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Vernünftige Planung ist ein Muss

SBZ: Welche Bedeutung hat aktuell die kontrollierte Lüftung beim Neubau und der Sanierung von Wohngebäuden?

Goldschmidt: Die Hauptinteressenten für automatische Lüftungslösungen sind in meinem Tätigkeitsfeld als TGA-Planer für Heizung, Sanitär, Klima und Lüftung Wohnungsunternehmen, die den Gebäudeschutz sicherstellen wollen.

Pieper-Herbst: Gebäude müssen für die übliche oder besonders vereinbarte Nutzung bauschadensfrei gehalten werden. Dies wird, besonders bei der zunehmend dichten Bauweise und den normativen Rahmenbedingungen der regelmäßig aktualisierten EnEV, in Zukunft immer stärker zum Tragen kommen.

SBZ: Wie beurteilen Sie zentrale und dezentrale Lösungen? Gibt es Situationen, wo Sie sagen, hier ist eine dezentrale Lösung besser, dort eignet sich eher eine zentrale Variante?

Pieper-Herbst: Zentrale Lösungen für eine Nutzeinheit werden vor allem im Wohnungsbau und im Nichtwohnungsbau, wo man bestimmte Brandschutzvorschriften berücksichtigen muss, favorisiert. Zentralsysteme für mehrere Nutz- beziehungsweise Wohneinheiten sind nach meiner Erfahrung vor allem aus wirtschaftlicher Sicht und weil sich die Wartung einfacher organisieren lässt attraktiv. Ob sie auch für die Nutzer attraktiv sind, muss man projektspezifisch klären. Einige Bauherren haben auch schon aus der Erfahrung in anderen Bauvorhaben konkrete Vorstellungen.

SBZ: Und wie sieht es mit dezentralen Einzelraumlösungen aus?

Pieper-Herbst: Die raumweise Lüftung halte ich für eine Lösung, die bei Problemfällen weiterhilft, aber für ganze Nutzeinheiten nicht zukunftsweisend ist. Ein Problemfall könnte in einem Bestandsgebäude ein Raum mit kritischer Feuchtelast sein, der systematisch belüftet werden muss.

Goldschmidt: Beim Einsatz von Einzelraumgeräten sind in allen Zu- und Ablufträumen entsprechende Geräte zu installieren. Eine Kombination mit zentraler Abluftführung nach DIN 18017-3, beispielsweise für innen liegende Bäder, ist nur bei ausgeglichener Luftmengenbilanz, also bei gleicher Zu- und Abluftmenge pro Nutzeinheit, zulässig. Zur Installation von Einzelraumgeräten muss außerdem die Dichtebene des Gebäudes vielfach durchbrochen werden. Als Planer würde ich eine Einzelraumlösung niemandem empfehlen, es sei denn, es gibt nur einen einzelnen problematischen Raum.

SBZ: Alternativ zur maschinellen Lüftung gibt es Lösungen zur freien Lüftung mit Außenluftdurchlässen, beispielsweise Systeme für die Fensterlaibung oder die Fensterbank.

Pieper-Herbst: Mit diesen Systemen wird gerade in Fensternähe, wo Zugerscheinungen vermieden werden müssen, kalte Luft eingebracht, sodass auch die Laibungen abkühlen und bauphysikalische Probleme entstehen können. Ich persönlich sehe das problematisch.

Frost: Die Schlüsselfrage, die sich hier eigentlich stellt und beantwortet werden muss, lautet: Kann die geforderte Mindestluftwechselrate über diese Systeme gewährleistet werden? Dies müssen die Planer und Ausführenden verantworten: Ich denke, ohne kontrollierte Wohnraumlüftung ist die Mindestluftwechselrate nicht realisierbar.

SBZ: Es gibt am Markt auch im Fensterbereich installierte Einzelgeräte mit Wärmerückgewinnung, die als ventilatorgestützte Systeme die Mindestluftwechselrate garantieren sollten.

