Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Brandschutz in der Gebäudetechnik

Rohre sicher abschotten

Grundsätzlich ist jede Art von Leitungsdurchführung durch Bauteile mit Brandschutzanforderungen mit Vorkehrungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch auszustatten. Gleichgültig ob unbrennbare oder brennbare Leitungsmaterialien verwendet wurden. Die DIN 4102 Teil 11 kennt zwei grundlegende Methoden Rohrdurchführungen so zu sichern, dass ein durchdringen von Feuer (Hitze) und Rauch entlang der Leitungsdurchführung vermieden wird.

Methodik 1: Blähgraphitschottung

Blähgraphitschotts (Bild 1) bleiben das Mittel der Wahl bei brennbaren Rohrleitungen. Abgestimmt auf die Kunststoffart, die Dimension und die Führung der Leitung sind sie das sicherste, was der Markt für Kunststoffleitungen zu bieten hat. Doch vor Montagebeginn sollte anhand der Kartonbeschriftung zunächst geprüft werden, ob das gelieferte Blähgraphitschott mit der Bestellung bzw. Ausschreibung übereinstimmt. Im Karton sollten enthalten sein:

  • Blähgraphitmanschette mit Beschriftung
  • Befestigungsmaterial (Schrauben/Dübel oder selbstschneidende Betonschrauben oder Gewindestangen)
  • Kennzeichnungsschild (zur Befestigung an der Leitungsdurchführung, mit dauerhafter Kennzeichnung)
  • eventuell Schallschutzisolierung mit Verschlussmöglichkeit und
  • Montageanleitung

Die Montageanleitung ist umgehend sicherzustellen. Sie sollte am besten nach Gebrauch den Bauunterlagen zur Dokumentation beigefügt werden. Anhand der Montageanleitung muss feststellbar sein, für welches Rohrmaterial und Dimension die Manschette geeignet ist, eine Abschottung herzustellen. Es muss auch feststellbar sein, ob es möglich ist, die Manschette aufgesetzt, teilweise eingelassen oder ganz in das zu schützende Bauteil zu montieren. Für die Haltelaschen sollten das erforderliche Bohrmaß, die Tiefe und der Abstand zur Durchführungswange vermerkt sein. Selbstschneidende Betonschrauben sind in Stabilität und Montagegeschwindigkeit den Haltelaschen überlegen, wenn die Befestigungsart mit Dübelsystemen verglichen wird. Es kommt dann auch nicht zum Sprengen des Bohrlochs an der Durchführungswange. Fehlende Befestigungsmaterialien, fehlende Kennzeichnungsschilder oder Montageanleitungen sind ein Ausschlusskriterium für diesen Lieferanten.

Montageempfehlungen

Für die Montage gelten folgende Empfehlungen:

  • Die Bauteilöffnung, bzw. die Oberfläche des Bauteils sollten einigermaßen eben sein und keine größeren Spalten, Risse und Abplatzungen aufweisen.
  • Die Öffnung ggfs. die Kernbohrung, sind auf Maßgenauigkeit zu prüfen.
  • Der Restspalt sollte idealerweise 20–25 mm betragen.
  • Die Schallschutzisolierung (auch normal brennbare Baustoffe B2, auf maximal zulässige Dicke achten), sollte über die Länge der Durchführung um das zu schützende Rohr gelegt werden (Bild 2&ndash).
  • Das Verschließen sollte mittels Klebeband erfolgen.
  • Das Rohr ist durch die Kernbohrung zu schieben und zu befestigen.
  • Der Restspalt ist zu schließen, je nach Zulassung sind Gipsmörtel, Zementmörtel oder „mineralische Vergussmasse“ einzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass die Materialien cremig angemacht und mit Stuckateurhandspritze den Restspalt (hohlraumfrei) so tief wie die Dicke des Bauteils verschließen sollen. Das Einarbeiten mit einem Handspachtel ist auch möglich. Es ist jedoch zeitaufwendiger und erfordert große Sorgfalt.
  • Die Haltelaschen der Blähgraphitmanschette sind um 90° umzubiegen.
  • Die Blähgraphitmanschette (kleinste mögliche Nennweite) ist um das zu schützende Rohr zu legen und zu schließen (Bild 6 und 7).
  • Die Haltelaschen sind mit Dübeln/Schrauben oder Betonschrauben zu befestigen. Bei einigen Fabrikaten ist es auch möglich, die Haltelaschen zu verdrehen und wie Maueranker in das Mörtelbett des Restspaltes mit einzumörteln.

