile hängen inhaltlich eng verzahnt zusammen. Denn das, was an technischen Regeln in der Vorbereitung zur Prüfung auf den Teil II gelehrt wird, erfährt in der Vorbereitung auf den Prüfungsteil I seine Umsetzung.

Preis-Spannen bis zu 7500 Euro

Die Lehrgänge, egal ob als „All-inclusive-Lehrgang“ (Vorbereitung auf die Prüfungsteile I bis IV) oder als technische Lehrgänge (Vorbereitung auf die Prüfungsteile I und II), kosten natürlich Geld. Das teuerste Pflaster für einen technischen Vollzeitlehrgang (Teil I und II) ist Koblenz. Berufsbegleitend muss man auch hier für einen solchen Lehrgang am tiefsten in die Tasche greifen. Wer sich mit einem Lehrgang auf die Teile I bis IV vorbereiten möchte, zahlt für einen Vollzeitlehrgang in Stade am meisten. Der Teilzeitlehrgang dafür ist in Aachen am teuersten. Die günstigste Teilzeitvorbereitung auf alle vier Teile der Meisterprüfung gibt es in Karlsruhe, die günstigste „I-IV-Vollzeitvorbereitung“ wird in Nürnberg angeboten. Die Kosten für erforderliche Lehrmittel sind nur bei einigen Offerten bereits in der Kursgebühr enthalten. Im überwiegenden Teil informieren die Bildungsträger die Interessenten darüber, welche zusätzlichen Gelder für die Anschaffung von Lehrmitteln nötig sind. Die Angaben reichen hier von „keine Zusatzkosten“ bis hin zu 1.550 Euro. Diese Unterschiede sind dadurch begründet, dass für die Teilnahme an einigen Lehrgängen nur der Besitz einiger Fachbücher vorausgesetzt wird. Bei anderen Lehrgängen ist nicht (nur) der Besitz von Büchern, sondern auch die Ausstattung mit einem Notebook gefordert.

Fördern möglich

Für die Finanzierung sollte sich der Meisterschüler hinsichtlich der Fördermöglichkeiten durch Meister-BAföG beraten lassen. Um förderwürdig zu sein, muss es sich bei der Fortbildungsmaßnahme um eine sogenannte „Aufstiegsfortbildung“ handeln, was bei Lehrgängen, die auf die Ablegung der Meisterprüfung oder Teile der Meisterprüfung vorbereiten, der Fall ist. Die Förderung umfasst ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 10226 Euro. Derzeit werden 30,5 Prozent dieser Summe als nicht rückzahlpflichtiger Zuschuss gezahlt. Für den Darlehensbetrag gilt eine zins- und rückzahlungsfreie Karenzzeit von zwei Jahren. Wer einen Vollzeitlehrgang belegt, hat zusätzlich Anspruch auf Unterhalt. Alleinstehende bekommen 614 Euro monatlich, Verheiratete 829 Euro im Monat. Pro Kind, das mit im Haushalt lebt, gibt’s noch einmal 179 Euro im Monat extra. Aus der Unterhaltssumme, die sich ergibt, gelten 202 Euro als Zuschuss. Der darüber hinaus gezahlte Unterhalt wird in Form eines Darlehens gewährt. Allerdings werden bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches auch das Einkommen der Familie und das vorhandene Vermögen mitbewertet. Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate dauern. Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden. Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile, müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmeabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Wer für sich entschieden hat, sich der Meisterprüfung zu stellen, sollte einen Zeitplan aufstellen und bei den Bildungsträgern Termine für die entsprechenden Kurse mit zeitlichem Vorlauf abfragen. Auf diese Weise kann schon im Vorfeld „Leerlauf“ auf dem Ausbildungsweg vermieden werden. Schließlich greifen die vier Teile der Prüfung – obwohl in sich abgeschlossen – unvermeidbar ineinander. Denn der moderne Handwerksmeister ist nicht nur Techniker, sondern auch Kaufmann, Manager und ein klein wenig Psychologe. Genau der Typ von Fachmann, der nach den Worten von Handwerkspräsident Kentzler in naher Zukunft heiß begehrt sein wird. JS

Alle Meisterschullehrgänge in einer Datenbank

Die hier vorgestellten Seminare sind in der Meisterschuldatenbank unter https://www.sbz-online.de/ aufgeführt. Hier können Interessenten die Lehrgänge nach den unterschiedlichsten Parametern selektieren und finden auch die direkten Links zu den Bildungsstätten.

Die Bildungseinrichtungen können einen ­direkten Online-Zugang nutzen und dort ihr Schulungsangebot ständig aktualisieren.

Meister-BaföG

Wer das Meister-BaföG in Anspruch nehmen will, sollte sich vorab professionell beraten lassen, da hier der Teufel im Detail stecken kann. Die Mitarbeiter der jeweiligen Lehrgangsanbieter können Beratungsstellen dafür benennen.

Infos gibt es auch im Internet unter:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Lernen von zu Hause aus

Die Wissensvermittlung geschieht heute noch fast ausschließlich durch die klassischen Präsenzlehrgänge. Die Teilnehmer gehen also buchstäblich zur Meisterschule. Nur drei Bildungsträger vermitteln ­einen Teil des Lehrstoffes in Fernlehrgangsform:

Das BTZ Rohr-Kloster der HWK Südthüringen und das BTZ der Handwerkskammer Schwerin vermitteln zehn Prozent des Lehrstoffes in Form von Lehrbriefen, die der Teilnehmer zu Hause in eigener Regie durcharbeitet. Bei der Handwerkskammer Cottbus werden 1,2 % des Unterrichtsstoffes auf diese Weise vermittelt.

Weitere Informationen

Der aktuelle Überblick mit dem Angebot von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung wurde von Jörg Scheele, SBZ-Redaktionsbüro NRW erstellt, 58452 Witten, Telefon (0 23 02) 3 07 71, Telefax (0 23 02) 3 01 19, E-Mail: scheele@sbz-online.de