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EnEV 2014

Standard verschärft

Zum 1. Januar 2016 führt die Energieeinsparverordnung (EnEV) den verschärften Energie-Standard für Neubauten ein. Der Hintergrund: Die primärenergetischen Anforderungen der EnEV 2014 werden pauschal um 25 % verschärft. Nur Häuser mit hocheffizienten Heizungsanlagen erfüllen die neuen Effizienz-Standards noch problemlos.

Dies bezieht sich auf Systeme zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und Kühlen sowie bei Nicht-Wohnbauten auch auf die eingebaute Beleuchtung. Durch die schrittweise Verschärfung der Anforderungen der EnEV soll der Weg für den ab 2021 EU-weit vorgeschriebenen Niedrigstenergiestandard geebnet werden. Ob die verschärften Anforderungen gelten, hängt unter anderem davon ab, ob der Bauherr einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige tätigt oder ob er für sein Bauvorhaben weder eine Genehmigung noch eine Anzeige benötigt.

In der EnEV-Mitgliederausgabe des ZVSHK ist zusammengefasst, was im Einzelnen ab 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Mitglieder der SHK-Organisation können die EnEV 2014 über den Onlineshop unter www.zvshk.de (Bestell-Nr.: T120) bestellen.