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Zertifizierung für System Ölheizung

Bewährtes vom Tisch gewischt

Mitte 2010 zeichnete sich ab, dass der Aufwand der Fachbetriebsüberwachung erhöht und die Prüfkriterien innerhalb der Sachverständigenorganisation verschärft werden sollen. Von Quartal zu Quartal erwartete die SHK-Berufsorganisation den längst fälligen Referentenentwurf. Zwischenzeitlich gab es zahlreiche Gespräche im Bundesumweltministerium und in den Ländern, um die Erwartungen des SHK-Handwerks deutlich zu machen und um Lösungen zu finden. Was der Entwurf mit Stand von Dezember 2010 formuliert, ist alles andere als was die ÜWG-SHK als Ziel angestrebt hat.

Deutlich höhere Auflagen

Die Verordnung gibt sich mit der bisherigen Fachbetriebspflicht bzw. deren Eingangs- und Regelüberwachung nicht mehr zufrieden. Vor allem wird das Verfahren der zweijährlichen Regelüberwachung verschärft. Zukünftig soll zur Kontrolle gehören, dass die Fachkunde an einer vom Betrieb betreuten Referenzanlage überprüft wird. ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Elmar Esser widerspricht diesem erhöhten Aufwand: „Wir halten diese beabsichtigte Neuregelung mit der verpflichtenden Kontrolle von Referenzanlagen für unangemessen. Jedes Mitglied der ÜWG-SHK hätte allein hierdurch eine jährliche Mehrbelastung zwischen 150 und 200 Euro.“ Für die gesamte Branche rechnet Elmar Esser mit Mehrkosten von einer Millionen Euro, die diese erhöhte Anforderung verursachen würde. Er schlägt vor, es bei der bestehenden Praxis zu belassen. Bislang ist eine Kontrolle an einer Referenzanlage nur dann fällig, wenn berechtigte Zweifel an den Fähigkeiten oder der Zuverlässigkeit des Betriebes bestehen.

Außerdem soll zu den beabsichtigten, verschärften Kontrollen gehören, ob geeignete Geräte, Hilfsmittel und Prüfeinrichtungen vorhanden sind. Ebenso wird untersucht, ob das Personal des Fachbetriebes regelmäßig an internen oder externen Schulungen oder Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat. Esser sieht auch hier erhebliche Mehrbelastungen auf die Betriebe zukommen: „Durch die bislang nicht vorgeschriebene Wiederholungsschulung alle zwei Jahre werden etwa 250 Euro pro Betrieb und Mitarbeiter anfallen. Hinzu kommt die Ausfallzeit im Betrieb. Allein für die rund 5000 Mitglieder der ÜWG-SHK summiert sich die geforderte Weiterbildung auf mindestens eine Million Euro.“

Ölheizung verteuert sich

Es sind aber nicht nur Fachbetriebe, denen Mehrkosten drohen. Auch die Verbraucher sollen zur turnusmäßigen Überprüfung ihrer Heizöl-Systeme tiefer in die Tasche greifen: Alle Tankanlagen mit mehr als 1000 Litern Inhalt sollen regelmäßig eine Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb bekommen. Waren es früher gut eine Million Tankanlagen von 10000 Litern, die jährlich inspiziert wurden, werden es durch die Absenkung auf die 1000-Liter-Grenze bundesweit 6,3 Mil­lionen Heizöl-Anlagen sein. Für alle Anlagen ist eine Erstprüfung durch einen Sachverständigen vorgesehen (150 Euro). Darüber hinaus soll alle zehn Jahre eine wiederkehrende Prüfung fällig sein – diese Vorstellungen aus dem Bundesumweltministerium haben inzwischen auch die Verbraucher-Verbände alarmiert.

Erfahrung im Meisterbetrieb soll nicht mehr reichen

Einen weiteren Punkt des Referentenentwurfs sieht die Berufsorganisation noch erheblich kritischer: Künftig sollen Sachverständige bzw. Prüfer von Güte- und Überwachungsgemeinschaften ein abgeschlossenes Studium vorweisen. Wenn dies so durchgesetzt würde, könnte die ÜWG-SHK teilweise nicht mehr mit dem bisherigen Personal weiterarbeiten. Welche Konsequenz das für die Berufsorganisation hätte, macht Elmar Esser deutlich: „Ein solches Vorhaben schließt das bislang bestellte Prüf- und Überwachungspersonal aus dem Handwerk durchweg aus und Neubestellungen hochqualifizierter SHK-Meister können nicht mehr erfolgen!“

Als besonders befremdlich wertet man im ZVSHK die Begründung. Entscheidend für die qualifizierte Prüf- und Überwachungstätigkeit sei, dass das eingesetzte Personal die technischen Zusammenhänge der Anlage versteht und die fachlichen Hintergründe für die Anlagentechnik kennt. Elmar Esser: „Wer sollte dies für den Bereich von Heizungsanlagen besser erfüllen als ein qualifizierter Installateur- und Heizungsbaumeister? Er setzt sich doch wie kein anderer mit den vom Verordnungsgeber geforderten Erfahrungswerten in seiner täglichen Praxis auseinander.“

Bundesweite Proteste

Die Verbandsorganisation hat Widerspruch gegen den Referentenentwurf eingelegt. Auch die SHK-Landesfachverbände zeigen Flagge durch Schreiben an die Umweltministerien der Länder. Dies macht Sinn, denn das Verordnungsverfahren muss auch die Zustimmung des Bundesrates bekommen. Ebenso ist auch der ZDH eingeschaltet, um in Berlin die Interessen des Handwerks mit Nachdruck deutlich zu machen. Im Laufe dieses Jahres soll die Verordnung durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Möglichkeiten, den Referentenentwurf zu modifizieren, sind damit noch nicht vom Tisch. TD