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SBZ-Meisterschulreport 2009

Von Äpfeln, Birnen und Orangen

Hans-Peter Sproten, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands NRW schrieb uns zu der in der SBZ 17/2009 veröffentlichten Meisterschulübersicht folgende Zeilen:

Völlig korrekt wurde bei der Meisterschulübersicht auch der erstmalig vom Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen angebotene Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil 2 abgebildet. Als Kenner der Szene und als mitwirkender Autor an den Lehrbriefen dieses Fernlehrgangs, können wir doch gerade Herrn Scheeles Interpretation des Preises für diesen Lehrgang nicht nachvollziehen. Statt die wenig fundierte Frage nach Wagnis und Gewinn zu stellen, wäre es sicher fairer, vor allem aber korrekter gewesen darzulegen, welche zusätzlichen Vorteile sich aus dem Besuch eines Fernlehrgangs für den Teilnehmer ergeben. Allein deutlich geringere Fahrtkosten, Arbeitsausfallzeiten und private Einschränkungen machen den ohnehin im unteren Drittel der Preisskala befindlichen Fernlehrgang zu einem tatsächlichen Vorteilspaket. Bedenkt man obendrein, dass sämtlichen Teilnehmern (endlich!) aussagekräftige, nachvollziehbare und gut abgestimmte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden – dies dürfte bei fast allen anderen Meistervorbereitungen kaum der Fall sein – erübrigt sich die von Herrn Scheele gestellte Frage gänzlich. Für die Zukunft wünschen wir uns trotz aller Fleißarbeit, dass Äpfel nicht mit Birnen verglichen werden und eine objektive Darstellung zum Ansatz kommt.

Meinung der SBZ-Redaktion

Wir freuen uns, dass Herr Sproten in seinem Schreiben nun auf die unbestreitbaren Vorzüge seines Fernlehrgangs hinweist. Unsere Meisterschulübersicht zielte dagegen nicht drauf ab, die Lehrgangsdetails der einzelnen Angebotsformen näher zu erläutern. So haben wir auch die Vorteile des Fernlehrgangs nicht gesondert herausgestellt, sondern die harten Faktoren auf dem Weg zur Prüfung zu einer übersichtlichen Darstellung zusammengeführt.

Der besagte Fernlehrgang fällt bei der Übersicht von Teil- und Vollzeitlehrgängen eigentlich aus dem Rahmen und hätte gar nicht berücksichtigt werden dürfen. Da er uns jedoch wichtig erschien, haben wir ihn aufgenommen, obwohl er nicht in das Raster passte.

Bildlich gesprochen haben wir also in der Übersicht nicht nur Äpfel (Vollzeit) und Birnen (Teilzeit), sondern auch eine Orange berücksichtigt. Apropos Wagnis und Gewinn, bzw. das von Herrn Sproten angesprochene „untere Preisdrittel“: Die 5505 Euro für den Fernlehrgang beim Fachverband sind nur für die Vorbereitung von Teil II fällig. Für alle anderen in der Aufstellung verglichenen Kurse ist der Preis jedoch für die Teil I und Teil II angegeben. Wurden hier nicht Birnen mit Orange(n) verglichen?