Liebe macht auch vor der Arbeit nicht halt. Immer wieder entwickeln Kollegen Gefühle füreinander und starten eine Beziehung am Arbeitsplatz. Doch was ist erlaubt – und wann wird es kritisch? Bei einem Coldplay-Konzert wurde eine Affäre eines Managers mit seiner Personalchefin öffentlich und auch der aktuelle Nestlé-Fall zeigt, dass Geheimhaltung riskant sein kann. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart), erklärt, worauf es ankommt.
Darf man eine Beziehung am Arbeitsplatz haben? In Deutschland sind Affären oder Beziehungen im Job grundsätzlich Privatsache. Das ergibt sich aus Artikel 2 Grundgesetz: Jeder darf frei über sein Privatleben entscheiden. Eine Pflicht, die Beziehung beim Chef oder der Chefin offenzulegen, gibt es nicht. Ein berühmtes Beispiel: Walmart scheiterte 2005 in Deutschland mit dem Versuch, ein Beziehungsverbot für Mitarbeiter einzuführen. Ein generelles Verbot ist also unzulässig.
Wo liegen die Grenzen? Auch wenn die Liebe im Büro erlaubt ist, gilt:
Welche Konsequenzen drohen bei Fehlverhalten? Wird die Grenze überschritten, kann der Arbeitgeber reagieren. Typische Maßnahmen sind:
Besonders heikel: Beziehungen zwischen Führungskraft und Untergebenem oder Untergebener. Hier drohen Interessenkonflikte und Vorwürfe von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung. Arbeitgeber dürfen dann durchgreifen – im Extremfall sogar mit Kündigung der Führungskraft.
Was tun bei ungerechten Konsequenzen? Arbeitgeber müssen Fehlverhalten nachweisen. Oft ist das schwierig – etwa, wenn es um Projektvergaben geht. Betroffene Arbeitnehmer haben Rechte:
Fazit: Liebe ja – Rechtsbruch nein. Eine Beziehung am Arbeitsplatz ist in Deutschland erlaubt – solange sie Arbeit und Betriebsklima nicht stört. Görzel empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen.