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Blitzschutz bei gusseisernen Regenstandrohren

Ein heißes Thema

Zu Blitzschutzanlagen sagt die Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002 unter § 46 folgendes aus: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen“. Die rechtlichen und normativen Anforderungen an den Blitzschutz sind mittlerweile komplex und für den Anlagenbetreiber kaum zu überblicken. In der Regel bedient er sich eines Fachbetriebes, der mit entsprechend ausgebildeten Blitzschutz-Fachkräften die Planung, Ausführung und Prüfung des Blitzschutzsystems vornimmt. Bei Sonderbauten, wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Schulen oder Verkaufsstätten ist die Festlegung eines Blitzschutzsystems Bestandteil des Brandschutzkonzeptes.

Normen und Richtlinien

Die umfangreichen Anforderungen an den Blitzschutz sind in der Norm DIN EN 62305 (VDE 0185-305), Ausgabe Oktober 2006 zusammengefasst. Diese Norm ist zugleich eine VDE-Bestimmung im Sinne von VDE 0022 (Satzung für das Vorschriftenwerk des VDE Verband Deutscher Elektrotechniker e.V.). Der Bereich „Blitzschutz – Schutz von baulichen Anlagen und Personen“ wird im Teil 3 der Norm beschrieben. Nach DIN EN 62305 ist das Blitzschutzsystem – auch als LPS (lightning protection system) bezeichnet – ein vollständiges System, das zur Verringerung physikalischer Schäden einer baulichen Anlage durch direkte Blitzeinschläge eingesetzt wird.

Einordnung von metallenen Regenrinnen und Regenfallrohren

Bei außen am Gebäude angebrachten metallenen Regenrinnen und Regenfallrohren bestehen beim Blitzschutz grundsätzlich die beiden folgenden Ausführungsmöglichkeiten:

  • <b>Blitzschutzsystem mit parallel verlegter Ableitung:</b> Hierbei werden metallene Regenrinnen, Regenfall- und Standrohre mit einer parallel verlegten Ableitung verbunden, die dazu bestimmt ist, den Blitzstrom von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage abzuleiten. In diesem Fall sind metallene ­Regenrinnen, Regenfall- und Standrohre keine Bestandteile des LPS. Es bestehen dann nur blitzschutz-technische Anforderungen an die Verbindungsteile die zwischen Regenrinne, Regenfall- bzw. Standrohr und der parallel verlegten Ableitung eingesetzt werden. Die Verbindungsteile müssen der DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201) &bdquo;Blitzschutzbauteile &ndash; Anforderungen für Verbindungsteile&ldquo;, Ausgabe März 2009 entsprechen. Diese Art der Ausführung ist gängige Praxis.
  • <b>Blitzschutzsystem ohne parallel verlegte Ableitung:</b> Wird auf eine parallele Ableitung verzichtet, werden metallene Regenrinnen, Regenfall- und Standrohre als Bestandteil des LPS betrachtet. Die Blitzableitung erfolgt dann über die metallenen Regenrinnen, ­Regenfall- und Standrohre. In diesem Fall gelten dann für die Rohrverbindungen ­zwischen Rinne, Fall- und Standrohr die blitzschutz-technischen Anforderungen für Verbindungsteile nach DIN EN 50164-1. Eine blitzschutz-technische Qualifizierung von Rohrverbindungen zwischen Regenrinnen, Regenfall- und Standrohren ist aber sehr aufwendig und in der Praxis kaum realisierbar.

Empfehlungen für die Ausführung des Blitzschutz­systems (LPS)

Am 1. Dezember 2008 erhielt das IZEG Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.V. in Bonn von der Fachhochschule Aachen eine Stellungnahme mit folgenden blitzschutz-technischen Empfehlungen zur Behandlung von metallenen Regenrinnen und Regenfallrohren sowie gusseisernen Regenstandrohren:

