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Kontra Kälteanlagenbauer

SHK-Fachbetriebe erfüllen doch die Voraussetzungen der Kälte-Klima-Sachkunde

Geschulte Fachbetriebe des SHK-Handwerks können ohne zusätzlichen Lehrgang Arbeiten an Kältemittel führenden Anlagen durchführen. Der ZVSHK sieht sich in dieser Auffassung durch eine neue Studie des Heinz-Piest-Instituts zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach - SBZ - © SBZ
ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach - SBZ
bestätigt. „Der ZVSHK hat auf das gesetzlich verordnete Ende des bisherigen ‚5-Kilo-Kältescheins’ reagiert und ein eigenes Schulungskonzept zum neuen Kätescheinentwickelt“, betont Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Dieses Konzept deckt alle Anforderungen aus der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ab.“ Die jetzt veröffentlichte Studie führe lediglich acht von 64 Handlungsfeldern auf, die in der Ausbildung des Anlagenmechanikers SHK nicht enthalten sind und durch Zusatzprüfung nachgewiesen werden müssten. „Dafür müssen unsere Fachbetriebe keine 240-Stunden-Schulung zur Erteilung eines Sachkundenachweises absolvieren. Die noch fehlenden Qualifikationen werden durch unsere eigene Weiterbildungs-maßnahme abgedeckt“, stellt Michael von Bock und Polach gegen anderslautende Vorhaltungen des Kälteanlagenbauerhandwerks fest.

Zur Vorgeschichte: Der Bundesinnungsverband der Kälteanlagenbauer hatte unlängst mitgeteilt, dass das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover eine Studie zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erstellt hat. In dieser Studie sei vom HPI klargestellt, dass nur der Kälteanlagenbauer/Mechatroniker für Kältetechnik aufgrund seiner Ausbildung die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV (§5) nachgewiesen hat. Bei allen anderen Ausbildungsberufen, so auch SHK, soll eine Prüfung erforderlich sein. Dabei sehe das HPI einen Lehrgang von mindestens 240 Stunden vor.

Weitere Infos gibt es hier .