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Ein A sollte es schon sein

SBZ: Welche Form von Unterstützung werden Sie den Heizungsbauern bis zum Herbst anbieten können, damit diese ihren Kunden zum Angebot gleich ein Package-Label überreichen können?

Hollweg: Wir sehen beide Seiten der Medaille. Auf der einen Seite ein höherer Aufwand, der durch die neuen Richtlinien entsteht, auf der anderen Seite aber auch eine große Chance für die Fachhandwerker in der Vermarktung zum Endkunden. Wir sehen uns als Partner des Fachhandwerks, deshalb werden wir unseren Kunden bei der Umsetzung und Durchführung des Labelings, speziell für Verbundanlagen einen umfangreichen Service bieten, damit sie eben genau diese Chance offensiv nutzen können. Neben der persönlichen Betreuung durch unsere Spezialisten werden unsere Kunden von einfachen Hilfsmitteln profitieren.

SBZ: Das Label bewertet verschiedene Technologien mit einem einfachen Maßstab. Führt das zu Verzerrungen? Und welchen Produkten wird deshalb die Zukunft gehören?

Hollweg: Ich kann mir vorstellen, dass vor allem private Investoren die Umstellung ihrer alten Heizung auf einen modernen Wärmeerzeuger nochmals überdenken werden. Denn viele Haushalte haben noch Heizwertgeräte im Keller. Zum Beispiel setzt die Umstellung auf eine Brennwertheizung gleichzeitig die Modernisierung des Abgasschachtes voraus. Dies führt zu höheren Investitionskosten. Die geringeren Brennstoffkosten durch eine moderne Brennwertheizung werden bei solchen Entscheidungen leider selten berücksichtigt. Hier könnte ein Label für Bestandsanlagen Unterstützung bieten. Dadurch sieht der Investor auf den ersten Blick, dass seine veraltete Heizungsanlage eine sehr schlechte Effizienz gegenüber einer modernen Brennwertheizung, eventuell sogar mit Solarunterstützung hat.

Als monovalente Heizungsanlage (ohne weitere Wärmeerzeuger) kann nur die Wärmepumpe die höchstmögliche Effizienzklasse (A++) erreichen. Dadurch sehe ich für die Zukunft die Wärmepumpen im Vorteil. Aber auch die Solarthermie wird von dem Labeling profitieren. Durch den Einsatz von Solareinrichtungen ist es beispielsweise möglich, eine Verbundanlage aus Gas-Brennwertheizung (Effizienzklasse A) und einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung mit Trinkwarmwasserbereitung um bis zu zwei Effizienzklassen (A++) zu erhöhen.

SBZ: Wie wird sich die ErP-Richtlinie Ihrer Meinung nach insgesamt auf die Absatzzahlen auswirken? Bitte führen Sie auch aus, in welchen Produktgruppen Steigerungen und Rückgänge zu erwarten sind.

Hollweg: Wie immer hängt es von den Marktpartnern selbst ab, ob die gebotenen Chancen genutzt werden. Durch die verbesserte Darstellung der Geräteeffizienz gegenüber den Endkunden, werden diese voraussichtlich hochwertige, mit mindestens einem A eingestufte Geräte favorisieren. Dies war damals schon bei Elektrogeräten beispielsweise Waschmaschinen zu beobachten. Ineffiziente Geräte sind nahezu vom Markt verschwunden. Ähnlich könnte das auch auf die Heizungstechnik zutreffen. Demnach rechnen wir bei Produkten mit einer eher schlechteren Effizienz (Heizwert etc.) mit einem Absatzrückgang. Im Bereich der modernen und/oder regenerativen Wärmeerzeuger rechnen wir durch das ErP mit einer geringen Marktbelebung, jedoch keinem Boom – schade eigentlich. Dies begründen wir durch die vereinfachte Kommunikation zum Endkunden, wodurch der Heizungstechnik durch Werbemaßnahmen und den Medien voraussichtlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wie schon erwähnt, werden die erneuerbaren Energien der größte Profitträger sein und sicherlich gegen den ein oder anderen Gas-/Öl-Brennwertkessel das Rennen machen.

SBZ: Richten Sie sich mit Ihrer Lagerhaltung im Hinblick auf den Termin im Herbst noch auf einen respektablen Boom bzw. eine Torschlusspanik im Markt ein?

Hollweg: Wir gehen nicht von einem Boom aus, werden unsere Läger jedoch mit ausreichend Lagerbestand bestücken.

SBZ: Werden Sie auch über den Herbst hinaus Heizwertgeräte anbieten, um den Markt im Rahmen der Ausnahmeregelungen weiter bedienen zu können?

Hollweg: Produkte, die im Lager des Fachgroßhandels liegen, gelten bereits als in Verkehr gebracht und dürfen nach Vorgabe der Europäischen Verordnung weiterhin vertrieben werden. Selbstverständlich werden wir für den Austausch beispielsweise im Wohnungsbau Heizwertgeräte weiterhin ab Lager liefern können.

SBZ: Auch die Ersatzteilversorgung wird ein Thema sein – insbesondere mit Pumpen, die den Effizienzanforderungen nicht mehr entsprechen, die aber aufgrund der Zulassung weiter in Heizgeräte eingebaut werden müssen. Kann der Heizungsbauer seinen Kunden hier eine angemessene Versorgungssicherheit versprechen?

Hollweg: Wir werden uns wie gewohnt als verlässlicher Partner des Handwerks erweisen. Wir werden Ersatzteile zur Verfügung stellen, unseren Service aufrechterhalten und gängige Artikel lagernd führen.

SBZ: Wir sind uns sicher einig, dass dem 1 : 1-Tausch eines Heizwertkessels aus Effizienzgründen ein Brennwertgerät vorzuziehen ist. Dennoch sollte der Kunde die Wahl selbst treffen dürfen. Stellen Sie dem Handwerk Informationsunterlagen und Marketingpakete zur Verfügung?

Hollweg: Ja, das sind wir! Ab dem 26. 9. 2015 erfüllen viele Heizwertgeräte die Mindesteffizienz- bzw. Mindestemissionsanforderungen der Ökodesign-Richtlinie nicht und werden dadurch vom Markt verschwinden. Welche Produkte davon betroffen sind, wird durch eine Vielzahl von Informationsunterlagen der entsprechenden Hersteller kommuniziert. Dies trifft auch auf Marketingpakete etc. zu. Unsere Mitarbeiter sind ebenfalls geschult und können im Kundengespräch, wenn nötig, Unterstützung bieten.

SBZ: Und möchten Sie diese unseren Lesern bei den SBZ-Extras hier direkt zum sofortigen Herunterladen zur Verfügung stellen?

Hollweg: Unsere Strategie zu dem Thema Labeling haben unsere Teams festgelegt und nun arbeiten wir mit voller Energie daran, die Unterstützungspakete für unsere Kunden rechtzeitig zu erstellen.

SBZ: Herr Hollweg, vielen Dank für Ihre Ausführungen.

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