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Frühjahrssitzung der Bundesfachgruppe SHK in St. Augustin

Der Fachbetrieb von morgen

Priorität hatte der aktuelle Stand zur Novellierung des Schornsteinfegergesetzes, der jetzt bundesweit eingeführte Heizungs-Check sowie die seit Mai verbindliche neue Entwässerungsnorm DIN 1986-100. Der Bufa-Vorsitzende Rolf Richter führte durch eine so umfangreiche Tagesordnung, dass sich dieser Bericht lediglich auf Themen konzentriert, die in den letzten SBZ-Ausgaben bzw. auf den vorangegangenen Seiten noch nicht näher beleuchtet wurden.

Das Passivhaus wird der Standard von morgen werden. Davon zeigen sich sowohl diejenigen überzeugt, die bereits ihr Haustechnik-Angebot plus Dienstleistungen darauf ausgerichtet haben, als auch diejenigen, die sich in der Verbandsorganisation mit Energiekonzepten beschäftigen.

Umsatzrückgang im Passivhaus?

Für die Bufa war das Passivhaus deshalb gleich mehrfach ein ­Thema. Handwerksunternehmer Gerald Lange aus Niedersachsen konnte aus den Erfahrungen mit bis jetzt 20 realisierten Passivhäusern berichten und machte deutlich: „Im Passivhaus gibt es keinen Umsatzrückgang für den SHK-Betrieb.“ Vielmehr seien es statt einer herkömmlichen Zentralheizung andere Komponenten wie die Lüftungsanlage, die Kompaktwärmepumpe, der Pellet- oder Stückholzofen sowie der Fernwärmeanschluss, die heute je nach Rahmenbedingungen dafür sorgten, dass unter anderem die geringe Heizlast von weniger als 10 Watt/m² bereitgestellt werden könne.

Der finanzielle Mehraufwand von derzeit etwa 15 % für ein Passivhaus sei für vorausschauende Bauherren kein Hinderungsgrund mehr. Angesichts steigender Energiekosten, die jetzt bereits über einen Zeitraum von 50 Jahren betrachtet werden müssten, könne nur noch ein Passivhaus propagiert werden, war seine These.

ZVSHK-Referent Matthias Wagnitz sah in seinen Einschätzungen angesichts der angestrebten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch nur Wege, die zum Passivhaus und darüber hinaus zur Plusenergie-Bauweise führen.

Wie eine Blitzumfrage in der Bufa zeigte, realisiert heute nur ein sehr geringer Teil der SHK-Betriebe Projekte mit den Anforderungen eines Passivhauses. Das hindert den ZVSHK allerdings nicht daran, sich mit den Problemstellungen von morgen zu befassen. Matthias Wagnitz: „An den Montageleistungen im Passivhaus ändert sich nichts für den Betrieb, aber die Beratungsleistungen liegen erheblich höher. Wenn man diese Zeiten, von der Angebotserstellung über die Betreuung während der Bauzeit bis hin zur erforderlichen detaillierten Einweisung, zusammenrechnet, dann kommen auf drei Monteurstunden eine Stunde für die Beratungstätigkeiten durch den Meister. Wie soll dies in Zukunft kalkuliert werden?“ Taugliche Konzepte für die Mitgliedschaft stehen erst noch vor der Bewährung, doch Matthias Wagnitz nannte bereits zwei wichtige Punkte:

  • Lukrativ für den SHK-Betrieb werde nur das Komplettangebot für die haustechnischen Anlagen sein können
  • Die Beratung werde als separater Posten in der Kalkulation deklariert werden müssen.

Mit Lüftung 30 dB sicher einhalten?

Auch das Thema Schallschutz nach DIN 4109 endete letztlich beim Passivhaus. Zunächst aber informierte Jörg Schütz (Fachverband SHK Bayern) über aktuelle Gerichtsurteile, in denen hohe Schutzziele von 30 dB (und besser) als geschuldete Werkleistung vorausgesetzt wurden. Sobald Begriffe wie z.B. Komfortwohnung oder Qualität in Angebot oder Werbetext verwendet worden seien, könne ein Bauherr von erhöhten Schallschutzmaßnahmen ausgehen. In diesem Tenor begründen mittlerweile viele Gerichte ihre Entscheidungen zugunsten laienhafter Vorstellungen der Bauherren.

Jörg Schütz: „Ein erhöhter Schallschutz von 26 dB ist ohne Mehrkosten und ohne das Hinzuziehen eines Akustikers nicht möglich!“ Die Praxis zeige, dass Schutzziele unter 30 dB in Schlafräumen mangels Güte einzelner Komponenten kaum erreicht werden könnten. Übrigens: Seit Jahren hat der ZVSHK alles Wichtige zum Schallschutz im Merkblatt T67 aufgelistet – doch die Nachfrage durch die Mitgliedsbetriebe ist sehr gering...

