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Pelletheizungen stark nachgefragt

Biomassekessel boomen

Pelletkessel erleben einen kaum für möglich gehaltenen Boom. Die Nachfrage wird aktuell befeuert von guten Förderbedingungen und dem Wunsch der Verbraucher, mehr ins eigene Heim zu investieren. Wobei dieses „mehr“ hochwertig und nachhaltig mit einschließt. Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hat im vergangenen Jahr den Einbau der Pelletheizung Nr. 500.000 in Deutschland angezeigt. Der Sprung über diese Messlatte gelang im Corona-Jahr 2020: Mit 61.850 neuen Anlagen konnte der Absatz gegenüber 2019 um Sage und Schreibe 78,5 Prozent gesteigert werden.

Auch das Heizungsbauerhandwerk sei beispielhaft als wirtschaftlicher Aktivposten tätig und habe die Corona-Einschränkungen professionell gemeistert, so dass kaum Auftragsrückgänge zu spüren seien, so der Verbandsgeschäftsführer weiter. Dazu Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV): „Die Bundesregierung tut gut daran, die Energiewende am Wärmemarkt als Konjunkturmotor zu nutzen und die Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen im Gebäude und bei der Industrie weiterhin zu unterstützen!“

Nicht ganz unwichtig ist in diesem Zusammenhang auch folgender Fakt: Mit der weltweit drittgrößten Pelletproduktion ist Deutschland quasi Selbstversorger. Das bedeutet, das auch bei der Erzeugung bzw. Bereitstellung des Brennstoffs ein hoher Anteil der Wertschöpfung im Land bleibt. Mit Blick auf die volkswirtschaftliche Bedeutung ein wichtiger Punkt. Ganz abgesehen von der Ökobilanz der Biomasseheizungen.

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Fördermöglichkeiten

Das im Januar gestartete BEG hat auch Auswirkungen auf Biomassekessel. Dabei gibt es für die Förderung von Holzfeuerungen im Gebäudebestand nur wenige Änderungen. Die förderfähigen Holzfeuerungen bleiben genauso unverändert wie die bisherigen Fördersätze von 35 Prozent plus ggf. 10 Prozentpunkte Ölheizungsaustauschprämie.

Neu eingeführt wird allerdings ein Innovationsbonus für Holzfeuerungen bei Einhaltung eines Staubemissionsgrenzwerts von max. 2,5 mg/m³. Außerdem wird die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro/Wohneinheit angehoben (bisher 50.000 Euro). Bei Nichtwohngebäuden sind es zukünftig 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro.

Neu ist eine Bagatellgrenze für förderfähige Maßnahmen in Höhe von 2.000 Euro (brutto) geben. Wer weniger Geld investiert, bekommt keine Förderung. Außerdem gibt es einen Bonus von 5 Prozentpunkten bei der Förderung, wenn eine Maßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iFSP) umgesetzt wird. Die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage im Hinblick auf deren Energieeffizienz wird mit 20 Prozent gefördert.

Komplizierter wird es ab Januar 2021 allerdings für Bauherren, die eine Förderung für eine Holzfeuerung im Neubau erhalten wollen: Die Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter oder Brennwerttechnik im Neubau wird abgeschafft. Über die BEG wird es keinerlei Einzelmaßnahmenförderung mehr in Neubauten geben. Bauherren haben aber weiterhin die Möglichkeit, sich die Errichtung von Holzfeuerungen im Rahmen einer Effizienzhausförderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschussen zu lassen. Dabei besteht wie bisher keine Beschränkung auf Partikelabscheider oder Brennwerttechnik. Allerdings muss der Bauherr nachweisen, dass das neue Gebäude mindestens das Niveau eines Effizienzhauses 55 erreicht.

Eine gute Nachricht ist, dass es zukünftig keinen Ausschluss der Förderung bei einer Austauschpflicht nach § 72 GEG (bis Ende Oktober 2020 § 10 EnEV) mehr gibt. Demnach werden zukünftig auch die Erben und Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Vorbesitzer von der Austauschpflicht befreit war, wieder eine Förderung für eine Holzfeuerung beantragen können.

Am 1. Juli 2021 wird dann der nächste Schritt der Umgestaltung der Förderlandschaft erfolgen. Dann wird die KfW sämtliche Einzelmaßnahmenförderungen des BAFA auch als Kreditvariante anbieten. ­Außerdem wird dann auch die KfW-Förderung für sogenannte Effizienzhäuser in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überführt und umgestaltet (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude).

Erfahren Sie im folgenden Artikel die Vor-und Nachteile der Pellet-Brennwertechnik.

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