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UMFRAGE

Wegen möglicher Förderung: Kunden stornieren Heizungsaufträge

Jetzt ist es offiziell belegt: Die Ankündigung der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Heizungssanierungen führte dazu, dass die Kunden bayerischer SHK-Innungsfachbetriebe Aufträge stornierten – in der Hoffnung, bei einer späteren Auftragsvergabe in den Genuss von Fördermitteln zu kommen. Ein Umstand, der nicht nur den bayerischen SHK-Unternehmern zusetzt.

Der Hintergrund: Die Bundesregierung hat am 20. September 2019 in ihrem Eckpunktepapier zum Klimaschutz u. a. für Heizungssanierungen eine steuerliche Förderung sowie eine Austauschprämie angekündigt. Die konkreten Ausgestaltungen dieser Maßnahmen sowie der Zeitpunkt sind bisher noch unklar. Dieses Vorgehen hat im Markt zu großer Verunsicherung der Kunden geführt. Der Fachverband SHK Bayern hat in einer repräsentativen Umfrage unter den bayerischen SHK-/OL-Innungsfachbetrieben abgefragt, ob aufgrund der schwammigen Ankündigungen der Bundesregierung seit dem 20. September 2019 kundenseitig Stornierungen von Heizungsaustauschen erfolgt seien. Knapp 450 Betriebe nahmen an der Befragung teil und antworteten zu 37 %, dass es bereits Stornierungen bzw. Aufschübe von bereits erteilten Aufträgen gegeben habe. Die Summe der stornierten bzw. verschobenen Aufträge beläuft sich auf knapp sieben Millionen Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Auftragswert von ca. 14 500 Euro.

Dieses unstrukturierte Vorgehen der Bundesregierung zeigt erneut, wie wichtig eine kontinuierliche Förderpolitik ist. Eine Stop-and-go-Politik mit disruptiven Elementen, wie am 20. September geschehen, ist für die Betriebe und ihre Mitarbeiter kontraproduktiv. Auf das nunmehr entstandene Auftragstal werden, sollten die gesetzlichen Pläne umgesetzt werden, Auftragsspitzen folgen, die der Markt nicht mehr zeitnah bedienen kann. Leider erweist sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht als fortgesetzt beratungsresistent.

Ein weiterer Punkt der Verunsicherung ist das beabsichtigte Ende der Modernisierungsförderung und das Verbot eines Neueinbaus reiner Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Hier gehen mehr als zwei Drittel der Betriebe davon aus, dass alte Ölheizungen eher bis zum endgültigen Ausfall weiterbetrieben und repariert als gegen neue andere Heizungen bzw. Öl-Hybridheizungen ausgetauscht werden. Auch dies ist für die CO2-Bilanz nicht zuträglich. 

Bild: FV SHK Bayern