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Handwerksgerechter Arbeitsschutz als Erfolgsfaktor

Sicher, gesund und erfolgreich?

Besonders in kleinen Unternehmen ist das Risiko, einen Unfall zu erleiden, deutlich höher als in großen. Vergleicht man die Unfallquoten der Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten mit Betrieben bis 50 Beschäftigten, so zeigen sich bei den meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen eine mehr als 50 % höhere Quote und bei den schweren Unfällen (Unfällen, die zu einer Arbeitsunfallrente führen) eine mehr als doppelt so hohe Quote.

Handlungsbedarf durch überdurchschnittliches Unfallrisiko

Für einen durchschnittlich großen SHK-Betrieb lässt sich daraus errechnen: Alle sechs Jahre wird ein meldepflichtiger Arbeits- oder Wegeunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder dem Tod des Versicherten verursacht. Handlungsbedarf besteht auch wegen den damit verbundenen Ausfallzeiten und -kosten sowie der Verringerung der Attraktivität der Arbeitsplätze. Letzteres entwickelt sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie dem damit einhergehenden Fachkräfte- und Nachwuchsmangel immer mehr zu einem Wettbewerbsnachteil.

Für die 1987 gegründete Bad & Heizung Kreuz GmbH im südbadischen Schallstadt, die 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ­beschäftigt, ist der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ein Leitgedanke der Unternehmenspolitik. Joachim Kreuz hat deshalb seinen Betrieb am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Er betont: „Wir setzen uns für die Nutzung erneuer­barer Energien ein und bieten innovative, ökologische und ökonomische Komplettlösungen für ihre Heizungen und Bäder an. Sicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung zählen bei uns ebenfalls zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.“

So konnte es nicht weitergehen

Der Arbeitsschutz ist für den Geschäftsführer der Bad & Heizung Kreuz GmbH wichtig. Deshalb beauftragt er keinen externen Dienst, sondern praktiziert das Unternehmermodell und bindet die Mitarbeiter konsequent mit ein. Das war nicht immer so. Joachim Kreuz: „Wie viele andere Handwerksbetriebe stießen auch wir bei der Umsetzung der vielen Arbeitsschutzforderungen an unsere Grenzen. Als Unternehmer kann man nicht überall vor Ort sein und auch nicht alles wissen. Trotz der Einweisungen und Unterweisungen musste ich auf den Baustellen immer wieder sehen, dass sich Mitarbeiter sicherheitswidrig verhielten (z.B. keine persönliche Schutzausrüstung trugen) und sicherheitswidrige Zustände (z.B. Absturzstellen) nicht erkannt und beseitigt wurden. Da diese Praxis auch bei unseren Partnern auf den Baustellen ausgeprägt war und weder von den Architekten noch den Bauherren beanstandet wurde, war es schwer und frustrierend, die Sicherheitskultur auf unseren Baustellen nachhaltig zu verbessern. Doch so konnte es nicht weitergehen.“

Neue Konzepte erarbeitet und umgesetzt

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte NOAH-Projekt (Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz im Handwerk; siehe https://noah-projekt.de/ ) bot die Chance, neue Ideen für einen Arbeitsschutz, der handwerksgerecht und wirksam ist, zu entwickeln und mit Unterstützung von Handwerks­experten zu realisieren. Der Aufbau eines systematischen, handwerksgerechten und von den Mitarbeitern getragenen Arbeitsschutzes, der auch die Gesundheitsförderung einschließt, dauerte fast zwei Jahre. „Seit Ende 2009 praktizieren wir unser Arbeitsschutzsystem und bauen es weiter aus – fertig werden wir wohl nie sein“, so Joachim Kreuz. Wesentliche Schritte bei der Realisierung waren:

Gründung eines gewerkeübergreifenden Netzwerks mit fünf Handwerksbetrieben: Zur Verwirklichung der Ausgangsidee, einheitliche Sicherheitsstandards für die Baustellen zu entwickeln und diese gemeinsam durchzusetzen, sprach Kreuz Handwerksbetriebe, mit denen er häufiger zusammenarbeitete, auf dieses Anliegen an. Nach einem Info-Workshop erklärten sich fünf Handwerksbetriebe zur Mitarbeit bereit. Ein Fliesenleger stieg leider im Laufe des Projektes aus innerbetrieblichen Gründen aus.

