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Aktuelle marktpolitische und technische Themen

Erdgas und Handwerk

Die Resonanz war schon immer gut, aber dass sie so deutlich steigerungsfähig ist, haben wir nicht erwartet“, so Dimanski, der Geschäftsführer des Fachverbandes. Inhalt und Konzept haben offensichtlich das Interesse der Handwerker getroffen. Das Forum von Handwerk und Gaswirtschaft fand zum 7. Mal statt. Landesinnungsmeister Joachim Eulenstein würdigte in seinen Begrüßungsworten die gute Zusammen­arbeit mit den Gasversorgern in der Region. Das Fachprogramm der diesjährigen Tagung widmete sich zunächst den dynamischen Veränderungen im Energiemarkt. Die komplizierten Zusammenhänge der Neustrukturierung der Gaswirtschaft, Veränderungen in den Marketingstrategien und die Objektivierung in der Energiepreisdiskussion waren Inhalt des Einführungsstatements von Dr. Achim Westebbe, Direktor der Verbundnetz Gas AG. Zum aktuellen Stand der EnEV folgten Ausführungen von Prof. Bert Oschatz.

Marktchancen mit hydraulischen Abgleich

Was sich unter dem Optimus-Projekt verbirgt, erläuterte Peter Teuber von der Fachhochschule Wolfenbüttel. Er brachte Licht ins Dunkel, als er anhand überraschender Zahlen die Einspar­potenziale durch die Optimierung von Heizungsanlagen verdeutlichte. Die Fachhochschule hat im Rahmen eines langjährigen Programms Gebäudeenergieanalysen angestellt und nachgewiesen, dass durch kleine handwerkliche Eingriffe enorme Effekte bei der Optimierung von Anlagen zu erreichen sind. An dieser Stelle ist mancher Teilnehmer angeregt worden, seine Kenntnisse zum hydraulischen Abgleich aufzufrischen und neue Marktchancen wahrzunehmen. Aus berufenem Munde erfuhren die Teilnehmer dann die Regelungsinhalte der neuen GasGVV. Rechtsanwalt Carsten Wesche vom BGW erläuterte die Inhalte und Änderungen, die sich durch die Ablösung der alten AVBGasV durch die GasGVV ergeben.

Strom selbst produzieren

Interessante Anregungen enthielt auch der Vortrag von Dr. Thorsten Formanski von der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch. Er sprach über die Anforderungen, die an stromerzeugende Heizungsanlagen gestellt werden und die Marktprognosen. Eine heute übliche Brennwertheizung setzt 100% Primärenergie nahezu vollständig in Wärme um. Strom kauft der Hausbesitzer dagegen aus dem öffentlichen Netz. Bei der zentralen Stromerzeugung in Kraftwerken, ohne weitere Nutzung der dabei entstehenden Wärme und aufgrund des Transportes treten Verluste bis zu 2/3 der eingesetzten Ausgangsenergie auf. Das Fazit, so Formanski, kann nur lauten: „Eigenproduktion des Stromes!“ Eine Strom erzeugende Heizung kann bis zu 100 % der Wärme und bis zu 80 % des Strombedarfs im eigenen Haus abdecken.

Neue TRGI vorgestellt

Fritz Guther, Obmann des DVGW-Ausschusses für Gasinstallation war den Teilnehmern schon aus vorangegangenen Veranstaltungen bekannt. Praxisnah und mit bayerischem Humor widmete er sich den Neuerungen der TRGI. Mit dem europäischen Integrationsprozess haben sich auch für die deutschen Technischen Regeln und Verordnungen vielfältige Notwendigkeiten einer Novellierung ergeben. Im Dezember 2006 als Entwurf veröffentlicht, ist die Einspruchsfrist für das neue DVGW Arbeitsblatt G 600 (TRGI) Ende April bereits abgelaufen. Voraussichtlich wird die neue TRGI 2007 Ende 2007 veröffentlicht. „Endlich“, werden manche sagen. Doch Gutes braucht seine Zeit, schließlich mussten zahlreiche Neuerungen eingearbeitet werden, wie:

  • neue Rohrwerkstoffe und Verbindungen, einschließlich der Anforderungen für die Verlegung von Kunststoffrohrsystemen;
  • Aufstellbedingungen für neue Haushaltsgeräte;
  • Manipulationserschwerung – Einbau von Gasströmungswächtern;
  • neue Bemessungsverfahren für Metall- und Kunststoffrohrsysteme unter Berücksichtigung der Auswahl des Gasströmungswächters;
  • eine aktuelle Symbolik auf Grundlage einer ISO-Norm.

Wenn auch die grundsätzlichen Themen zur neuen TRGI erhalten geblieben sind, so gibt es doch eine Vielzahl von Neuerungen, die ihre Auswirkungen auf die tägliche Arbeitspraxis haben. Schwierig wird es sein, den Bedarf an Schulungen zur TRGI-Einführung reibungslos zu decken. Zu den Neuerungen der TRGI 2007 wird es ein bundeseinheitliches Schulungskonzept geben, dessen Inhalte zwischen DVGW und ZVSHK abgestimmt werden. Wer dabei sein will, sollte sich jetzt beim Fachverband anmelden!

Schriftliche Basis ist die beste Haftungsprävention

Das neue Gebiet der Energieberatung bringt auch neue Fragen zur juristischen Beraterhaftung. Diese Problemkreise waren Gegenstand des Vortrags von Dr. Hans-Michael Dimanski. Bei der Energieberatung geht es zunächst erst einmal um die korrekte Einordnung der Tätigkeiten in eine Vertragsform. Ob bei der Energieberatung ein Dienst- oder – was mehrheitlich zutreffen wird – ein Werkvertrag vorliegt, kann nur aus den vereinbarten Tätigkeitsfeldern abgeleitet werden. Deshalb sei es von größter Wichtigkeit, die diesbezüglichen Verträge auf eine schriftliche Basis zu stellen. Die beste Haftungsprävention, so Dimanski, liege in der sauberen Ausformulierung von Verträgen zur Energieberatung.

Über die „Macht der weichen Faktoren“ als Entscheidungsmaßstäbe im Wettbewerb referierte Prof. Rolf Czerwinski. Er zog einen Bogen zwischen Design, Kommunikation und Service und begeisterte die Teilnehmer durch seinen lebhaften und humorvollen Vortrag. Diesen Programmteil ließen sich auch die mitgereisten Ehefrauen nicht entgehen und erlebten ein Feuerwerk amüsanter Beispiele und guter Rhetorik.

500 Euro Zuschuss für ein Erdgasfahrzeug

Die Veranstaltung beleuchtete die wichtigen Änderungen in den Vorschriften und Gesetzen sowie praxisrelevante Tipps deren Kenntnis zur fachlichen und rechtlichen Sicherheit der Handwerksunternehmen beiträgt. Der Fachverband kam damit seinem Auftrag zur fachlichen Weiterbildung der Mitglieder nach. Abschließend machte Marco Kersting von der Verbundnetz AG den Mitgliedsbetrieben des Fachverbandes noch ein besonderes Angebot. Die ersten fünf SHK-Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die dem SHK-Fachverband einen unterschriebenen Kaufvertrag für ein neues Erdgasfahrzeug nachweisen, bekommen von der VNG einen Bonus über 500 Euro.