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Liebe SBZ-Leser!

Weihnachten und Jahreswechsel bedeuten auch immer auszuspannen, sich zu erholen und sich einmal mit Dingen zu beschäftigen, die bei dem hektischen Tagesgeschäft und insbesondere bei der alljährlichen Jahresschlussrallye zu kurz kommen. Ich hoffe, die Zahl der Notdiensteinsätze hat sich in Grenzen gehalten und Sie können nun erholt ins neue Jahr starten. Und das wird aus unserer Sicht zweigeteilt.

So hat das Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 von Umwelt- und Bauministerin Dr. Barbara Hendricks und den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel beschlossen, um die Klimaziele der Bundesregierung bis 2020 zu erfüllen. Zum NAPE gehört die von der Branche seit vielen Jahren geforderte Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. In der Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Dezember 2014 haben die Länder einen grundsätzlichen Konsens bezüglich finanzieller Anreize zur energetischen Gebäudesanierung gefunden. Laut Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, der die Einigung als Durchbruch bezeichnet hat, könne „in den nächsten Monaten“ nun mit den gesetzgeberischen Arbeiten begonnen werden. Zuvor soll eine Arbeitsgruppe die Finanzierung klären. Bis Ende Februar soll entschieden sein, wie Schäubles Milliarden exakt verteilt werden.

Fest steht lediglich, dass das Programm eine Laufzeit von fünf Jahren haben und in diesem Zeitraum ein Fördervolumen von fünf Milliarden Euro umfassen soll. Bei der Höhe der Abschreibung werden die unterschiedlichsten Varianten diskutiert. Von 10 % bis 30 % über zehn Jahre ist die Rede. Unmittelbar vor Weihnachten waren die Spitzenvertreter der Heizungsindustrie in der Berliner Regierungszentrale und setzten sich für die 30-%-Abschreibung ein. Will die Bundesregierung wirklich etwas erreichen und das Gesetz nicht nur als Feigenblatt nutzen, sind mindestens 25 % Abschreibung als Initialzündung unabdingbar.

Kommen bei den Beratungen nur 10 % für energetische Modernisierungen bei selbstgenutzten Wohngebäuden heraus, kann allenfalls von geringfügigen Mitnahmeeffekten, nicht aber von einem Anreiz gesprochen werden. Noch schlechter wird die Situation, wenn die derzeit auf der Kippe stehenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Handwerkerlohn von bis zu 1200 ­Euro im Jahr teilweise wegfallen. Ganz gleich wie Arbeitsgruppe und Länder sich entscheiden, bis das Gesetz Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat, ist es bei optimistischer Schätzung Ende Mai. Bis dahin ist im privaten Heizungsgeschäft Sauregurkenzeit. Denn für Investitionen gibt es nichts Schlimmeres als angekündigte Fördermaßnahmen.

Trübe Aussichten für das erste Halbjahr 2015? Für die Kesselhersteller sicherlich. Das SHK-Handwerk ist da schon flexibler und kann sich im ersten Halbjahr auf die Vermarktung von geringinvestiven Maßnahmen im Heizungsbau und auf das Badgeschäft konzentrieren. Und fürs zweite Halbjahr steht dann hoffentlich eine echte Heizungsrallye ins Haus. Somit kann 2015 dann doch noch ein gutes Jahr werden. Dies wünsche ich Ihnen im Namen der gesamten SBZ-Redaktion – und natürlich einen guten Start!

Ihr

Dirk Schlattmann
SBZ-Chefredakteur und
Handwerksmeister

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