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Bundesfachgruppe SHK

300 Schäden und noch keine Ursache

Wer als Handwerksunternehmer nicht so recht weiß, warum sich eine Mitgliedschaft in der SHK-Berufsorganisation lohnt, findet durch die Schadensereignisse in der Region Dorsten (westliches Ruhrgebiet) zahlreiche Argumente. Die Bundesfachgruppe SHK setzte sich auf der Herbsttagung am 4. und 5. November 2014 mit Details aus­­-ein­ander, die vielen Fachbetrieben Probleme gebracht haben.

Ursache für Schäden unklar

Demnach sind in der Region Dorsten vermehrt Rohrleitungsschäden bei Trinkwasser-Installationen mit Kupferrohrleitungen aufgetreten, deren Schadensbilder übereinstimmten. Über Monate hinweg sind viele Gespräche mit Beteiligten geführt worden, um die Ursachen einzugrenzen oder gar ermitteln zu können. Nachdem keine konkreten Gründe für das vermehrte Auftreten des festgestellten Schadensbildes ermittelt werden konnten, hat die NRW-Landesfachgruppe Installation und Heizungsbau als zuständiges technisches Gremium eine Handlungsempfehlung für das Versorgungsgebiet des RWW-Wasserwerks Dorsten-Holsterhausen ausgesprochen (siehe Kasten) und damit die Mitglieder vor weiterem Schaden bewahrt.

Ob Wasserversorger, Betreiber oder Fachbetrieb: Weder hat man ein Ereignis bestimmen können, noch lässt sich eine heiße Spur verfolgen, die auf die Ursache schließen ließe. Doch wenn auch die Trinkwasser-Verordnung eingehalten, die Materialauswahl für die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik vorgenommen wurde und auch der bestimmungsgemäße Gebrauch keine Hinweise auf die Ursachen geben – die inzwischen aufgetretenen Schäden gilt es für die Fachbetriebe zu beseitigen und den betroffenen Kunden zur Seite zu stehen. Dar­über hinaus jedoch macht sich die Berufsorganisation dafür stark, dass umfangreiche Untersuchungen vorangetrieben werden, um Klarheit über die Hintergründe zu bekommen.

Hilfestellung für Betriebe

Mehr noch: Der Fachverband in Nordrhein-Westfalen betreut die betroffenen Mitgliedsbetriebe. Schließlich sind sie erster Ansprechpartner beim Kunden und jeder von ihnen wäre sonst auf sich allein gestellt. Über die Ereignisse und Entwicklungen im Fall Dorsten sind inzwischen längst Fakten zusammengetragen und auch landesweit an Multiplikatoren auf Innungsebene weitergegeben worden, um die Betriebe zu informieren.

Dabei geht es um technische und juristische Zusammenhänge. Beispielsweise ist und bleibt wichtig, dass der Fachbetrieb vor Baubeginn einer Trinkwasser-Installation beim Versorger die aktuellen Werte einer Trinkwasser-Analyse einholt. Entsprechend der Zusammensetzung des Trinkwassers ­entscheidet der Fachbetrieb, welches Installationsmate­rial in Frage kommt – im Zweifelsfall in Abstimmung mit Großhändler oder Hersteller. Gegebenenfalls gibt auch der Versorger Hinweise auf die Eignung von Materialien in seinem Versorgungsgebiet. Die Beachtung dieser Grundsätze sollte dokumentiert werden, damit im Schadensfall eine ­vertragskonforme Leistung nachgewiesen werden kann.

Nicht erst seit der Verschärfung des Blei-Grenzwertes am 1. Dezember 2013 hat die SHK-Berufsorganisation in Rundschreiben immer wieder daran erinnert, dass die Auswahl geeigneter Werkstoffe zu den werkvertraglichen Pflichten des Fachbetriebes gehört. Zwar ging es hier insbesondere um die Trinkwasser-Hygiene und die Einhaltung von Bleigrenzwerten, doch kritische Trinkwasser-Werte sind für den Sanitärbetrieb auch ansonsten relevant bei der Werkstoffwahl. In Dorsten gehen jetzt – Jahre nach der Installation – Sachverständige und Juristen ans Werk und wollen feststellen, ob der Fachbetrieb zum Zeitpunkt des Einbaus die richtige Materialwahl entsprechend der Trinkwasserbeschaffenheit getroffen hat und dies heute nachweisen kann. Dorsten mag weit entfernt sein. Für viele Sanitärbetriebe der Republik stellt sich jedoch die Frage: Wie vollständig ist die eigene Dokumentation?

