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Mitgliederversammlung der ÜWG

Nachfrage und Angebot

Zum Ende des Geschäfts­jahres 2006 konnte die ÜWG-SHK 227 neue Fachbetriebe zählen, die sich der Überwachungsgemeinschaft angeschlossen haben. Damit wurde die Gesamtzahl von 3809 Unternehmen erreicht, die fachgerechte Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen (nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz) sowie weitere 403 Unternehmen, die Arbeiten an Entwässerungssystemen (nach § 13 b Hamburger Abwassergesetz) vornehmen – Tendenz steigend. Ulrich Kössel, im letzten Sommer zum neuen Vorsitzenden gewählt, freute sich über die wachsende Nachfrage an den verschiedenen Dienstleistungen der Organisation. Dass die Neuzugänge mit einem Großteil an Pragmatismus verbunden sind, mochte er nicht verschweigen. „Die starken Zuwächse verzeichnen wir vor allem aus Bayern, wo Anfang 2008 die 1000-Liter-Regelung erwartet wird“, erläuterte er. Wie im überwiegenden Teil der anderen Bundesländer auch, dürfen oberhalb dieses Füllvolumens dann nur noch gütegesicherte Betriebe Lagerbehälter mit Wasser gefährdenden Stoffen errichten. Gab es 2006 allein aus Bayern 75 Neuzugänge, so geht man vorsichtigen Schätzungen zufolge von einer noch größeren Anzahl aus, die im Laufe des Jahres aus dieser Region hinzukommen werden. Insgesamt ändert dies nichts am Proporz: Über 50 % der Mitglieder sind weiterhin in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen zu finden.

Flächendeckende Tankprüfungen nur in Hessen

Inzwischen vergrößerte sich die Zahl der bestellten Sachverständigen nach VAwS (Verordnung für Anlagen Wasser gefährdender Stoffe) um 5 auf nunmehr 40 Personen, die für die ÜWG-SHK tätig sind. Im letzten Jahr summierten sich die Anlagenprüfungen zur Rekordzahl von 11789, was in sehr hohem Maße auf die flächendeckenden Untersuchungen in Hessen (10255 Prüfungen) zurückzuführen ist. Geschäftsführer Matthias Anton äußerte im Bericht über die ÜWG-Entwicklungen des letzten Jahres seine Vermutung, dass andere Bundesländer dieser Praxis nicht folgen werden, da man solche grundsätzlichen Überprüfungen in anderen Regionen nicht für zumutbar ansehe.

Mehr Schulungen

Im Geschäftsjahr 2006 wurden 82 Fachbetriebsschulungen mit ca. 1650 Teilnehmern durchgeführt – seit 2004 ist damit das Weiterbildungsangebot um jeweils etwa 20 Schulungen pro Jahr gesteigert worden.

Für die nächsten Jahre sieht Matthias Anton weitere Aufgaben auf die Organisation zukommen. Der ZVSHK arbeitet an einem Konzept, damit ältere Mitarbeiter in den Fachbetrieben mit ihrer Berufserfahrung zunehmend beratende Tätigkeiten ausführen können. Die „reiferen Semester“ in einer solchen Sachverständigen-Organisation der Zukunft gilt es dann nach einem einheitlichen Verfahren zu schulen und stetig weiterzubilden – im Rahmen der Selbstverwaltung eine Aufgabe für die ÜWG-SHK.

Darüber hinaus wartet ein riesiges Geschäftsfeld auf Aktivitäten: In der Entwässerung privater Grundstücke wird die Gesamtlänge maroder Grundleitungen auf 1,2 Millionen km geschätzt. Bis zum Jahr 2015 soll bundesweit jedes Grundstück gecheckt und wo nötig Leitungen instand gesetzt werden – dies ist zumindest die Zielvorgabe der DIN 1986 Teil 30. Dabei zeichnet sich deutlich ab, dass die Städte und Gemeinden nur noch zertifizierte Handwerksbetriebe für entsprechende Prüfungs- und Sanierungsarbeiten zulassen wollen. So wie bereits vor Jahren in Hamburg gestartet, wird dies auch Aufgabe der ÜWG-SHK werden, entsprechende Weiterbildungen anzubieten und die nötigen Regelüberwachungen durchzuführen.

Die vor zwei Jahren in NRW gestartete Schulungsmaßnahme zur Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen zählte mittlerweile 250 Teilnehmer. 13 Fachbetriebe haben auf diesem Fachgebiet ein weiterführendes Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die nächste Weiterbildung veranstaltet der Fachverband SHK Niedersachsen am 12.9.2007 in Verden/Aller.