Ermittlung der Stärken und des Handlungsbedarfs: Wo stehen wir? Was läuft gut und wo besteht Handlungsbedarf? Zusammen mit dem Forschungspartner Dr. Albert Ritter führte jeder Betrieb eine Bestandsaufnahme mittels eines Kurzchecks durch. Dabei zeigten sich bei allen am Netzwerk beteiligten Handwerksbetrieben sowohl bei der Organisation des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung als auch der gelebten Praxis Verbesserungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten.

Diskussion und Erarbeitung der Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen: Dies erfolgte in regelmäßigen Workshops mit den Inhabern und ausgewählten Mitarbeitern der beteiligten Netzwerkbetriebe. Die Workshops trugen vor allem zur Sensibilisierung, Entwicklung einer gemeinsamen Problem- und Problemlösungssicht sowie zur Konzeption handwerksgerechter Werkzeuge und Umsetzungsstrategien bei.

Umsetzung: Der Maßnahmenplan sah betriebsspezifische und gemeinsame Maßnahmen vor, z.B. eine Schulung für befähigte Personen für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie für die Prüfung/Abnahme von Gerüsten durch die BG, Aufbau eines Handbuchs „Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung mit System“ sowie ein Training für Unterweisende.

Überprüfung: Zudem stand die Überprüfung der Eignung und Wirksamkeit der Regelungen und eingeleiteten Maßnahmen an.

Gelebter Arbeitsschutz

Zu den wesentlichen Bausteinen der Um­setzung gehört die Anwendung der Sicherheitskultur. Wer die Firma Bad & Heizung Kreuz besucht, dem fällt schnell die sehr ­positive Grundhaltung des Ehepaars Kreuz gegenüber dem Arbeitsschutz und der ­Gesundheitsförderung auf. Mit dem erkennbar hohen Wert, den sie der Sicherheit und Gesundheit beimessen, geben sie ihren Beschäftigten eine klare Orientierung.

Doku­mentiert ist dies im Leitbild „Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung mit System“ (Bild 3). Ruth-Maria Kreuz betont: „Wir betreiben den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung sehr aktiv. Dies auch mit den Zielen, Positives aufzuzeigen, zu verstärken sowie Gefährdungen und Belastungen zu reduzieren. Jeder Beschäftigte bei uns weiß heute, wie wichtig seine Gesundheit für ihn und den wirtschaftlichen Erfolg unseres Betriebes ist.“

Zuweisung der Zuständigkeiten eindeutig klären

Ein Unternehmer kann nicht auf allen Baustellen gleichzeitig sein. Er benötigt deshalb geeignete Mitarbeiter, die vor Ort in seinem Sinne handeln. Joachim Kreuz hat deshalb mehrere seiner Gesellen zu sogenannten Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) benannt (Bild 4), ihnen die Unternehmerpflichten übertragen sowie die erforderlichen Befugnisse eingeräumt und sie in ihre Aufgabe als AvO eingewiesen. Ein Auftragsverantwortlicher vertritt damit den Chef vor Ort und ist auch für die Umsetzung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle verantwortlich. Für jeden Auftrag (jede Baustelle) wird ein Auftragsverantwortlicher benannt und in die Auftragspapiere eingetragen.

Gefährdungsbeurteilung

Einer der ersten Umsetzungsschritte war die Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen inklusive der Festlegung der notwendigen Präven­tionsmaßnahmen. Damit die Gefährdungsbeurteilungen akzeptiert und gelebt werden, wurde eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt, sie mit einigen Mitarbeitern vor Ort für alle Standardtätigkeiten inkl. des Umganges mit Gefahrstoffen in einfacher Form zu erstellen. Der Geschäftsführer setzte dann die knapp 20 Gefährdungsbeurteilungen nach deren Sichtung in Kraft.

