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BIV der Schornsteinfeger

SHK-Handwerk darf doch messen!

In der SBZ 20/2008 hatten die Vertreter des Schornsteinfegerverbandes bei der Beantwortung eines Leserbriefes behauptet, dass SHK-Fachbetriebe „weder an Ihrer eigenen Heizungsanlage noch an den Heizungsanlagen Ihrer Kunden anerkannte Abgasmessungen nach dem Bundes­immissionsschutzgesetz durchführen dürfen. Stellen Sie für ­die­se Messung eine Rechnung aus, können wir Ihren Kunden nur raten, das Geld wieder zurückzufordern. Abgasmessungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen ausschließlich von Schornsteinfegern durchgeführt werden.“

Daraufhin haben sich entrüstete Handwerkskollegen zu Wort gemeldet und Inhalt und Tonart des Schornsteinfeger-Statements heftig kritisiert. Hier die Stellungnahme des Schornstein­fegerverbandes:

Aufgrund der zahlreichen Reaktionen auf unsere Antwort zum Leserbrief des Herrn Melzer möchten wir folgendes richtigstellen: Selbstverständlich führen Heizungsinstallateure im Zuge der Wartung Abgasmessungen durch, um die Einstellung der Anlage zu überprüfen. Mit dieser Messung kommt der Kunde allerdings nicht seiner gesetzlichen Messpflicht nach dem Bundes­immissionsschutzgesetz nach. Wir hoffen, mit dieser Stellungnahme eventuell entstandene Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu haben.

Achim Heckel, Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hauptgeschäftsführer Jens Torsten Arndt

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Im Nachgang der Schornstein­fegerstellungnahme in der letzten SBZ noch einige weitere Reak­tionen:

Ohne Messung keine Wartung

Ich gebe dem Kollegen Baumgartner recht, wie sollen wir eine optimale Einstellung finden, wenn wir nicht nach BImSchV die Messung durchführen?

Wie man wieder an dem Brief von Herrn Arndt, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sieht, sitzen die Feger immer noch auf ihrem hohen Ross. Das Zitat: „...können dem Kunden nur raten, das Geld wieder zurückzufordern...“ zeigt, dass der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks auf seine bald erlaubte Nebentätigkeit hinarbeitet. Warum soll der Kunde dann zweimal bezahlen, dann nehmen wir doch den Schornsteinfeger zur Wartung.

Wie sieht es aus, wenn wir bei Wartung oder Inbetriebnahme keine Einstellarbeiten und Messung nach BImSchV durchführen und die Anlage bei der Messung des Schornsteinfegers durchfällt? Durch nochmaliges Erscheinen des Technikers entstehen doch wieder Kosten für den Kunden. Warum habe ich für 2500 € ein Abgasanalysegerät gekauft, das ich noch regelmäßig eichen lasse? Sollte ein Kunde mir die Empfehlung des Herrn Arndt unter die Nase halten, werde ich ihn über eventuelle Mehrkosten aufklären.

Klaus Böttinger, 12205 Berlin

Vor Ort sehr gute Zusammenarbeit

In Lübeck pflegen wir ein sehr gutes Verhältnis mit den Bezirksschornsteinfegern. Ungereimtheiten werden in einem von Schornsteinfegern, Versorgern und Installateuren besetzten Installateurausschuss (meist einvernehmlich) aus der Welt geschafft.

Leider sind es immer wieder die Funktionäre, die weit weg von der Realität Entscheidungen treffen und sich zu Wort melden. ­Dies ist oft meilenweit von dem, was die Basis möchte, entfernt.

Bezüglich der Aussage des Schornsteinfegerverbandes hier meine Empfehlung: Halten Sie es doch wie die Kfz-Werkstatt und der TÜV. Der Kfz-Betrieb muss auch die gleichen Messgeräte benutzen wie der TÜV, wenn er die Abgasmessung am Fahrzeug macht. Stellen Sie sich einmal vor, ein Auto erhält keine ASU-Plakette, weil die Werkstatt vorab nicht die erforderliche Einstellungsmessung gemacht hat?

Hier besteht dieselbe Sachlage wie beim Heizgerät. Der eine darf reparieren und einstellen, der andere gemäß der Gesetzeslage die Einhaltung der Vorgaben überprüfen (aber nicht einstellen oder verändern). Bei unseren Heizgeräten ist es ähnlich, wir müssen einstellen, der Be­zirks­schornstein­feger darf (zur Zeit) nur messen.

Nach der neuen Verordnung darf der Bezirksschornsteinfeger wohl die Wartung an Gasgeräten vornehmen, aber die Überprüfungsmessung gemäß BImSchV an diesem Gerät nicht. Ähnlich dem Energieberater, welcher die Beratung durchführt, aber die aufgeführten Arbeiten nicht durchführen darf. Das wird sicher noch für zahlreiche Diskussionen sorgen.

Michael Klüssendorf

23552 Lübeck

Werden auch künftig voneinander leben

Es ist sehr bedauerlich, dass Sie in Ihrer eigentlich guten Fachzeitschrift einigen Menschen ein Forum bieten, welches für die Zukunft Schornsteinfeger und SHK-Handwerker weder nützlich noch dienlich ist. Ich frage mich, welche Motivation steckt dahinter?

Konkret nenne ich hier den Beitrag des Architektenbüro Lorek. Ich denke, dass jeweils Schornsteinfeger und SHK-Handwerker Abenteuerliches bis Kurioses über Architekten und ihre Planungsfehler berichten könnten. Ich hoffe aber, dass der Anstand und die Weitsicht der Gewerke, die nur gemeinsam und nebeneinander die Herausforderung der Zukunft im Handwerk bestehen können, dieses verbietet.

Ich denke wir haben in der Vergangenheit voneinander gelebt und werden dieses zukünftig tun. Unabhängig, ob einzelne auf allen Seiten ihren Job mal weniger qualifiziert ausüben.

Bezirksschornsteinfeger

Peter Sinn

22359 Hamburg