Auch die Wartung von Kleinkläranlagen wird zunehmend zum Geschäftsfeld. Vor allem in Sachsen ergibt sich derzeit Handlungsbedarf. Der einwöchige Kurs vom Vorjahr wird bedarfsgerecht in ein zweiwöchiges Weiterbildungsangebot geändert und startet in Leipzig ab dem 10. September 2007. Erwartet wird, dass auch in vielen anderen Bundesländern entsprechende gütegesicherte Vorgaben für die Überwachung von Kleinkläranlagen und Abwassergruben Gültigkeit erlangen.

Lagertechnik in der Überarbeitung

Auch in den nächsten zwei Jahren wird Heizöl mit biogenen Anteilen nicht zu kaufen sein. In einer Reihe von Feldversuchen wird derzeit erprobt, wie hoch Beimischungen aus regenerativen Quellen komplikationslos möglich sind. Flankierend dazu gilt es bereits jetzt, die Anforderungen an Lageranlagen auf diese Betriebsbedingungen anzupassen. Tank-Experte und Firmenchef Wolfgang Dehoust informierte über den aktuellen Stand und prognostizierte, dass zum Ende des dritten Quartals 2007 ein entsprechender Entwurf zu erwarten sei. Von Bedeutung werden diese neuen Regelungen sowohl für Lagerstätten von Palmöl oder anderen Industrieprodukten sein als auch für die insgesamt 6,5 Millionen Heizölanlagen. Käme es durch ein neues biogenes Heizöl-Produkt zu Störungen bei einem Prozent der Anlagen, wäre dies bereits zuviel. Allein dieser Aspekt erkläre den Aufwand in den Feldversuchen, die derzeit unter Federführung des IWO liefen, erläuterte Dehoust.

Behältersumpf beginnt unter dem Saugrohr

Über den Einfluss von Tankrevisionen auf die Heizölqualität berichtete Susanne Seehack vom Institut für wirtschaftliche Oelheizung. Umfangreiche Untersuchungen konnten vor kurzem abgeschlossen werden, um die Ursache für Betriebsstörungen an Ölfeuerungsanlagen nach einer Tankreinigung zu klären. Demnach lassen sich Komplikationen durchweg dadurch ausschließen, dass die Restmenge unterhalb einer starren Entnahmeeinrichtung einer Entsorgung zugeführt wird. Solle der Tank gereinigt bzw. inspiziert werden, sei es sinnvoll, den Ölvorrat nicht zwischenzulagern, sondern zunächst einmal bis zur beschriebenen Mindestmenge zu verbrauchen, riet die Expertin. Während beim runden Erdtank die Restmenge des Ölsumpfes bauformbedingt kleiner ausfalle als beim standortgefertigten Kellertank, sei man grundsätzlich auf der sicheren Seite, diese Restmenge nicht weiter für eine Nutzung zu reduzieren.

Die durch den Alterungsprozess des Heizöls bedingten Schlämme sowie weitere Ablagerungen ließen sich dann komplett entfernen. Die im Heizöl stets vorhandenen Schwebeteilchen hätten mit etwa 4 bis 40 µm (Mikrometer, 1 µm = 1/1000 mm) keinen Einfluss auf Filter und Düsen. Erst ab einer Partikelgröße von 75 µm könnten sie von einer Filtereinrichtung zurückgehalten werden. Um Störungen an Öl-Anlagen zu vermeiden, hat das IWO viele wichtige Punkte für den Fachhanderker im 40-seitigen Leitfaden „Lagerung von Heizöl EL“ zusammengefasst, der unter https://www.zukunftsheizen.de/startseite.html (Pfad: Technik, Heizöllagerung) kostenlos bestellt oder he­runtergeladen werden kann.

Nicht automatisch der Sündenbock

Die strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen machte Oberstaatsanwalt a.D. Nils Tumat zum Thema auf der Mitgliederversammlung. Dabei zeigte er im Detail auf, wann sich ein Betrieb durch den Einsatz unerfahrener Monteure bei Inspektionsarbeiten strafbar macht. Was den Tatbestand einer Unterlassung erfüllt und welche Auswirkungen dies im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben kann, wusste der Jurist ebenfalls mit vielen Beispielen zu erläutern. Was verblüffen mag: Kommt es beispielsweise zu einem Ölschaden, ist nicht automatisch ein Betriebsleiter oder ein Inhaber aufgrund seiner Position dafür verantwortlich und kann als „Sündenbock“ herhalten. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung, sondern stets ist im Einzelfall zu untersuchen, wer an dem Schaden welchen Anteil haben könnte. Zum Abschluss brachte Nils Tumat Licht in die Zusammenhänge, wann ein Betriebsbeauftragter seine Pflichten verletzt und wann ein Jurist im Schadensfall Fahrlässigkeit oder Vorsatz erkennt.TD