Die Blähgraphitmanschette sollte eben am Bauteil anliegen und fest mit dem Bauteil verbunden sein. Aber Achtung: Bei waagerechten Durchführungen wie Wänden muss auf beiden Seiten der Durchdringung ein Blähgraphitschott montiert und gekennzeichnet sein. Bei Deckendurchdringungen wird nur ein Schott unter der Decke bzw. in die Decke montiert.

Nicht alle Blähgraphitschotte dürfen schräg montiert werden. Mindestabstände oder Maximaltiefen sind einzuhalten. Nur wenige Blähgraphitschotte dürfen in einer Trockenbauwand montiert werden, hier meist nur aufgesetzt. Unter Sachverständigen wird diskutiert, ob es ausreichend ist, bei senkrechten Durchführungen nur unterhalb des Bauteils eine Manschette zu setzen oder ob künftig auch oberhalb der Decke eine Schottung zu montieren ist. Bisher sah man die Gefahr einer Brandausbreitung von oben nach unten als unwahrscheinlich an. Tatsächlich breiten sich Hitze und Druck in der Regel von unten nach oben durch ein Gebäudebauteil aus. Aktuell bestehen keine Anforderungen des Gesetzgebers auch über der Decke eine Schottung anzubringen (Bild 8).

Methodik 2: Streckenisolierung und Ummantelung

Mit unbrennbaren, isolierenden Rohrhalbschalen lassen sich sowohl Streckenisolierungen wie auch komplette Ummantelungen, Abschottungen an Bauteildurchführungen und Abtrennungen von Fluchtwegen herstellen: sowohl an schmelzenden, drucklosen Leitungen (Abwasser, ggfs. Rohrpost) wie auch an unter Druck stehenden Versorgungsleitungen aus schmelzenden, brennbaren oder nicht brennbaren, nicht schmelzenden Materialien. Auch Lüftungsleitungen lassen sich durch Rohrhalbschalen/Isolierplatten in Lüftungsleitungen mit Widerstandsfähigkeit umbauen.

Auch hier gilt vor Montagebeginn erst anhand der Kartonbeschriftung prüfen, ob das gelieferte Material mit der Bestellung/Ausschreibung übereinstimmt und die erforderliche Baustoffklassifizierung hat (A, unbrennbar, Schmelzpunkt> 1000 °C). Die Hersteller der mineralischen Rohrhalbschalen bieten Montageanleitungen an, die separat anzufordern sind. Anhand der Montageanleitung ist feststellbar, für welches Rohrmaterial und für welche Dimension die Rohrhalbschale geeignet ist sowie welche Dicke und welche Qualität die Rohrhalbschale haben muss, um eine Streckenisolierung oder eine Einhausung herzustellen. Auch die Länge der Streckenisolierung beidseitig des zu schützenden Bauteils ist definiert, variiert je nach Rohrmaterial und Dimension und ist entsprechend einzuhalten.

Das Prinzip der Abschottung als Streckenisolierung

Nur eine bestimmte Länge einer Leitung wird direkt an der Bauteildurchführung auf beiden Seiten eingepackt. Diese eingepackte Leitung wird Streckenisolierung genannt. Verwendung finden dabei unbrennbare, isolierende Halbschalen aus Mineralfasern, so dass ein Einbrennen, Abtropfen, Ausgasen sowie Brandweiterleitung durch das Bauteil verhindert wird. Bei metallischen Leitungen geht es vor allem um die Temperaturweiterleitung, die durch die Ummantelung durch das Bauteil verhindert wird. Bei Lüftungsleitungen muss je nach Bausituation zusätzlich ein Klappenschott an den Ansaugdüsen montiert werden, um den Transport von heißen Gasen zu verhindern (siehe Lüftungsanlagen – Richtlinie). Für die Montage ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:

