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Handwerkerregelung

Freie Fahrt bis 3,5 t

Eine Novellierung der Fahrpersonalverordnung ist im Januar 2008 in Kraft getreten, die für Handwerksbetriebe Erleichterungen bringen. Im Gewichtsbereich zwischen 2,8 bis 3,5 Tonnen werden die Fahrzeuge von Handwerkern jetzt weitgehend von Aufzeichnungspflichten freigestellt:

  • Die Befreiung für Handwerker gilt nunmehr nicht nur für Materialien, sondern auch für Auslieferungsfahrten handwerklich hergestellter oder reparierter Waren (gilt jedoch nicht für hauptberufliche Fahrer).
  • Die Befreiung ist jetzt räumlich unbegrenzt und nicht mehr wie bisher auf einen 50 km-Radius beschränkt.

Im Gewichtsbereich oberhalb von 3,5 Tonnen werden Handwerker wie bisher im Radius von 50 km um den Fachbetrieb von der Pflicht zur Nutzung von Tachographen befreit, wenn sie nur „Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen befördern, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit“ benötigt und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Im Gegensatz zu bisher gilt diese Befreiungsmöglichkeit jedoch nur noch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen deshalb mit analogen bzw. Neufahrzeuge, die seit dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, mit digitalen Tachographen nachgerüstet werden. Weitere Informationen stellt der ZVSHK den Mitgliedsbetrieben unter https://www.wasserwaermeluft.de/ zur Verfügung (dazu Quick-Link wwl-514 eingeben).