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Öl-Fachtagung in Stuttgart

Verschärfte Anforderungen

Die rechtlichen Anforderungen an die Heizöllagerung werden aktualisiert und bundesweit vereinheitlicht. Über die möglichen Konsequenzen, beispielsweise für die Fachbetriebspflicht nach Wasserhaushaltsgesetz, für die Überprüfung der Anlagen durch Sachverständige oder die Befüllung von Tanks, informierten sich die Heizungsexperten im Literaturhaus Stuttgart.

Fachverband lehnt verschärfte Anforderungen ab

Klaus Weinmann, Vorstandsmitglied des Fachverbandes Baden-Württemberg, machte in seiner Begrüßungsansprache und während der Podiumsdiskussion deutlich, dass der Fachverband insbesondere die verschärften Anforderungen an die Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz ablehnt. So sollen künftig die Fachbetriebe alle zwei Jahre vor Ort und anhand der Überprüfung einer Referenzanlage überprüft werden. Außerdem sollen die verantwortlichen Betriebsleiter und die ausführenden Monteure alle zwei Jahre eine Fortbildungsveranstaltung besuchen. Weinmann forderte die Politik auf, diese unverhältnismäßigen Verschärfungen zu überdenken und Lösungen zu finden, die für die überwachten Fachbetriebe keinen zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand bedeuten.

Absenkung der Fachbetriebspflicht auf 1000 Liter

Uta Zepf vom baden-württembergischen Umweltministerium stellte die Anforderungen des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die geplanten Änderungen der VAUwS im Detail vor. Die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Fachbetriebe nach WHG erläuterte im Anschluss Thomas Huber vom Fachverband. Neben den bereits genannten Verschärfungen der Fachbetriebsüberwachung wird sich auch die Absenkung der Fachbetriebspflicht von 10000 Liter auf 1000 Liter auswirken. So muss künftig jeder SHK-Betrieb, der an Heizöltankanlagen über 1000 Liter Inhalt arbeitet – hierzu gehören neben dem Tank auch die Füll- und Entlüftungsleitungen sowie die Entnahmeleitungen bis zum Absperrventil vor dem Kessel –, die Qualifikation Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz vorweisen.

Der Fachverband bietet hierzu in Zusammenarbeit mit der Überwachungsgemeinschaft verstärkt die entsprechenden Schulungsmaßnahmen an. Außerdem wies Huber auf die geplante wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen bis 10000 Liter hin. Künftig müssen diese Tanks alle zehn Jahre von einem Sachverständigen wiederkehrend überprüft werden. Diese Prüfpflicht dürfte für einen Großteil der ca. eine Million Heizöltanks in Baden-Württemberg neu gelten. Huber wies hierbei aber auch auf die Chancen für die Fachbetriebe nach WHG hin. Die durch diese Prüfungen aufgedeckten Mängel müssten die Betreiber natürlich beheben lassen. Dies ist dann die Aufgabe der Fachbetriebe nach WHG. Diesen positiven Aspekten stehen natürlich die negativen Aspekte der verschärften Fachbetriebsüberwachung gegenüber. Auch Huber forderte von den anwesenden Behördenvertretern, im Gesetzgebungsverfahren diese Punkte noch zu korrigieren.

Befüllung nur nach Prüfung und Plakettenvergabe

Hans-Jürgen Funke, Geschäftsführer des VEH, beleuchtete die neue VAUwS aus Sicht der Heizölhändler. Auch diese müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. So dürfen diese die Tankanlagen künftig nur noch befüllen, wenn bei der wiederkehrenden Prüfung die Mangelfreiheit der Anlage festgestellt wurde und der Sachverständige dies mit einer Prüfplakette bescheinigt hat. Fehlt diese Plakette, darf der Tank nicht befüllt werden. Das Vorgehen bei der Überprüfung von Heizöltanks zeigte Klaus Amann, Sachverständiger nach VAwS, und schilderte seine Erfahrungen in den baden-württembergischen Heizölräumen. Anhand aussagekräftiger Beispiele konnte er die typischen Mängel und gleichzeitig die geeigneten Sanierungsmöglichkeiten dazu beleuchten.

Kontroverse Diskussion

Anschließend diskutierten Vertreter des Handwerks, des Heizölhandels, von Tankherstellern, Sachverständigenorganisationen und des Umweltministeriums die geplanten Regelungen kontrovers. Die Heizungsexperten auf dem Podium und im Publikum waren sich jedoch in einem Punkt einig: Bei der Information und Betreuung der betroffenen Heizungskunden müssen alle Beteiligten aus Handwerk, Handel, Verbänden und Behörden frühzeitig mit einer konstruktiven Zusammenarbeit beginnen. Vorrangiges Ziel müsse es sein, die Kunden neutral und sachlich über den Sinn der Überprüfungspflicht und die Sicherheit von Heizöltanks zu informieren. Gegebenenfalls sei zusätzliche Beratung zur wirtschaftlichen Tanksanierung erforderlich. Zum Abschluss der Veranstaltung ging es noch um das Thema EWärmeG.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudebestand, sobald die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Dann müssen mindestens zehn Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Gregor Stephani, Leiter des Referats Grundsatzfragen für Klimaschutz und Recht im Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, stellte erste Ergebnisse vor, betonte aber die noch unsichere Datenlage: In rund 42 Prozent der Fälle werde die Nutzungspflicht im Gebäudebestand mit Solarthermie erfüllt. Mit 15 Prozent seien Bioöl und Biogas die am dritthäufigsten gewählte Alternative zur Einbindung erneuerbarer Energien (nach fester Biomasse mit 18 Prozent). Der ausführliche Erfahrungsbericht habe sich aufgrund des Regierungswechsels verzögert. Und Wolfgang Dehoust von der Dehoust GmbH zeigte in seinem Vortrag, wie moderne Tankanlagen nach dem Stand der Technik heute errichtet werden und welche Lösungen heute im Heizöltankbau zur Verfügung stehen.