Ergänzend hierzu nutzt der Betrieb das im Projekt entwickelte Werkzeug für Gefährdungsbeurteilungen auf Baustellen, die baustellen-/auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilungen (siehe hierzu Übersicht Werkzeuge auf sbz-online.de unter Extras). Dies funktioniert wie folgt: Jeder AvO erstellt für seinen Auftrag bzw. seine Baustelle vor der Aufnahme der Tätigkeiten eine baustellen-/auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung mittels eines doppelseitigen Vordruckes. Soweit möglich bezieht der Auftragsverantwortliche dabei seine Kollegen sowie Vertreter der ebenfalls dort tätigen Betriebe – wenn eine gegenseitige Gefährdung nicht ausgeschlossen ist – mit ein. In der Folgezeit ergänzt er diese Gefährdungsbeurteilung, wenn sich die Arbeitsbedingungen durch geänderte Abläufe, auftretende Komplikationen oder Umweltbedingungen verändert haben.

Er bespricht vor der Aufnahme der Tätigkeiten mit seinen Kollegen die möglichen Gefährdungen und erforderlichen Gegenmaßnahmen anhand der erstellten Gefährdungsbeurteilung. Später auf der Baustelle eingesetzte Mitarbeiter werden in der gleichen Weise eingewiesen. Der AvO bestätigt durch seine Unterschrift auf der zweiten Seite des Formblattes die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der einbezogenen Mitarbeiter sowie die Umsetzung der erforderlichen Präventionsmaßnahmen einschließlich der stichprobenartigen Überprüfung von deren Wirksamkeit. Die unterwiesenen Kollegen bestätigen die Unterweisung durch ihre Unterschrift ebenfalls auf der zweiten Seite des Formblattes. Die baustellen-/auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung ist Teil der Auftragsunterlagen und vor Ort verfügbar. Nach Abschluss des Auftrages gibt sie der AvO im Büro ab.

Regelmäßige ­Sicherheits­unterweisungen

Um die Mitarbeiter zu informieren, zu sensibilisieren und sie in die Verbesserungs- und Innovationsmaßnahmen aktiv einzubeziehen, werden ca. sechs Mal im Jahr Mitarbeiterbesprechungen durchgeführt. Hierbei wurden bereits mehrere Verbesserungen auch im Bereich des Arbeitsschutzes angestoßen und dann in der Regie einzelner Mitarbeiter ausgearbeitet und nach Abstimmung mit Joachim Kreuz umgesetzt. So das Beispiel der Förderung der Verwendung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Auf Baustellen traf man immer wieder Mitarbeiter an, die die erforderliche PSA nicht nutzten. Begründet wurde dies mit Ausreden: „Die Schutzausrüstung ist nicht da.“ oder „Die Schutzbrille ist verschmutzt.“ Der Unternehmer besprach dieses Problem mit seinen Mitarbeitern und forderte sie auf, Vorschläge zu erarbeiten. Ihr Lösungsvorschlag: Personenbezogene Koffer oder Rucksäcke für die eigene PSA (Bild 5). Jeder Mitarbeiter erhielt daraufhin einen Koffer oder einen Rucksack, den er mit seinem Namen versah und mit der erforderlichen Ausrüstung füllte. Für die Vollständigkeit, Pflege und Mitnahme auf die Baustelle sind die Mitarbeiter selbst verantwortlich. Gelegentlich wird dies auch geprüft.

Um das Sicherheitswissen der Mitarbeiter aufzufrischen und das Sicherheitsbewusstsein zu fördern, bearbeiten die Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterbesprechungen in unregelmäßigen Abständen auch gemeinsam spezielle Sicherheitsthemen entsprechend der in Bild 6 dargestellten Struktur (­dialogorientierte Unterweisung). Die Durchführung wird stets dokumentiert.

