Seit Dezember gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bestand tätig sind.
Die BG Bau informiert darüber, was Unternehmen und Beschäftigte am Bau konkret tun können, um Hitzegefährdungen und Arbeitsunfälle zu verhindern.
Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand.
Der Branchenvereinbarung zur sicheren Installation von PV-Dachanlagen tritt nun auch der ZVSHK für das Klempner-Handwerk bei.
Die BG Bau stellt Arbeitgeber*innen ein Plakat für die Information der Mitarbeiter zur Verfügung. Es klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat das Portal „meine BG BAU für Unternehmen“ gestartet. Künftig können Mitgliedsunternehmen der BG BAU alle Themen über einen personalisierten Zugang digital erledigen. Unfälle melden, Beitragskonto einsehen, Unternehmensdaten verwalten – schnell...
Wer Hilfe leistet und versucht, andere aus einer Gefahr zu retten oder eine Gefahr für die Allgemeinheit abwendet, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für alle Ersthelferinnen und Ersthelfer, die beispielsweise bei der aktuellen Hochwasserkatastrophe helfen.
Eine analog und digital verfügbare Rechenscheibe zeigt an, wie Räume gelüftet werden müssen, um das Coronavirus-Infektionsrisiko zu senken.