Frost: Nein, genau das funktioniert nicht. Bedingt durch die Bauart besitzen diese Systeme so geringe Querschnitte, dass für eine normale Wohnung der geforderte Mindestluftwechsel nicht realisiert werden kann. Eine dauerhafte Nennlüftung ist auf diese Weise kaum möglich. Und der Wärmerückgewinnungsgrad liegt nur bei etwa 70 %.

SBZ: Stichwort Mindestluftwechselrate …

Frost: Ein leider unnötig komplexes Thema. Die Anforderung zur Luftwechselrate ist mit 0,5 bis 0,35 h–1 bei Neubau und Sanierung für die Nennlüftung gleich hoch, da für diesen Lastfall die Nutzung ausschlaggebend ist. Die EnEV fordert, „dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist“ (siehe: EnEV § 6 Abs. 2), weiter konkretisiert wird dies nicht. In der EnEV-Anlage 1 beinhaltet Tabelle 1 „Ausführung des Referenzgebäudes“ zwar eine „zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator“, macht aber keine konkreten Angaben zum Luftwechsel.

In der Begründung zur EnEV 2009 heißt es: „Eine Abluftanlage ist in der Energiebedarfsbilanz gegenüber der Fensterlüftung (kontrollierte Stoßlüftung) gleichwertig, zur Vermeidung von Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung als bauphysikalisch sinnvoll anzusehen. Auch für diese Referenzausführung gilt jedoch, dass die Tabelle 1 eine solche Ausführung in konkreten Wohngebäuden nicht vorschreibt; die öffentlich-rechtliche Anforderung an diese Einzelkomponente beruht allein auf § 6 Abs. 2.“ Daraus lässt sich keine verbindliche Vorgabe zur Luftwechselrate ableiten. Es wäre aber sinnvoll, wenn der Verordnungsgeber hier nachbessert.

SBZ: Wird DIN 1946-6 als Norm zur Lüftung von Wohnungen dazu konkreter?

Frost: Entscheidend ist, dass DIN 1946-6 die Erstellung eines Lüftungskonzepts fordert, bei dem bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten sind. Das gilt für den Neubau generell und für die Sanierung je nach Umfang der baulichen Maßnahmen, beispielsweise wenn in einer Wohneinheit mehr als ein Drittel der Fenster (Anzahl) ausgetauscht wird.

Die Norm unterteilt die Anforderungen an den Mindestluftwechsel in verschiedene Betriebsstufen. Als geringste Anforderung beginnt man mit der Lüftung zum Feuchteschutz (FL). Sie muss immer nutzerunabhängig erbracht werden und dient in erster Linie dem Gebäudeschutz. Dann folgen die reduzierte Lüftung (RL) für die Luftmenge, die während einer kurzzeitigen Abwesenheit des Nutzers notwendig ist und die Nennlüftung (NL) während der planmäßigen Belegung der Nutzungseinheit. Am Ende folgt die Intensivlüftung (IL), mit der Lastspitzen abgedeckt werden.

SBZ: Differenziert DIN 1946-6 bei der Luftmenge zwischen Neubau und Sanierung?

Frost: Nur bei der Luftmenge zum Feuchteschutz (FL) gibt es eine Differenzierung über die energetische Beschaffenheit der Gebäudehülle. Die Grenze ist hierbei die Anforderung nach der WSVO 95 – ist die Hülle schlechter, dann benötigt man zum Feuchteschutz 40 % der Nennlüftung. Bei besserer Hülle im Neubau oder nach einer energetischen Sanierung sind nach der Norm 30 % der Nennlüftung für den Feuchteschutz ausreichend.

SBZ: Wir sprachen eingangs davon, dass für Wohnungsunternehmen die Schutzfunktion wichtig ist. Den Feuchteschutz muss der Bauherr oder der Vermieter gewährleisten. Kommt es zu einem Schimmelbefall und wird festgestellt, dass die Feuchteschutzlüftung nicht gewährleistet ist, wird unweigerlich die Frage nach der Verantwortung gestellt.

