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Wärmeplanungsgesetz

„Es ist nicht sinnvoll, mit dem Heizungs­tausch auf die Wärme­planung der Kommunen zu warten“

Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg

Fachverband SHK BW

Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FVSHK BW) begrüßte als Vertretung der Handwerksbetriebe im Heizungsbau die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes durch den Bundesrat am 15. Dezember, als Schritt zu mehr Planungssicherheit.

„Das Wärmeplanungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Klarheit bei den zukünftigen gesetzlichen Regelungen beim Heizungstausch“, begrüßt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg das Gesetz. „Wärmeplanung kann langfristig einen wichtigen Impuls für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gebäude geben“, sagte Becker in Stuttgart.

Gleichzeitig warnt er davor, die Hoffnungen in die Wärmeplanung zu überhöhen. „Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument – es handelt sich jedoch nicht um einen konkreten Ausbauplan. Wenn eine Stadt oder Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellt, entfaltet dies keine Rechtswirkung in Hinblick auf die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Bestandsgebieten. Auch lässt sich dadurch nicht ableiten ob überhaupt und wenn ja, wann beispielsweise ein Wärmenetz oder eine Wasserstoffleitung gebaut wird“, klärt Becker auf. „Für die Bürger ist es daher nicht sinnvoll mit dem Tausch einer Heizungsanlage auf die Wärmeplanung zu warten.“

Ähnlich hohen Aufklärungsbedarf sieht der Handwerksvertreter bei den Wärmenetzen, die oft in einem Atemzug mit der Wärmeplanung genannt werden. „90 % der Gebäude in Baden-Württemberg, die heute noch nicht an ein Wärmenetz angeschlossen sind, werden es in den kommenden 20 Jahren auch nicht“, ist sich Becker sicher. Er verweist auf Bestandszahlen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Demnach sind in Baden-Württemberg nur rund 5,1 % aller Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen. Die Zahl ist seit 2019 sogar um rund einen Prozentpunkt gesunken. Für eine Verdopplung der Gebäudeanschlüsse müsste die Ausbaugeschwindigkeit in einem Maße erhöht werden, wie man sie sich im seriösen Handwerk in keiner Weise vorstellen kann. Zudem basieren derzeit 80 % der Wärmenetze auf fossilen Brennstoffen, also Gas, Öl sowie Kohle. „Diese bestehenden Wärmenetze klimaneutral zu bekommen, ist für sich schon eine Herkulesaufgabe“, stellt Becker fest. Deshalb sieht er auch die immer wieder vorgetragene Diskussion um Anschluss- und Benutzerzwänge für Wärmenetze kritisch. „Kein Bürger muss sich ernsthaft darum sorgen, eine Wärmepumpe wieder rauszureißen, um sich an ein kommunales Wärmenetz anzuschließen“, beruhigt er.

Das Handwerk wiederum sieht Becker für den Einbau von klimaneutralen Heizungen gut vorbereitet. „Wir sind froh, dass mit dem GEG und dem WPG die Rahmenbedingungen ab dem neuen Jahr klar sind. Grundsätzlich führen die nun geänderten Gesetze dazu, dass bei der Wärmeversorgung von Gebäuden über kurz oder lang niemand mehr an Erneuerbaren Energien wie zum Beispiel der Wärmepumpe vorbeikommt. Das SHK-Handwerk hat sich hierfür fachlich und personell aufgestellt, z.B. durch Fortbildungen. Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen unter den Vorzeichen des Klimawandels muss jedem klar sein, dass sich abwarten nicht lohnt, da sich fossile Energieträger in den nächsten Jahren auf Grund steigender CO2-Preise massiv verteuern werden.”

Wer eine ältere Heizung im Haus hat, die in absehbarer Zeit ausgetauscht werden muss, dem rät Becker, nun zu handeln: „Das Hickhack der Politik hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach Wärmepumpen im Moment geringer ist. Dies wird sich nach unserer Prognose im Lauf des Jahres 2024 rasch wieder ändern. Wer den Heizungstausch jetzt angeht, profitiert von der vollen staatlichen Förderung und bekommt seine neue Anlage in den Sommermonaten, in denen es den Komfort weniger beeinträchtigt, wenn die Heizung einige Tage lang außer Betrieb ist.”  ■
Quelle: Fachverband SHK BW / fl