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Branchennews

GTGA zertifiziert weiterhin Fachbetriebe

Die Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e.V. bleibt als Güte- und Überwachungsgemeinschaft anerkannt: Das Verfahren auf Anerkennung auf wasserrechtlicher Grundlage wurde zum 1. Juli 2018 erfolgreich abgeschlossen.

Der Bestätigungs-Prozess war notwendig geworden, da die bisherige Anerkennung auf Grundlage baurechtlicher Vorschriften nach gesetzlichen Änderungen keinen Bestand mehr hatte. Die GTGA ist damit weiterhin in der Lage, Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung die „Fachbetriebs-Eigenschaft nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)“ zu verleihen. Nur diese besonders qualifizierten Fachbetriebe dürfen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten, instand setzen, reinigen und stilllegen.

Betreiber, die selbst keine entsprechende Qualifikation besitzen, müssen im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung darauf achten, nur Fachbetriebe mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen. Bereits seit dem 1. August 2017 gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie wurde nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom Bundesumweltministerium erlassen und löst in diesem Bereich die bisherigen landesrechtlichen Regelungen ab.