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Viele Herausforderungen

Mit 5,3 Milliarden Euro Umsatz hat der Handwerksbereich in Baden-Württemberg demnach mit seinen rund 46 500 Beschäftigten im vergangenen Jahr ein Plus erzielt. Das Wachstum verdankt die Branche vor allem dem Sanitärbereich und dem Kundendienstgeschäft, dagegen schwächelt das Sorgenkind Heizung/erneuerbare Energien nach wie vor. „Wer die Energie- und Wärmewende ernsthaft will, der muss im Heizungskeller ansetzen“, beklagte Butz den weiterhin bestehenden Modernisierungsstau. Gleichzeitig bekräftigte er die Forderungen nach einer steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen, die jedoch nicht zu Lasten des Handwerkerbonus gehen dürfe.

Novelle des EWärmeG greift zum 1. Juli

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg am 1. Juli wird bei einem Heizkesseltausch die Frage aufkommen, wie man den von 10 auf 15 % erhöhten Anteil erneuerbarer Energien erfüllen kann. Wird der Auftrag zur Heizungserneuerung bis zum 31. Mai 2015 erteilt, kann unter bestimmten Bedingungen die Heizungsanlage noch nach den Vorgaben der bisherigen Gesetzesfassung umgesetzt werden. „Auch die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Nicht-Wohngebäude wird dazu führen, dass die Novelle des EWärmeG wesentlich mehr Gebäudebesitzer betrifft als das bisherige Gesetz“, so Zahn. „Dafür haben die Hauseigentümer nun mehr Kombinationsmöglichkeiten, um eine maßgeschneiderte Lösung für ihr Gebäude umzusetzen.“

Der Fachverband sieht die Novelle zum Teil kritisch, da der Anteil der erneuerbaren Energien auf 15 % angehoben und der Einsatz von Bio-Heizöl sowie Bio-Erdgas nicht für alle Gebäude anerkannt wird. Dies kann im Einzelfall zu höheren Modernisierungskosten führen. Positiv sieht der Fachverband die größere Zahl an Erfüllungsoptionen, die miteinander kombiniert werden können. So kann beispielsweise eine kleine Solaranlage für die Warmwasserbereitung mit einem Brennwertheizkessel kombiniert werden, der mit Bio-Heizöl bzw. Bio-Erdgas betrieben wird. In der Summe ergibt dies den geforderten 15-Prozent-Anteil an erneuerbarer Energie. Eine weitere Möglichkeit besteht mit der Dämmung der Kellerdecke und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Diese Kombination erfüllt für Wohngebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen ebenfalls die Anforderungen des EWärmeG.

Planen Hausbesitzer die Sanierung ihrer Heizungsanlage, gilt es zunächst zu klären, welche Fassung des EWärmeG im konkreten Fall gilt. Laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sieht das EWärmeG 2015 vor, dass auf Gebäude, deren Heizanlage vor dem 1. Juli 2015 ausgetauscht wird, das EWärmeG in der Fassung von 2008 anzuwenden ist. Bedingung ist dabei, dass der Austausch komplett abgeschlossen und die neue Heizanlage betriebsbereit eingebaut ist. Ist mit der Planung größerer Anlagen bereits vor Verabschiedung des Gesetzes begonnen worden und kann die Umsetzung jedoch nicht rechtzeitig bis zum 30. Juni 2015 erfolgen, hat das Ministerium eine Härtefallregelung vorgesehen. Gleiches gilt für Fälle, bei denen der Auftrag für die Heizungserneuerung zwar rechtzeitig erteilt wurde, aber aufgrund erhöhter Nachfrage nicht mehr bis zum 30. Juni 2015 ausgeführt werden kann. Dann kann laut Ministerium das EWärmeG nach der bisherigen Fassung angewendet werden. Für diese Fälle gelten jedoch folgende Bedingungen:

  • Das installierende Unternehmen muss bis zum 31. Mai 2015 verbindlich beauftragt sein (belegt beispielsweise durch eine Kopie der Auftragserteilung).
  • Das beauftragte Unternehmen muss bestätigen, dass ein rechtzeitiger Einbau vor dem 1. Juli 2015 nicht möglich war, und
  • das mit dem Einbau beauftragte Unternehmen muss nachweisen, dass die Heizanlage bis zum 31. Oktober 2015 betriebsbereit eingebaut wurde (Rechnungskopie mit Einbaudatum).

