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VBI

Broschüre zum neuen ­Vergaberecht

Wichtigste Neuerung aus Ingenieursicht: Es gibt keine eigenständige Verordnung für die Vergabe von Planungsleistungen mehr. Die entsprechenden Vorschriften bilden jetzt einen eigenen Abschnitt innerhalb der Vergabeverordnung. Darin finden sich auch Vorschriften für die Durchführung von Planungswettbewerben, die auf ausgewählte Objekte im Hoch- und Brückenbau angewendet werden sollen.

Nach neuem Recht stehen bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog als gleichberechtigte Vergabeverfahren nebeneinander. Der öffentliche Auftraggeber kann also zwischen diesen beiden Verfahren frei wählen. Beide Verfahren sind inhaltlich modifiziert worden. Beiden Verfahren ist wie bisher grundsätzlich ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, an dem sich jedes interessierte Unternehmen beteiligen kann.

Die VBI-Broschüre „Vergaberecht 2016 – Textausgabe“ enthält den vollständigen Verordnungstext und wird durch ein Vorwort von VBI-Justiziarin Sabine von Berchem eingeleitet. Sie umfasst 283 Seiten, kostet 10 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten und kann über den Bookshop auf der VBI-Website bestellt werden.
www.vbi.de/shop/ 

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