Frost: Der Planer beziehungsweise der Ausführende hat dann nicht die normale Nutzung der Wohnung sichergestellt – was er aber im Sinne eines funktionstauglichen Werkes dem Bauherrn schuldet. Die Rechtsprechung verlangt nicht die Einhaltung von bestimmten Werten, sondern die übliche oder die zugesagte Nutzung.

SBZ: Wer haftet für das Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6?

Goldschmidt: Der Bauherr/Auftraggeber ist auf jeden Fall auf eine entsprechende Gebäudedichtigkeit sowie auf die Einhaltung des Luftwechsels hinzuweisen. Das Lüftungskonzept ist inhaltlich auszulegen. Für seine Erstellung und die Auswahl der lüftungstechnischen Maßnahme haftet der Ersteller des Lüftungskonzepts, also der Planer oder der Installateur. Für die Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage, die fachgerechte Montage sowie die Inbetriebnahme haftet der Installateur. Der Hersteller verantwortet die anlagentechnischen Parameter, wie Planungsanforderungen und Angaben zur Wärmerückgewinnung und zum Stromverbrauch.

SBZ: Gibt es für den fertiggebauten Zustand einfache Nachweise, dass die Luftmengen erbracht werden?

Frost: Wir halten bei den Inbetriebnahmen der Wohnungslüftungsanlagen die eingestellten Luftvolumina in einem Übergabeprotokoll fest bzw. nutzen ein PC-gesteuertes Tool, das vermerkt, wie die Anlage eingestellt ist. Im Regelfall wird auch gemessen, welche Luftvolumina in die einzelnen Räume eingeleitet werden sowie die Menge der Abluft. Darüber hinaus wird regelmäßig eine automatische Kalibrierung für diesen Soll-Zustand vorgenommen und die Ventilatorleistung automatisch angepasst.

SBZ: In Zeiten eines zügigen Bauablaufs sollen fertiggestellte Objekte möglichst schnell bezogen werden. In der Regel ist dann aus der Bauphase noch eine hohe Raumfeuchte vorhanden. Kann eine Lüftungsanlage hier Abhilfe schaffen?

Frost: Für diesen Fall ist eine Lüftungsanlage nicht konzipiert. Sämtliche Parameter sind auf eine Nutzung unter normalen Bedingungen ausgelegt. Die Lüftungsanlage darf daher nicht zur Entfeuchtung des Rohbaus eingesetzt werden.

SBZ: Die Wohnungslüftung betrifft gleichzeitig die Planung des Architekten und des Fachplaners. Wie funktioniert das in der Praxis?

Pieper-Herbst: Der Fachplaner muss rechtzeitig eingebunden werden, d. h., der Erstkontakt findet im Allgemeinen über den Architekten statt, als erste Aufklärung des Bauherrn. Selbst wenn das nicht geschieht, sichern wir uns als Architekten ab und suchen den Kontakt zum Fachplaner. Die Planungen sollten ineinander übergehen. Gerade bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises werden Weichen gestellt sodass die Haustechnik bereits mit berücksichtigt sein muss. Der Fachplaner hat das entsprechende Know-how, das in der Planung Zeit spart.

SBZ: Ab welchem Zeitpunkt muss der TGA-Fachplaner mit einbezogen werden? Als Beispiel: Der Architekturentwurf ist fertig und plötzlich wird eine kontrollierte Wohnungslüftung notwendig. Die Folge sind veränderte Höhen und Raummaße, die sich unter Umständen mit dem Bebauungsplan nicht vereinbaren lassen.

Goldschmidt: Das ist genau das Problem: Der TGA-Fachplaner muss so früh wie möglich in das Projekt einbezogen werden. Gerade im Einfamilien- oder Zweifamilienhausbereich habe ich die Erfahrung gemacht, dass man als Fachplaner erst dann hinzugerufen wird, wenn das Kind kurz davor ist in den Brunnen zu fallen. Bei größeren Objekten gibt es diese Problematik meist nicht, da wird die Lüftungssituation von Beginn mit eingeplant.

