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HOCHWASSER

Sicherheitsbestimmungen für Öltanks

In überschwemmungsgefährdeten Gebieten müssen Betreiber einer Ölheizung besondere gesetzliche Anforderungen zur Heizöllagerung erfüllen, damit bei Hochwasser kein Brennstoff aus dem Tank austreten kann. Besteht in einem Areal die statistische Wahrscheinlichkeit, dass es mindestens alle 100 Jahren überschwemmt wird, weisen die Landesbehörden es als Risikogebiet aus. Der zu erwartende Wasserstand wird als Bemessungshochwasser HQ100 festgelegt. Wer sich unsicher ist, ob das eigene Grundstück in einem gefährdeten Gebiet liegt, fragt am besten bei der Kreisverwaltungs­behörde nach. Dort erhält man auch weitere rechtliche und fachliche Informationen.

Um die eigene Tankanlage vorschriftsgemäß zu sichern, gibt es nach Auskunft des Instituts für Wärme und Oeltechnik IWO zwei Möglichkeiten. Zum einen können direkt am Tank Schutzvorkehrungen getroffen werden. Spezielle Verankerungen am Boden sowie gegen Decken und Wände verhindern ein Aufschwimmen des Tanks im Überschwemmungsfall. Über anlagentechnische Sicherungsmaßnahmen beraten Sachverständige oder Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz. Werden bestehende Tankanlagen nachträglich hochwassersicher gemacht, so müssen sie durch einen Sachverständigen geprüft und abgenommen werden.

Zum anderen kann mit baulichen Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangt. Dazu müssen sämtliche Öffnungen wie Türen, Fenster, Lichtschächte und Leitungen abgedichtet werden. Am sichersten sind Anlagen, die oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt sind. Fragen zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten kann beispielsweise ein Statiker oder ein Sachverständiger für Hochbau beantworten. Eine Übersicht qualifizierter Fachbetriebe für die Heizöllagerung gibt es auf

http://www.oelheizung.info