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AwsV

Ohne Überprüfungspflicht verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai die bundeseinheitlich AwSV (Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) verabschiedet. Die Pflicht, Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen (HVA) durch Fachbetriebe durchzuführen, wird generell verschärft. Die Überprüfung von bestehenden B-Anlagen (oberirdisch zwischen 1000 und 10000l) wurde von Umweltministerien der Länder und des Bundes sowie der ÜWG-SHK (unserer Berufsorganisation) gefordert, aber nicht umgesetzt (siehe hierzu auch den Artikel auf Seite 32). Wolfgang Dehoust, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lagerbehälter ­sowie der Dehoust GmbH schrieb uns hierzu folgenden Leserbrief:

IWO und Mineralölwirtschaft ­haben Überprüfung blockiert

Die Überprüfung der Heizölanlagen im Keller wurde leider nicht in die neue AwSV aufgenommen. Das IWO und der Mineralölhandel bzw. die Mineralölwirtschaft haben sehr dafür gekämpft, dass die einmalige oder regelmäßige Überprüfung von Altanlagen nicht in die Verordnung aufgenommen wird, da man Angst hat, dass zu viele Ölheizungsbetreiber dann abspringen. Es ist allerdings kaum vorstellbar, dass wegen einer Überprüfung, die einmalig bzw. alle zehn Jahre ca. 100 Euro kostet, ein Betreiber seine bewährte Ölheizung aufgibt. Allerdings war und ist zu befürchten, dass bei einer Überprüfung die Mängel an über zwei Dritteln bzw. drei Vierteln der Altanlagen zum Vorschein kommen und die Sachverständigen dann eine Sanierung der Altanlagen fordern. Dies können kleinere Schritte sein, kann die Reparatur von Auffangwannen sein oder aber eben – was sicherlich das preiswerteste wäre – der Ersatz einer großen Heizöltankanlage durch kleine moderne, dem Verbrauch angepasste, doppelwandige Kunststofftanks. Diese bringen dem Betreiber einen echten Mehrwert, so z.B. kein Heizölgeruch durch die Tankanlage dank überprüfter Geruchssperre, werksgefertigter und geprüfter Sekundärschutz (integrierte Auffangwanne), Schutz vor Überfüllen durch DE-A-01 mit GWG-Kette.

Bei allem Verständnis für die Interessen oder für die Einschätzung der Mineralölwirtschaft können wir nicht nachvollziehen, wie man sehenden Auges den Altbestand, der – auch nach übereinstimmender Meinung der Sachverständigen und der Heizungsfachbetriebe – sehr marode ist, im Markt lässt und nunmehr dem Tankwagenfahrer die Hauptverantwortung bei der Befüllung der Anlage gibt. Natürlich ist der Betreiber noch mehr in der Pflicht als vorher. In der AwSV (Entwurf) gibt es einen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der auch das Auslaufen von Heizöl in kleinen Mengen meldepflichtig macht – sonst ist es eine mit Geldbußen belegte Ordnungs­widrigkeit.

Der Umweltausschuss und zusätzlich das Land Nordrhein-Westfalen haben versucht, diese Gedanken im Bundesrat unterzubringen bzw. die AwSV entsprechend zu ändern. Dies ist leider nicht gelungen. Die Eingabe des Landes Nordrhein-Westfalen fügen wir hier bei. Vor allen Dingen weil hier die Begründung gegeben ist, die man nicht besser geben kann und die weitgehendst auf den Erfahrungen in Hessen und auch in anderen Bundesländern fußt.

Wir schreiben Ihnen dies in der Ausführlichkeit, da wir der Meinung sind, dass die Fachöffentlichkeit entsprechend informiert werden sollte, denn ein Verzicht auf die Überprüfung von Heizöltankanlagen bedeutet nicht, dass der Zustand der Heizöltankanlagen keinen interessiert. Im Schadensfall interessiert das wohl, denn dann sind wahrscheinlich auch abgeschlossene Heizöltankversicherungen ziemlich wertlos, da sie nicht leisten.

Wolfgang Dehoust
69181 Leimen