Die Befreiung kann direkt nach Einbau der neuen Heizanlage oder spätestens zusammen mit dem Erfüllungsnachweis (nach EWärmeG 2008) bei der unteren Baurechtsbehörde geltend gemacht werden. Wenn die geforderten Erklärungen vom Eigentümer vorgelegt werden, ist das EWärmeG 2008 anzuwenden.

Gegen Anschluss- und Benutzungszwänge

Kritisch sieht das SHK-Handwerk die zunehmende Zahl an Anschluss- und Benutzungszwängen an Nah- und Fernwärme sowie Verbrennungsverboten durch Kommunen in Baden-Württemberg. „Wir sprechen uns keineswegs gegen Wärmenetze aus, aber Nah- und Fernwärme sind keine Allheilmittel“, betonte Fachverbandsvorsitzender Butz. Der Wärmemarkt müsse „frei, fair und technologieoffen“ sein, damit jeder Eigentümer selbst bestimmen könne, wie er den Wärmebedarf seines Gebäudes decken möchte. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Berufsorganisation gemeinsam mit vier im Wärmesektor aktiven Verbänden unlängst ein „Aktionsbündnis Baden-Württemberg für individuelles Heizen“ gegründet.

Top-Ausbilder im SHK-Handwerk

Angepackt hat der Fachverband auch die Nachwuchsproblematik mit der Bildung der Fachgemeinschaft „Top-Ausbilder im SHK-Handwerk“. Zwar sind die Lehrlingszahlen 2014 im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,7 % gesunken, doch angesichts der rund 2200 landesweit vakanten Lehrstellen soll verstärkt auf die Ausbildungsberufe aufmerksam gemacht werden. Für Ausbildungsplatzsuchende positionierten sich die „Top-Ausbilder im SHK-Handwerk“ durch ihr Engagement als attraktive Arbeitgeber. Betriebe, die der Fachgemeinschaft beitreten und das Signet führen, müssen dafür zahlreiche Kriterien erfüllen. So muss das Unternehmen beispielsweise „Schnupperlehren“ oder Praktika anbieten, einen Lehrlingsbeauftragten vorweisen können und dem Lehrling die Teilnahme an externen Schulungen ermöglichen. Auch spezielle Trainings zur Prüfungsvorbereitung gehören zu dem Portfolio der Fachgemeinschaftsmitglieder. Die Lehrlingsausbildung soll als Maßnahme einer strukturierten Mitarbeiterentwicklung gesehen werden. „Aus- und Weiterbildung wird in den kommenden Jahren das ausschlaggebende Kriterium für den Unternehmenserfolg im Zukunftsfeld Energie- und Gebäudetechnik sein“, so der Vorsitzende Butz. Daher setze die Berufsorganisation auf ein hohes Ausbildungsengagement und eine Imagesteigerung, um im Wettbewerb um geeigneten Nachwuchs punkten zu können.

Angesichts der vielfältigen Herausforderungen in der Gebäudetechnik – vom Einsatz effizienter Heiztechnik über die Trinkwasserhygiene bis hin zu generationengerechten Bädern – blickt der Verband optimistisch in die Zukunft. Nahezu 90 % der Betriebe rechnen mit einer gleichbleibenden oder sogar besseren Geschäftslage in den nächsten Monaten. „Daher gehen wir für dieses Jahr von einem leichten Plus von 1,5 bis 2 % aus“, lautete die Verbandsprognose.

Info

Achtung, Fehlerteufel!

Beim Datum für den Verbandstag des Fachverbands SHK Baden-Württemberg in Karlsruhe hat sich in SBZ 9 der Fehlerteufel eingeschlichen: Der Verbandstag findet am 26. und 27. Juni statt. Gastgeber ist die Innung SHK Karlsruhe.