Arbeitsschutzmaßnahmen im Angebot bepreisen

Ein Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen ist mit einem zusätzlichen Aufwand sowie zusätzlichen Kosten verbunden (z.B. die Verwendung eines Fanggerüstes bei der Montage von Sonnenkollektoren auf einem Hausdach). Heute ermittelt Kreuz die erforderlichen Schutzmaßnahmen bereits bei der Angebotserstellung (dies ist gleichzeitig ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung) und weist die als erforderlich erachteten Arbeitsschutzmaßnahmen in seinen Angeboten explizit aus – auch wenn sie in der Ausschreibung nicht aufgeführt sind. Kreuz betont „Unsere Erfahrungen mit dieser Transparenz schaffenden Vorgehensweise sind positiv. Begründete Arbeitsschutzmaßnahmen sind dem Kunden vermittelbar und auch abrechenbar.“

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden auch bei der Arbeitsvorbereitung in der Aufwands- und Zeitkalkulation, der Bereitstellung der Arbeitsmittel sowie der Beauftragung von Dienstleistern (z.B. Gerüstbauer) berücksichtigt. Dies erhöht zwar den Verwaltungsaufwand, aber die Arbeitsprozesse vor Ort sind stabiler und sicherheitswidriges Improvisieren wird unwahrscheinlicher.

Aktive Gesundheitsförderung

Fast alle Mitarbeiter nahmen an der im Rahmen des NOAH-Projektes entwickelten IKK-Aktion „Gesunde Handwerker“ (Bild 7) teil. Sie gab durch Inputreferate, aktive Übungen, Gesundheitschecks und Fitness-Tests sowie Beispiele für eine gesunde Ernährung sehr gute Anregungen. Seither bietet der Betrieb den Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit der IKK Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an.

In Workshops mit den Betrieben des Netzwerks wurden die Regelungs- und Dokumentationserfordernisse besprochen, eine Gliederung abgestimmt sowie gemeinsam ein Muster für das Handbuch „Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung mit System“ erarbeitet. Dieses Muster wurde innerbetrieblich angepasst. So entstand das Handbuch „Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung mit System“, das für jeden Mitarbeiter zugänglich ist. Bei Bedarf wird es weiterentwickelt.

Eignen sich die Maßnahmen auch wirklich?

Durch die Betriebsgröße bekommt man schnell mit, ob Regelungen funktionieren und die Maßnahmen erfolgreich sind. So betont Joachim Kreuz: „Wir, die Führungskräfte und Auftragsverantwortliche vor Ort sehen es als unsere Aufgabe an, regelmäßig vor Ort über die Umsetzung zu informieren und bei Bedarf steuernd einzuwirken. Wichtig ist darüber hinaus unser System der Nachverfolgung. So wird darauf geachtet, dass für jeden Auftrag auch wirklich eine baustellen-/auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Diese Überprüfung hat sich als erforderlich erwiesen.“

Fazit

Diese Innovationen unterscheiden sich von der Arbeitsschutzpraxis vieler Handwerksbetriebe vor allem durch den ganzheitlichen Präventionsansatz, die zugrundeliegende Systematik sowie die Mitarbeiterbeteiligung. Und – was besonders wichtig ist – der von Bad & Heizung Kreuz gelebte Arbeitsschutz ist wirksam. Er nützt Mitarbeitern, Betrieb und Kunden. Den Nutzen des praktizierten Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung macht Joachim Kreuz an folgenden Faktoren fest:

  • gesunde und motivierte Beschäftigte (Aussagen von Kunden, wie „Ihre Mitarbeiter scheinen wirklich Spaß bei der Arbeit zu haben“, belegen dies),
  • sehr geringe krankheits- und verletzungsbedingte Fehlzeiten,
  • verbesserte Kommunikation, Zusammenarbeit und Produktivität,
  • positive Wirkungen auf das Geschäftsergebnis (höhere Kundenzufriedenheit, Imageverbesserung und weniger unnö­tige Kosten) sowie
  • höhere Rechtssicherheit des Unternehmers und der weiteren verantwortlichen Personen.

