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Die Hygiene im Blick

Deutschland sieht sich spätestens seit dem Sommer letzten Jahres mit einer der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit und wohl der größten seit der Wiedervereinigung konfrontiert: dem massenhaften Zustrom flüchtender Menschen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten des Mittleren und Nahen Ostens. (…) Eine besondere Herausforderung stellt im ersten Schritt die Erstunterbringung und Versorgung so vieler Menschen in den Kommunen dar. Gerade auch hier in Berlin haben wir bisweilen große Probleme, geeignete Immobilien zu finden, die nicht nur genügend Platz bieten, sondern auch die hygienischen Standards erfüllen, die für eine menschenwürdige Unterbringung notwendig sind. Insbesondere die Erschließung der Gebäude, die zuvor nicht zu Unterkunftszwecken genutzt wurden, mit ausreichenden Trinkwasser-Anschlüssen ist in vielen Fällen vor Inbetriebnahme erst noch herzustellen. Dabei müssen die Behörden und Hilfsorganisationen eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Besonderheiten beachten, die ihnen aus der sonstigen Arbeit nicht immer vollumfänglich vertraut sind und mit denen sie sich aufgrund des großen Zeitdrucks, unter dem sie bei der Unterbringung stehen, oft nicht eingehend befassen können.“ So lautete das Grußwort von Thomas Heilmann, Senator für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin, das zur Eröffnung der Veranstaltung verlesen wurde.

Umfassendes Fachprogramm

Die anschließenden Fachvorträge waren thematisch auf die unterschiedlichen Teilnehmerinteressen abgestimmt und bargen viele Tipps. Hier die Referenten und Themen im Überblick:

Welche gesetzgeberischen Vorgaben und Bestimmungen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und technischem Regelwerk bei der Einrichtung und Unterhaltung von Notunterkünften zu beachten sind, erläuterten Rechtsanwältin Dr. Sandra Herrig aus Berlin und Dr. Karin Gerhardy vom DVGW. Ihren Ausführungen zufolge ist Trinkwasser in Notunterkünften kein Notwasser. Vielmehr muss es auch hier den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen und wie in § 4 TrinkwV gefordert so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Folglich müssen Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen und -anlagen so erfolgen, dass keine Risiken für den Verbraucher entstehen. Dies gilt für die gesamte Wasserversorgungsanlage von der Wassererzeugung bis zur tatsächlichen Entnahmestelle des Trinkwassers, egal ob es sich um stationäre oder mobile Installationen handelt.

Einen aktuellen Lagebericht zum akuten Bedarf an Wohnunterkünften lieferten Dr. Oliver Huschens (Hessenwasser) und Dr. Roland Suchenwirth vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. Letzterer gab auch Anregungen zur Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern.

Einblicke in das Regelfundament für die Planung und Ausführung von Trinkwasseranlagen gab Ansgar Borgmann. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Düsseldorf für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk beantwortete darüber hinaus Fragen zur ordnungsgemäßen Installation und (Wieder-)Inbetriebnahme umfunktionierter Unterkünfte.

Wie die Flüchtlinge über den sachgemäßen Gebrauch der Trinkwasserinstallationen informiert werden können und welche kulturell bedingten Unterschiede bei der Nutzung von sanitären Anlagen zu beachten sind, stellten schließlich Dr. Martina Gamp (Universität Konstanz) und Dr. Peter Arens, Spezialist für Trinkwasserhygiene und Leiter Produktmanagement bei der Firma Schell in Olpe, anschaulich dar. Die abschließende Diskussion gab den noch offenen, individuellen Fragen der Teilnehmer Raum.

Fazit

Auch wenn die Fachtagung theorielastig und stark auf die Belange von Betreibern von Notunterkünften, Hygieneverantwortlichen und TGA-Fachplanern zugeschnitten war, ergaben sich für das ausführende SHK-Handwerk interessante Aspekte. Am Ende waren sich alle Teilnehmer darüber einig, dass präventive und verständliche Aufklärung die sicherste Methode ist, Fehlern und Mängeln bei der Errichtung von Trinkwasserinstallationen in Notunterkünften vorzubeugen.

Tipp

Jetzt schnell anmelden

Die Veranstaltungsreihe „Notunterkünfte in Deutschland – Herausforderungen in der Trinkwasserinstallation wird in insgesamt fünf deutschen Städten durchgeführt: Nach dem Start in München und Bonn stehen bis Ende Juni weitere Termine in Frankfurt, Berlin und Dortmund auf dem Programm. Wer noch teilnehmen möchte, sollte sich jetzt schnell anmelden. Weitere Infos und Anmeldung unter

www.dvgw-sc.de/veranstaltungen

Referenten

Dr. Sandra Herrig gab Erläuterungen zu den gesetzgeberischen Vorgaben für die Einrichtung und Unterhaltung von Notunterkünften.

 

 

 

 

Dr. Roland Suchenwirth ging auf Anforderungen, Melde- und Untersuchungspflichten aus Sicht der Gesundheitsämter ein.

 

 

 

 

Dr. Oliver Huschens gab einen aktuellen Lagebericht über den akuten Bedarf an Wohnungsunterkünften.

 

 

 

 

Dr. Karin Gerhardy schilderte die wichtigsten Grundsätze für die Trinkwasserinstallation, die auch für Notunterkünfte gelten.

 

 

 

 

Dr. Martina Gamp gab einen Überblick über ausgewählte konzeptuelle und praktische Aspekte der Krisen- und Risikokommunikation.

 

 

 

 

Dr. Peter Arens stellte kulturell bedingte Unterschiede in der Gestaltung von Räumen und bei der Nutzung von sanitären Anlagen dar.