  • Die Verbindungen der Blitz-Fangeinrichtungen zu den metallenen Regenrinnen sind an allen Kreuzungen und unmittelbar an den Ableitungen mit normgerechten Verbindungsbauteilen nach DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201) herzustellen.
  • Parallel zur Anordnung metallenes Regenfallrohr und gusseisernem Regenstandrohr ist eine normgerechte Ableitung nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zu errichten.
  • Das metallene Regenfallrohr und die parallel angebrachte Ableitung sind in Abständen von 10 m bis maximal 20 m zu verbinden. ­Diese Verbindungen sind ebenfalls mit normgerechten Verbindungsbauteilen gemä&szlig; DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201) herzustellen.
  • Die Rohrverbindungen innerhalb der Anordnung metallene Regenrinne, Regenfallrohr und gusseisernem Regenstandrohr müssen durchgängig elektrisch leitend sein, wobei jedoch keine weiteren blitzschutz-technischen Qualifizierungen hierzu notwendig sind.
  • Am unteren Ende des metallenen Regenfallrohres ist eine Verbindung zur Ableitung und damit zur Erdeinführung mit normgerechten Verbindungsbauteilen nach DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201) herzustellen.
  • Der Anschluss eines metallenen Regenfallrohres an die Ableitung soll möglichst nahe am gusseisernen Regenstandrohr erfolgen. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass gusseiserne Regenstandrohre bis zu einer Höhe von 2 m über Erdniveau montiert werden. Es wird empfohlen, ab einer Höhe des gusseisernen Regenstandrohres von 1 m über Erdniveau das gusseiserne Regenstandrohr zusätzlich direkt mit der Ableitung oder der Erdeinführung zu verbinden. Auch diese Verbindung ist mit normgerechten Verbindungsbauteilen nach DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201) herzustellen.

Alle sonstigen für die Praxis relevanten Maße für Fangeinrichtungen und Ableitungen befinden sich im informativen Anhang E der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3).

Schutzmaßnahmen gegen Berührungs- und Schrittspannungen

Schutzmaßnahmen gegen Berührungs- und Schrittspannungen sind im Abschnitt 8 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) enthalten. Dort sind Bedingungen aufgeführt, bei denen eine Gefährdung durch Berührungs- und Schrittspannungen existiert oder vernachlässigt werden kann. So ist die Gefährdung in Eingangsbereichen von Gebäuden grundsätzlich höher. Die Lebensgefahr für Personen durch Berührungs- und Schrittspannung wird beispielsweise nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) auf ein annehmbares Maß reduziert, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sich Personen nähern bzw. lange im Gefahrenbereich im Umkreis der Ableitung von 3m aufhalten oder der spezifische Widerstand der Oberflächenschicht des Erdbodens im Umkreis von 3 m nicht geringer ist als 5 kΩm. In einer Anmerkung der Norm wird beschrieben, dass eine Schicht Isolierstoff, wie zum Beispiel Asphalt mit einer Dicke von 5 cm oder eine Kiesschicht mit 15 cm Dicke, die Gefahr im Allgemeinen auf ein annehmbares Maß reduziert. Durch die Verwendung von metallenen Regenfallrohren und gusseiserner Regenstandrohre parallel zur Ableitung wird der Blitzstrom weiter aufgeteilt. Darüber hinaus ist die längenbezogene Impedanz (elektrischer Scheinwiderstand) von metallenem Regenrohr und gusseisernem Regenstandrohr deutlich geringer als die der parallel montierten Ableitung. Beides führt im Falle von Berührungen durch Personen zu deutlich geringeren Berührungsspannungen. Auf Schrittspannungen hat die Verwendung des metallenen Regenfallrohres und des guss­eisernen Regenstandrohres keinen Einfluss.

Gemäß Stellungnahme der Fachhochschule Aachen vom 1. Dezember 2008 wird die Verwendung von metallenen Regenfallrohren und gusseiserner Regenstandrohre im Falle von baulichen Anlagen mit Blitzschutzsystem (LPS) aus Sicht des Personenschutzes bei Blitzeinschlag empfohlen. Ein Ersatz der metallenen Rohre durch Kunststoffrohre erbringt bei baulichen Anlagen mit Blitzschutzsystem (LPS) keine zusätzliche Sicherheit. Zudem ist durch die verschiedenen dekorativen Designs der gusseisernen Regenstand- und Regenfallrohre eine optische Anpassung an die jeweilige Gebäudefassade möglich.

Weitere Informationen

Unser Autor Bernd Ishorst ist Geschäftsführer des Informationszentrums Entwässerungstechnik Guss e.V. (IZEG) und der Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik Guss e. V. (GEG). Der staatlich geprüfte Techniker ist seit 1983 als technischer Berater tätig und gehört dem Arbeitsausschuss V2 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) an.