„Die Umsetzung des Arbeitsschutzes erfordert auch bei einer schlanken, handwerksgerechten Gestaltung entsprechende Ressourcen einschließlich einer externen Unterstützung. Da wir diese einplanen und weitgehend in die Kostenkalkulation aufnehmen und bei unseren Kunden durchsetzen können, sind die erforderlichen Ressourcen vertretbar.“ Von der Übertragbarkeit auf andere Betriebe ist Joachim Kreuz überzeugt – wobei auch hier gilt: „Nicht einfach kopieren, sondern kapieren.“

Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Handwerksunternehmer Joachim Kreuz.

SBZ Tipp

Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung mit System

Damit der Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung systematisch gelebt werden, ist die Umsetzung – wie es sein soll – zu organisieren und in die tägliche Arbeit einzubauen. Dies erfolgt am sinnvollsten in Form eines einfachen Managementsystems für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung.

Als Unternehmer sollten Sie sich Gedanken machen, wie der Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden soll.

Dokumentieren Sie dies in einfacher Form – empfehlenswert ist ein einfaches Handbuch.

Ziele der Erstellung sind:

Sie erhalten eine klare Vorstellung, wie die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung in Ihrem Unternehmen zu erfolgen hat.

Jeder Beschäftigte kann (soll) sich informieren, wie die Umsetzung zu erfolgen hat.

Sie können externen Personen (z.B. Ämter, Berufsgenossenschaft, Brandschutzversicherung) aufzeigen, wie die Umsetzung in Ihrem Unternehmen erfolgt. Dies ist sehr gut für Ihre Rechtssicherheit.

Vorgehensweise:

Setzen Sie sich mit einem Experten (z.B. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer oder Innung) sowie einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter, die/der das Handbuch in Zukunft pflegen soll, zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam das Handbuch.

Legen Sie eine passende Struktur sowie die Art der Dokumentation (z.B. AS-Ordner) fest.

Erstellen Sie die einzelnen Kapitel: Schreiben Sie dabei die wesentlichen Anforderungen, die Vorgehensweisen, die Zuständigkeiten und die Art und Weise der Dokumentation auf. Empfehlenswert ist eine Dreiteilung: Kurzer Text (Anforderungen, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen) mit integrierten Verweisen (Links) auf Vorlagen (z.B. Checklisten, Protokollvorlagen) sowie Verweisen (Links) auf Dokumente (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Übersichten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge).

Setzen Sie das Handbuch in Kraft.

Machen Sie das Handbuch allen Beschäftigten zugänglich!

Verpflichten Sie Ihre Führungskräfte, das Handbuch zu lesen!

Überarbeiten Sie das Handbuch bei Bedarf.

Ausgezeichnet

Arbeitsschutzpreis für die Kreuz GmbH

Die Bad & Heizung Kreuz GmbH aus Schallstadt ist eine von vier Gewinnern des Deutschen Arbeitsschutzpreises 2011. Die Jury bewertete Produkte oder Prozesse der Unternehmen anhand von Kriterien wie Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation sowie Übertragbarkeit in den betrieblichen Alltag.

Verliehen wurde der Preis vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die prämierten Betriebe wurden ausgezeichnet, weil ihre innovativen Arbeitsschutzmaßnahmen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht und damit einen deutlichen Mehrwert sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen schaffen. 1987 wurde der Betrieb von Joachim Kreuz gegründet. Das Mitglied der Bad & Heizung Concept AG beschäftigt derzeit sechs Gesellen, fünf Lehrlinge und vier Mitarbeiter im Büro.

Extras

Auf SBZ-Online haben wir folgende Dateien zum Download zusammen­gestellt:

Werkzeuge für einen systematischen Arbeitsschutz

Handlungshilfe Dokumentation der Umsetzung des Arbeitsschutzes und die Gesundheitsförderung in einem Handbuch

Leitbild aus dem Handbuch Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

Formblatt zur Beauftragung des ­Auftragsverantwortlichen vor Ort

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

Autor

Dr. Albert Ritter aus Otterberg ist Geschäftsführer des ­Instituts Dr. Albert Ritter – Forschung, Beratung, Training. Er berät Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagements, bei der Organisations- und Führungsentwicklung sowie bei Fragen des demografischen Wandels. http://www.ritter-fbt.de