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HERSTELLERVERBAND RAUMLUFTTECHNISCHE GERÄTE

Regelkonformität und Energieeffizienz

Der Verband gibt mit der vorliegenden Richtlinie einen Überblick über die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei RLT-Geräten. Sofern Normen und Richtlinien bei bestimmten Punkten keine eindeutigen Aussagen treffen, nur Empfehlungen aussprechen bzw. nur Klassifizierungen angeben, werden mit der Richtlinie konkrete Festlegungen getroffen. Damit bietet der Herstellerverband eine verlässliche Grundlage zur Auswahl von normungsgemäßen, energieeffizienten und hygienegerechten RLT-Geräten. Werden alle Vorgaben der RLT-Richtlinie 01 erfüllt und verfügt das Gerät zudem über ein Energieeffizienzlabel nach dem Zertifizierungssystem des Herstellerverbandes, erhält das Gerät das Label „Regelkonformität“.

Die RLT-Richtlinie 01 wurde im Herbst 2016 herausgegeben und beschreibt unter anderem das „Regelkonformitätslabel zu RLT-Richtlinie 01“. Die vom Herstellerverband initiierte und marktrelevante Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits im letzten Jahr in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel "RLT-Richtlinie Zertifizierung". Die Energieeffizienzklassen A+, A und B tragen den nationalen und europäischen Gesetzen und Vorgaben Rechnung, wobei das Labeling-Verfahren und die Zertifizierung vom TÜV überwacht wird. Hierzu werden die Daten der Wärmerückgewinnung, der Motoren und Ventilatoren sowie der Auslegungssoftware des Herstellers überprüft und zertifiziert. Alle Richtlinien stehen auf der Homepage des Herstellerverbandes www.rlt-geraete.de zum Download bereit.