Frost: Grundsätzlich muss das Lüftungskonzept individuell geplant werden. Die Gebäudesituationen und die Nutzungssituationen sind zu unterschiedlich. Wir unterstützen das mit Grundkonzepten, die an die individuellen Anforderungen angepasst werden können.

SBZ: Welche Rolle spielen die sichtbaren Elemente der Wohnungslüftung?

Pieper-Herbst: Die Luftdurchlässe werden von den Bauherren in erster Linie im Außenbereich wahrgenommen. Selten wird über die Optik im Innenraum gesprochen.

Frost: Das ist ein wesentlicher Diskussionspunkt, wenn es um den Einsatz von dezentralen Systemen mit mehreren Wanddurchbrüchen geht. Im Innenraum geht der Trend zu nicht sichtbaren Lösungen, die beispielsweise Bodenebenheit und Durchgängigkeit des Bodenbelags bieten.

SBZ: Gehören zum Grundwissen auch die Kosten für die Lüftungstechnik?

Pieper-Herbst: Ja, aber die Kosten für eine Lüftungsanlage sind in der Findungsphase mit dem Bauherrn nur ein Faktor von vielen. Die Kosten kommen deshalb eher nicht als Einzelposten zum Tragen, werden aber insgesamt berücksichtigt. Zudem ergeben sich aus einer Entscheidung für eine Lüftungsanlage häufig auch Minderkosten an anderer Stelle.

SBZ: Gibt es trotzdem Kostenkennwerte für eine Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?

Frost: Wir kalkulieren die Kosten pro Wohneinheit. Der Bruttolistenmaterialpreis für ein Neubau-Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche liegt bei ungefähr 6000 Euro, bei der Sanierung einer 80-m2-Wohnung sind es bei einem zentralen System für eine Einzelwohnung ungefähr 3600 Euro.

Goldschmidt: Bei meinen Kostenschätzungen gehe ich von 35 bis 55  Euro pro m2 belüfteter Fläche aus.

SBZ: Wer ist für das Lüftungskonzept verantwortlich?

Goldschmidt: Als Ersteller eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 kommt jeder Sachkundige infrage, also auch der Architekt, Energieberater oder ausführende Fachbetriebe mehrerer Gewerke.

Pieper-Herbst: Bei den Passivhäusern entwickelt der Architekt im Dialog mit dem TGA-Planer das Konzept.

Frost: Es gibt verschiedene Planungstools vom Verband und von Herstellern, mit denen das Lüftungskonzept individuell auf das Gebäude bezogen erstellt werden kann.

SBZ: Werden die Hersteller von Lüftungssystemen in den Planungsprozess integriert?

Frost: Wir machen objektbezogene Montagevorschläge. Diese muss der Architekt beziehungsweise Planer allerdings prüfen, da wir keine Planungshoheit haben.

SBZ: Wo ist der ideale Installationsort für ein zentrales Lüftungsgerät?

Goldschmidt: Wenn ich es beeinflussen kann, dann wird es zentral im Gebäude, allerdings in Außenwand- oder Dachnähe platziert, damit keine langen Außen- und Fortluftleitungen erforderlich sind.

Frost: Das ist auch unsere Empfehlung. Voraussetzung ist, dass der Aufstellraum durchgehend eine Temperatur über 12 °C hat, damit es nicht zu Wärmeverlusten kommt.

SBZ: Wie realisiert man die Kombination einer Lüftungsanlage mit Kamin- oder Kachelöfen?

Frost: Inzwischen finden sich in gut ausgestatteten Lüftungsgeräten steuerungsseitig Feuerstättenfunktionen, die der Eigensicherheit der Anlagentechnik dienen und Unterdrucksituationen vermeiden. Darüber hinaus gibt es sogar Komfortfunktionen, beispielsweise den Feuerbooster: Während der Anheizphase wird damit die Abluftleistung abgesenkt und so mit dem Luftüberschuss der Zuluft der Anheizvorgang unterstützt.

SBZ: Welche Rolle spielt die VDI-Richtlinie 6022 – Hygiene in Lüftungsanlagen bei der Wohnungslüftung?

