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Verbraucherschutz

Ungemach droht: neue Pflichten bei Verträgen

Die Verbraucher dürfen bei Verträgen mit Unternehmern nicht überrascht oder unter unangemessenen Zeitdruck gesetzt werden, sondern sollen einen ausreichenden Überlegungszeitraum haben. Zur Absicherung hierfür steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Deshalb hat der Handwerksbetrieb neue Pflichten zu beachten. Dies beinhaltet für SHK-Handwerksbetriebe einige Fallstricke, wenn man die Regelung nicht beachtet.

Die neuen Regeln für Verbraucherverträge gelten seit dem 13.6.2014. Hierzu hat die SHK-Organisation Arbeitsmittel und Vertrags- und Formulierungsmuster erstellt, die über die Landesinnungs- und Fachverbände oder über http://www.zvshk.de (Quicklink QL71216614) erhältlich sind.