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KESSELTAUSCHKAMPAGNE

Aktion endet am 30. Juni

Aus dem deutschen Förderdschungel ist die einheitliche „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ geworden, kurz BEG. Die Förderung der Heizungstechnik ist zusammengefasst in BEG-Einzelmaßnahmen (EM). Dem Klima und dem Geldbeutel wäre bereits geholfen, wenn der alte Heizkessel getauscht werden würde. Der Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen informiert, welche Förderung es dafür noch gibt.

Welche Einzelmaßnahmen fördert das BEG aktuell?

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): 20 bis 45 % Förderung für neue Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien z. B. Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
  • Heizungsoptimierung: 20 % Förderung z. B. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen, Rohrdämmung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 20 % Förderung z. B. Austausch von Türen und Fenstern
  • Anlagentechnik (außer Heizung): 20 % Förderung z. B. Arbeiten an raumlufttechnischen Anlagen
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Förderung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben variiert je nach Maßnahme und Gebäudeart. Momentan ist die BEG EM die einzig verfügbare Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Kreditvariante bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es ab 1. Juli 2021.

    Wird der Kesseltausch noch gefördert?

    Die Bundesförderung zielt ab auf die Modernisierung mit erneuerbaren Energien. Der reine Kesseltausch wird nicht bezuschusst. Noch bis zum 30. Juni 2021 gewährt die privatwirtschaftliche Aktion Kesseltausch NRW 200 Euro (brutto) für den Tausch zugunsten eines Gas-Brennwertgerätes. Wird obendrein eine Hybridheizung oder Solarthermie installiert, ist eine Kombination mit dem staatlichen BEG EM grundsätzlich möglich.

    Wer darf einen BEG-Antrag stellen?

    BEG-antragsberechtigt sind u. a. Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Das gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

    Wie funktioniert die Antragsstellung?

    Sofern „nur“ die Heizungstechnik modernisiert oder optimiert wird, kann es direkt losgehen. Sprechen Sie Ihren Heizungsfachbetrieb an. Vor Vertragsabschluss stellen Sie den Förderantrag unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem. Dafür benötigen Sie seriöse Kostenvoranschläge. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung und kann später nicht korrigiert werden. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und anderer Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen) muss immer ein „Energieeffizienz-Experte“ (EEE) vorab eingebunden werden.

    Mehr Infos auch unter