Goldschmidt: Bei einer Ausschreibung im gewerblichen Bereich gehört die Wartung der Raumlufttechnik zum Pflichtprogramm. Für den Privatbereich gilt das noch nicht. Aus meiner Sicht wäre hier eine Änderung dringend angebracht.

Frost: Die VDI 6022 kommt auch in der Wohnraumlüftung zur Anwendung. In der Anlage selber kommt es kaum zu einer nennenswerten Verschmutzung, im Regelfall fangen die Filter im Lüftungsgerät die Verschmutzung auf. In der Folge erhöht sich der Stromverbrauch und deshalb ist der jährliche Filtertausch einzuhalten. Wir haben zudem die Möglichkeit, unsere Systeme komplett reinigen zu lassen. Diese Grundreinigung empfehlen wir nach acht bis zehn Jahren. Dieses System haben wir zertifizieren lassen.

SBZ: Und die Wartung?

Goldschmidt: Einmal pro Jahr sollte grundsätzlich eine Wartung durchgeführt werden; die Filter sollten zweimal jährlich überprüft und spätestens nach einem Jahr ausgetauscht werden.

Pieper-Herbst: Vielen Benutzern ist nicht klar, wie wichtig der regelmäßige Filterwechsel und die jährliche Wartung einer raumlufttechnischen Anlage sind. Es muss ihnen darum verdeutlicht werden, dass ihre Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Frost: Neben den anlageninternen Schutzfunktionen sind in diesem Zusammenhang auch die Beratung durch das SHK-Handwerk und entsprechende Serviceangebote gefragt. Wir unterstützen die jährliche Wartung durch das SHK-Fachhandwerk über eine Garantieverlängerung auf sechs Jahre.

SBZ: Ein wichtiger Aspekt der Wohnungslüftung ist die Entfeuchtung, zunehmend hält aber auch die Feuchterückgewinnung besonders in der Heizsaison Einzug in die Lösungen.

Pieper-Herbst: Würden wir die Luftmengen nach den Vorgaben austauschen, wird die Entfeuchtung zu groß. Die Folge wäre eine schlechte Raumluftqualität.

Frost: Das Thema Befeuchtung ist ein Thema in den Wintermonaten, wenn die zugeführte Außenluft eine sehr geringe absolute Feuchte hat. Der Komfortbereich erstreckt sich zwischen 30 und 50 % relativer Luftfeuchte. Mitunter kann eine zusätzliche Luftbefeuchtung zielführend sein. Dazu gibt es Zusatzmodule, die man in die Zuluft einbauen kann.

SBZ: Wir bedanken uns für das interessante Gespräch.

Spotlight

„Alternativ zur maschinellen Lüftung gibt es Lösungen für die Fensterlaibung oder die Fensterbank. Diese bringen in Fensternähe, wo Zugerscheinungen vermieden werden sollen, kalte Luft ein. So kühlen die Laibungen aus und es können bauphysikalische Probleme entstehen.“

Stephanie Pieper-Herbst, Architektur + Design Pieper

„Der Bauherr ist auf die Gebäudedichtigkeit und die Einhaltung des Luftwechsels hinzuweisen. Für die Erstellung des Lüftungskonzepts und die Auswahl der lüftungstechnischen Maßnahme haftet der Ersteller des Lüftungskonzepts, also der Planer oder der Installateur.“

Thomas Goldschmidt, PTG-Planungsbüro

„Der Bruttolistenmaterialpreis für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung im Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche liegt bei 6000 Euro. Bei der Sanierung einer 80-m2-Wohnung sind es bei einem zentralen System ungefähr 3600 Euro pro Wohnung.“

Dieter Frost, Pluggit

 

Grundsätzlich sollte eine Anlage eimal pro Jahr gewartet werden. Filter sollten zweimal jährlich überprüft und spätestens nach einem Jahr ausgetauscht werden, um eine gesunde Raumluft sicherzustellen. Gefragt sind hier Serviceangebote vom SHK-Handwerker und eine gute Beratung.