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Kälteschein

Neue Schulung für die Zertifizierung nach Kategorie I

Mitte März konnten bei der SHK-Innung Duisburg die ersten 12 Teilnehmer des Lehrgangs „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ ihre Urkunden nach bestandener Prüfung in Empfang nehmen. Den Teilnehmern standen Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser) und ein Funktionsmodell einer Sole/Wasserwärmepumpe zur Gebäudeheizung zur Verfügung. Darüber hinaus wird an Klima-Split-Geräten mit Invertertechnik geschult. Weitere Lehrinhalte sind rechtliche Grundlagen, Fachphysik, Aufstellung, Inbetriebnahmen, Wartung, Instandhaltung, Praxisunterweisung und Sachkundeprüfung. Die Schulung wird von den Firmen Bosch Thermotechnik, Junkers/Buderus, Stiebel Eltron und Vaillant unterstützt. Weitere Informationen zu Lehrinhalten, Schulungsdauer und Anmeldung können im Internet unter https://shk-duisburg.de abgerufen werden. Für Rückfragen steht Fachbereichsleiter Wolfgang Holtwick von der Innung Duisburg unter (02 03) 9 95 34-12 zur Verfügung.

Für das Pilotprojekt hatte der ZVSHK entsprechende Rahmenbedingungen ausgearbeitet. Der Hintergrund: Ab dem 4. Juli 2009 gelten auch für Inhaber des „kleinen Kältescheins“ neue Anforderungen. Wer Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und in Stand hält und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt, muss gem. § 5 ChemKlimaSchutzV seine Sachkunde nachweisen.

Als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme gilt dafür die Zertifizierung nach Kategorie I. Für die Schulung standen diverse Wärmepumpen-Systeme sowie Klima-Split-Geräte mit Invertertechnik zur Verfügung. Zur Differenzierung: Es gibt auch Weiterbildungen, die sich lediglich auf die Kategorie II beschränken (Anlagen bis 3 kg Füllgewicht, bei hermetisch dichten Anlagen: 6 kg), die jedoch für oben beschriebene Tätigkeiten nicht ausreichen.

Bereits geschulte, praxiserfahrene Teilnehmer (mit kleinem Kälteschein oder Sachkunde gemäß ChemOzonSchichtV) können auch mit verkürzter Prüfungsvorbereitung die Prüfung ablegen. Interessenten an der neuen Weiterbildung zur „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ wenden sich am besten an den jeweiligen SHK-Landesverband, um nähere Einzelheiten, Teilnahmevoraussetzungen und Termine in der Region zu erfahren.

„Der ZVSHK hat auf das gesetzlich verordnete Ende des bisherigen 5-kg-Kältescheins reagiert und ein eigenes Schulungskonzept zum neuen Kälteschein entwickelt. Dieses Konzept deckt ­alle Anforderungen aus der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ab“, betonte ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach. Durch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik sieht er sich bestätigt. Darin geht es um die Anwendung der Sachkunderegelungen nach der ChemKlimaSchutzV. Lediglich 8 von insgesamt 64 Handlungsfeldern seien in der Studie aufgeführt, die in der Ausbildung des Anlagenmechanikers SHK nicht enthalten sind und durch eine Zusatzqualifikation nachgewiesen werden müssten. „Dafür müssen unsere Fachbetriebe keine 240-Stunden-Schulung zur Erteilung eines Sachkundenachweises absolvieren. Die noch fehlenden Qualifikationen werden durch unsere eigene Weiterbildungsmaßnahme abgedeckt“, stellte Michael von Bock und Polach gegen anderslautende Vorhaltungen des Kälteanlagenbauerhandwerks fest.