Weitere Punkte der Bufa-Tagung

  • Nach Brüsseler Vorstellungen sollen die europäischen Heizungsnormen binnen eines Jahres vereinheitlicht werden. Experten hierzulande schätzen, dass für diese Arbeit mindestens zwei Jahre nötig sein werden.
  • Wie lassen sich in Zukunft Gebäude auf behagliche Art erwärmen? Unter dem Begriff Heizen 2020 zeigen Untersuchungen, dass für den Neubau ein Sollwert von 23 Grad Celsius sinnvoll sein kann – auch wenn etliche Bauherren für die Planung zunächst niedrigere Temperaturen vorgeben. Grundsätzlich sollten die gewünschten Raumtemperaturen mit dem Auftraggeber vorher vertraglich vereinbart werden.
  • Nach Schätzungen kommen heute in 90% der Fälle Hocheffizienzpumpen zum Einsatz, wenn es um Neubau oder Austausch geht. Im Nachrüstgeschäft offenbaren sich allerdings Probleme, die mal dem elektrischen, mal dem wasserseitigen Anschluss zuzuordnen sind. Ein Merkblatt soll den Mitgliedsbetrieben in Zukunft darlegen, welche Punkte bedeutsam sind.
  • Bei der Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung (VDI 2077) steht nach fünf Jahren eine Überarbeitung an. Als problematisch hat sich beispielsweise erwiesen, dass sich solare Gewinne häufig nur über komplizierte Rechenverfahren ermitteln lassen. Doch bei der Solarenergie ist Transparenz wichtig. Soll solare Wärme auch der Heizung zufließen, darf dies laut Heizkostenverordnung nicht den Mietern in Rechnung gestellt werden. Was in wenigen Jahren möglich sein wird: Der Nutzer soll ablesen können, ob gerade die Möglichkeit besteht, dank solarer Wärme quasi kostenlos duschen zu können.
  • Zur Wartung und Reinigung von Lüftungsanlagen entsteht in Zusammen­arbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima eine Checkliste, die dem Kundendienst die Arbeit erleichtert. Erläutert wird auch, welche Arbeiten abrechen­bare Zusatzleistungen darstellen. Die Checkliste soll die Geschäftstätigkeit von SHK-Betrieben im Bereich Lüftungsanlagen/Wohnungslüftung fördern und unterstützen.
  • Der gleichzeitige Betrieb von Kaminofen und Lüftungsanlage wäre durchaus möglich, doch als Voraussetzung müssten sowohl Lüftungsgerät als auch raumluft­unabhängige Feuerstätte eine entsprechende DIBt-Zulassung besitzen – dies bietet der Markt jedoch momentan nicht. Auch dürfte durch die Lüftungsanlage dann nur ein maximaler Unterdruck von 8 Pascal im Aufstellraum entstehen können – gerade diese in der Zulassung beschriebene Bedingung ist kaum bekannt und führt regelmäßig zu Unsicherheiten bei den beteiligten Parteien. Dabei beginnt das Problem bereits in der Musterfeuerungsverordnung, welche die raumluftunabhängigen Feuerstätten nur unzureichend beschreibt. Eine wichtige und notwendige Aufgabe ist es deshalb, dass SHK-Handwerk, Schornsteinfeger, DIBt sowie Prüfstellen einen Konsens finden und dies in technischen Regeln und im Verordnungswerk festhalten, um über verbindliche Definitionen zu praktikablen Lösungen zu kommen.

FV NRW empfiehlt

Keine Wasserleitungen aus Kupfer in der Region Dorsten

Das vermehrte Auftreten von Rohrleitungsschäden bei Trinkwasserinstallationen aus Kupfer im Versorgungsbereich des RWW-Wasserwerkes Dorsten-Holsterhausen beschäftigt den nordrhein-westfälischen SHK-Fachverband und seine Mitgliedsunternehmen. Die NRW-Landesfachgruppe Installateur und Heizungsbau hat für dieses Gebiet den Verzicht auf Trinkwasserinstallationen aus Kupfer empfohlen. Die Delegierten der Landesfachgruppe fassten im Juni 2014 folgenden Beschluss:

„Nach Erkenntnissen des Fachverbandes SHK NRW gibt es im Versorgungsgebiet der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerkegesellschaft mbH – Teilbereich Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen – ein gehäuftes Auftreten von Schäden an Trinkwasserinstallationen aus Kupfer, ohne dass die Ursache dafür bekannt ist. Deshalb empfiehlt die Landesfachgruppe Installateur und Heizungsbau des FVSHK NRW auf ihrer Tagung im Juni 2014 den Mitgliedsbetrieben, im Versorgungsgebiet des RWW-Wasserwerks Dorsten-Holsterhausen bis auf weiteres Trinkwasserinstallationen nicht in Kupfer (ausgenommen innenbeschichtetes Rohr) auszuführen.“

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