  • Mit Hilfe der Montageunterlagen ist das richtige Material, die richtige Dimension, die entsprechende Dicke, Qualität und Länge der Streckenisolierung beidseitig des zu schützenden Bauteils zu ermitteln.
  • Die kleinste mögliche Rohrhalbschale ist nach der Dimension des Rohres auszuwählen (Bild 9).
  • Die Rohrhalbschale ist zu öffnen und um das Rohr zu legen.
  • Sie ist mit einem Klebeband längs zu verschließen.
  • Die Verlängerungen sind dicht anzustoßen. Der Stoß ist mit Klebeband quer zu verschließen.
  • Bei der Drahtwicklung sind jeweils ca. sechs Umwicklungen pro laufendem Meter zu berücksichtigen, der Draht ist festzubinden, der Rohrabschnitt ist durch die Bauteilöffnung bzw. Kernbohrung zu schieben (Bild 10).
  • Das Rohr ist zu befestigen.
  • Der Restspalt ist zu schließen.

Offen verlegte brennbare Rohrleitungen in Fluchtwegen sind nicht zulässig, auch nicht, wenn diese Rohre den Fluchtweg nur kreuzen. Unbrennbare Rohrhalbschalen trennen das brennbare Material vom Bereich des Fluchtweges. Die Brandlast wird eingepackt und damit unbrennbar (siehe Leitungsanlagen- und Lüftungsanlagen-Richtlinie).

Ist Brandschutzschaum eine Alternative?

Es muss klargestellt werden, dass der Brandschutzschaum allein noch keine Abschottung darstellt (Bild 11). Eine Abschottung ergibt sich erst aus der Montage eines Systems aus mehreren Komponenten. Die Schäume sind auf der Basis von Polyurethan gefertigt, ähnlich wie Fensterschäume. Allerdings enthalten Brandschäume Intumeszenz-(Blähgraphit-)Bestandteile, die als schwarze Partikel im Schaum zu erkennen sind. Dieser Graphitanteil ist jedoch nicht in der Lage wie ein Blähgraphitschott ein schmelzendes Rohr zuzudrücken. Der Graphitanteil reicht lediglich dazu aus, den Brandschaum zu stabilisieren. Er brennt also nicht einfach weg, wie es ein gewöhnlicher Fensterschaum tun würde, sondern so wie beim Schaum das Polyurethan weg brennt, expandiert das Blähgraphit und tritt an seine Stelle.

Weitere Komponenten sind notwendig, um eine komplette Abschottung herzustellen: Soll ein metallenes, unbrennbares Rohr durch ein Bauteil geführt werden, ist eine Isolierung gegen die Hitzeübertragung notwendig. Das kann durch eine unbrennbare Rohrhalbschale oder in Form einer brennbaren Isolierung in Kombination mit einer Blähgraphitschottung erfolgen. Nur der Restspalt ggfs. die Restfläche (je nach Hersteller) zwischen Rohr und Bauteilöffnungswange, werden mit dem Brandschaum verschlossen. Soll ein brennbares, schmelzendes Rohr durch ein Bauteil geführt werden, ist eine separate mit dem System geprüfte Blähgraphitmanschette mit einzubauen. Die freie Fläche des Brandschaumes ist mit einem intumeszierenden Schutzanstrich mehrmals in angegebener mm-Dicke zu bestreichen, ebenso wie die durchgeführte Leitung in ihrem weiteren Verlauf (ca. 15 cm, siehe Herstellerangaben). Die Größe der Restfläche, bzw. des Restspaltes, der maximal mit Brandschaum verfüllt werden darf, ist genau festgelegt. Ebenso die maximale Belegung der Durchführung mit Rohrmaterialien, Kabel und deren Dimensionen, bzw. Anzahl.

