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BSW SOLAR

Einspeisemanagement: Kleine PV-Anlagen müssen jetzt teilnehmen

Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle Photovoltaik-Anlagen in Deutschland am gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisemanagement teilnehmen. Die Regelung gilt für neue Anlagen und für die rund 150.000 Solarstrom-Erzeuger, die im Jahr 2012 eine kleine PV-Anlage installiert haben. Für letztere endet zum Jahreswechsel die Übergangsfrist. Die Betreiber können wählen zwischen Einspeisemanagement oder einer Begrenzung auf 70% der Anlagenleistung. Was bedeutet die Gesetzeslage für Solarinteressierte und Anlagenbetreiber? Was muss bei der Entscheidung bedacht werden? Die wichtigsten Punkte fasst der Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar zusammen:

1. Zunächst ist zu klären, ob die Photovoltaik-Anlage von dem Gesetz betroffen ist. Für PV-Anlagen bis 30 kW, die bis Ende 2011 in Betrieb gegangen sind, ändert sich nichts. Kleine PV-Anlagen aus dem Jahr 2012 unterliegen ab jetzt der Regelung. Wird der Betreiber einer solchen Anlage nicht aktiv, setzt er die Vergütung des Solarstroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aufs Spiel. Neue Solarstrom-Systeme, die nach dem Jahreswechsel installiert werden, müssen diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

2. Wer eine PV-Anlage neu in Betrieb nehmen will, sollte schon bei der Anschaffung mit dem Fachbetrieb über die verschiedenen Möglichkeiten sprechen. Je nach Variante könnte die Wahl der einzelnen Komponenten des Solarsystems anders ausfallen.

3. Die Entscheidung Einspeisemanagement oder Abregelung ist nicht endgültig. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Besitzer der PV-Anlage ihren Entschluss zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig machen können.

4. Fällt die Entscheidung auf das Einspeisemanagement, muss eine Art Fernsteuerung installiert werden, mit der der Netzbetreiber bei Bedarf die Stromeinspeisung der Photovoltaik-Anlage reduzieren kann.

5. Für das Abregeln der Leistung auf 70% sollte sich entscheiden, wer eine PV-Anlage betreibt, die bauartbedingt nicht die volle Leistung erbringen kann – etwa weil die Module auf der Ost- und Westseite des Daches angebracht sind oder weil die Anlage ungünstig verschattet wird. In diesen Fällen kommt nicht zu zusätzlichen Ertragsverlusten.

6. Die weit überwiegende Zahl der Anlagen ist heute nach Süden ausgerichtet, sodass bei einer einfachen harten Kappung auf 70% Ertragsverluste zu erwarten sind. Die Kappung erfolgt durch die Änderung der Software-Einstellung am Wechselrichter. Das ist ein preiswerter Eingriff, der jedoch bei nach Süden ausgerichteten Anlagen die höchsten Ertragsverluste bringt. Wie groß die Verluste sind, hängt vom jeweiligen Standort ab. Netzbetreiber gehen über das Gesamtjahr von einer Ertragsminderung im unteren einstelligen Prozentbereich aus.

7. Die gesetzlichen Anforderungen können auch mit einer intelligenten Form der 70-Prozent-Abregelung eingehalten werden. Dabei wird Solarstrom verbraucht, anstatt ihn ungenutzt verpuffen zu lassen. Das ist möglich, weil das Gesetz lediglich eine Reduzierung der Leistung am Netzanschlusspunkt vorsieht - nicht eine Reduzierung der Leistung am Modul oder Wechselrichter.

8. Es entstehen bei jeder Wahl Kosten. Bei neu installierten Anlagen sind dies Teile der Anschaffungskosten, die über die normale Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden können. Bei 2012 in Betrieb genommenen Anlagen dürften die nachträglich entstandenen Kosten im Rahmen der üblichen Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

9. Für die nächsten Schritte empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Fachinstallateur. Falls dann noch Unklarheiten bestehen, sollte der Netzbetreiber angesprochen werden. So riskiert der Besitzer der Photovoltaik-Anlage nicht, die Vergütungsfähigkeit seiner Solaranlage zu verlieren.

 

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