Eng verbunden mit diesem Schallschutz-Thema war auch das Referat von Claus Händel (Fachinstitut Gebäude-Klima FGK), der über die Auslegung von Lüftungsanlagen nach E DIN 1946-6 informierte. Grundsätzlich werde jetzt unterschieden in Mindest-, Grund- und Intensivlüftung. Bei 30 dB als Schutzziel sollte der Praktiker nur die Komponenten einsetzen, die mit vorberechneten 26 dB pro Bauteil verhältnismäßig sicher darunter lägen, war sein Rat.

Im Passivhaus herrschten ganz andere Bedingungen und niedrige Schallpegel ließen sich meist nur durch Luftwechselraten an der Mindestgrenze realisieren.

Ist die kühle Luft auch sauber?

Erdwärmetauscher in Verbindung mit Lüftungsanlagen werden von Anbietern als natürliche, energiesparende Komponenten hoch gelobt. Doch wenn man mehr erfahren möchte über Wartung bzw. Reinhaltung dieser Bauteile, nehme die Auskunftsfreude deutlich ab, gab Matthias Wagnitz seine Erfahrungen weiter. Er sagte eine verstärkte Nachfrage für die Zukunft voraus, warnte allerdings: „Die Leitungen müssen zugänglich bleiben! Feuchte, Laub und Schmutz gilt es regelmäßig zu entfernen, sonst ist dies der hygienische Problemfall von morgen für den Fachbetrieb!“

Wärmepumpen und ihre Effizienz

Für den energieeffizienten Einsatz von Wärmepumpen werden je nach Neu- oder Altbau bestimmte Jahresarbeitszahlen (einschließlich hydraulischer Abgleich) vorausgesetzt – sonst gibt es keine Förderung über das Marktanreizprogramm. Was aber ist, wenn sich nachträglich eine schlechtere Jahresarbeitszahl herausstellen sollte? Diese seit längerem ungeklärte Frage konnte Thorsten Rabe (Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern) durch Gespräche mit dem Bafa beantworten. „Man wird deshalb keine Fördergelder zurückfordern. Dem Bafa sind die Angaben primär zu statistischen Zwecken wichtig“, konnte er beruhigen. Allerdings gebe es andere Fragen, die vor Abgabe eines Angebotes geklärt werden müssten:

  • Soll für die neue WP-Anlage ein Bafa-Antrag gestellt werden?
  • Welches Heizsystem soll der WP nachgeschaltet werden?
  • Welcher Typ Wärmemengenzähler (Ultraschall: ca. 500 Euro) soll gewählt werden? An welcher Stelle lässt sich dieses Messgerät mit der WP kombinieren?

Zu erwarten ist, dass das Bafa ab Anfang 2009 nur noch Fördergelder in Kombination mit einem Wärmemengenzähler freigibt, damit ein Effizienznachweis der WP-Anlage möglich ist.

Lösch- und Trinkwasser trennen

Sind Trinkwassersysteme nicht strikt getrennt von Löschwasserleitungen, droht Gefahr durch Verkeimung. Die Zusammenhänge sind unter Planern und Praktikern hinlänglich bekannt. Auch die neue DIN 1988-60 Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (derzeit im Gelbdruck) wird diesen Zusammenhängen Rechnung tragen und Wege für eine strikte Trennung aufzeigen.

Doch stand bisher die Frage im Raum, wie weit ein Bestandsschutz der Löschanlage diesen hygienischen Anforderungen entgegen steht. Auch darauf gibt es nun klare Hinweise: Ein Bestandschutz kann nur unter Einhaltung der TrinkWVO aufrecht erhalten werden. Lässt sich eine Verkeimung des Trinkwassers nachweisen, ist Handlungsbedarf geboten.

Weitere Bufa-Themen im Überblick

Der Vollständigkeit halber sei abschließend erwähnt, dass zahlreiche weitere Punkte in der Bufa erörtert wurden:

  • Schadensfälle in Verbindung mit Kunststoffverbundrohren
  • Einseitige Garantiezusagen von Herstellern
  • Druckerhöhungsanlagen nach DIN 1988-50
  • Nickelfreie Werkstoffe und mögliche Zulassungen
  • Rückrufaktionen von Solar-Kollektoren
  • Kooperation mit Sachversicherern beim Thema Leitungswasserschäden
  • Datenbank und Katalog zu regenerativen Energien
  • Neue Wärmepumpenkonzepte
  • Kälteschein: Weiterbildung nach den neuen rechtlichen Vorgaben ab Herbst.

Die Bufa SHK hatte erneut einen Marathon durch drei Gewerke vor sich: Im Sanitärbereich nahm die Entwässerungstechnik sowie die Schadenbehebung defekter Verbundrohre breiten Raum ein – was sich wegen laufender Gespräche an dieser Stelle nicht näher erörtern lässt. Im Heizungssektor rückt die Wärmepumpe immer mehr in den Fokus. Zudem gilt es, durch den Heizungs-Check die Effizienzsteigerung bestehender Wärmeerzeuger voranzubringen.

Das Klima im Wohngebäude wird künftig an Bedeutung gewinnen. Um komfortable Luftwechselraten in Verbindung mit erhöhtem Schallschutz in Einklang zu bringen, bedarf es aber noch verbesserter Lösungen für den Fachbetrieb von morgen.

TD