Kleine Hilfsmittel nutzen

Teilweise ist es sehr kraftaufwendig größere Mengen Brandschaum von Hand zu verarbeiten. Auf einer kalten Baustelle mit kalten Kartuschen ist dies in der Praxis kaum möglich. Die Hersteller bieten Kartuschenspritzen an, die entweder von Hand oder sogar pneumatisch betrieben werden. Der Vorteil solcher Systeme liegt bei der Nachinstallation. Es ist sicher für den bewohnenden Endverbraucher angenehmer zu sehen, wie bei einer ggfs. Kabelnachinstallation der Restspalt elegant mit einer sauberen Kartusche zugespritzt wird und der ausführende Installateur nicht mit Gipsmörtel in der Wohnung arbeiten muss. Doch auch hier sollte zunächst anhand der Kartonbeschriftung geprüft werden, ob das gelieferte Blähgraphitschott mit der Bestellung/Ausschreibung übereinstimmt. Im Karton/Beutel sollten enthalten sein:

  • Kartuschen
  • Mischer
  • Montageanleitung mit Sicherheitshinweisen
  • Schalungshilfen
  • Kennzeichnungsschild.

Fehlende Kennzeichnungsschilder oder Montageanleitungen sind ein Ausschlusskriterium für den Lieferanten. Für die Montage gelten folgende Empfehlungen:

  • saubere, konzentrische Kernbohrung,
  • Bauteilöffnung, bzw. Oberfläche des Bauteils sollten einigermaßen eben sein und keine größeren Spalten, Risse, Abplatzungen aufweisen,
  • Öffnung ggfs. Kernbohrung auf Maßgenauigkeit prüfen,
  • Restspalt sollte idealerweise 20–25 mm betragen,
  • brennbares Rohr mit Isolierung durchführen,
  • Blähgraphitmanschette um Rohr legen,
  • Rohr befestigen,
  • auf Kartusche Mischer montieren,
  • in spezielle Kartuschenspritze einlegen,
  • Erstmenge auf Karton o. ähnl. spritzen, bis Konsistenz gleichmäßig,
  • entweder von oben gegen Schalung spritzen oder
  • bei Wandmontage von beiden Seiten Folie oder Schalung befestigen und Zwischenraum füllen,
  • überstehenden Schaum nach der Aushärtung abschneiden,
  • Schutzanstrich mindestens zweimal auf offene Schaumfläche auftragen und eine gewisse Länge des Rohres streichen (siehe Herstellerangabe).

Die Montageanleitung ist sicherzustellen. Sie sollte am besten nach Gebrauch den Bauunterlagen zur Dokumentation beigefügt werden. Bei der Montage von Kabeldurchführungen kann analog vorgegangen werden. Auf die Montage eines Blähgraphitschotts kann allerdings verzichtet werden. Auf die begrenzte Kabelbelegung muss geachtet werden. In der Regel beträgt sie 60 % der Öffnungsfläche (siehe Herstellerangaben).

Fazit

Was die Gebäudetechniker tagtäglich machen, nämlich Löcher in bauaufsichtlich benannte Bauteile, ist aus Sicht des Gesetzgebers nicht normal, sondern die Ausnahme. Lässt sich jedoch eine Leitungsdurchführung nicht vermeiden, müssen Vorkehrungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch getroffen werden. Anders formuliert, wer das bauaufsichtlich benannte Bauteil Wand oder Decke in seiner geforderten Qualität mindert, sprich „Löcher macht“, muss diese an der Durchdringung so sichern, dass das Bauteil danach wieder in derselben Qualität hergestellt ist und seine geforderte Funktion (Rauch- und Feuerwiderstandsfähigkeit) erfüllen kann.

Autor

Bernd Prümer ist Inhaber der Firma Brandschutz org. Der Fachbuchautor ist im Bereich Entwicklung und Grundlagenforschung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt beratend tätig;

Telefon (0 62 98) 93 68 12

Telefax (0 62 98) 93 68 13

E-Mail: info@brandschutz.org

Extras

Spezielle Checklisten zum Thema gibt es zum Downloaden unter https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft. Darunter:

Check 7: Produktentscheidung Blähgraphit/Intumeszenzschott.

Check 8: Abschottung brennbarer Leitungen (Blähgraphitschott) Baufortschritt.