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Interview

Do-it-yourself wird nicht unterstützt

SBZ: Wann startet die bereits angekündigte Förderung zum Pumpentausch?

Andreas Müller: Nach dem aktuellen Beratungsstand soll das Förderprogramm im Sommer 2016 starten. Hintergrund ist, dass es eine Lücke im Klimaschutzziel der Bundesregierung von 5,5 Mio. t CO2 gibt, die bis 2020 zusätzlich eingespart werden sollen. Das neue „Pumpentauschprogramm“ und die hydraulische Heizungsoptimierung sollen hierzu einen Teil von ca. 1,8 Mio. t CO2 beitragen.

SBZ: Welche Pumpen sind förderfähig?

Müller: Alle hocheffizienten Umwälzpumpen werden förderfähig sein. Die Förderung wird sich mindestens am ERP-Ökodesign der EU orientieren. Warmwasserzirkulationspumpen werden nach Stand der Dinge ebenfalls aufgenommen. Die Förderung gilt nur für Ersatzinvestitionen im Bestand, nicht für den Neubau. Gefördert wird auch der Ein- und Ausbau, also die Leistung des Handwerkers. Der muss alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine professionelle Installation erfüllen. Derjenige, der die Pumpe tauscht, muss eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine vergleichbare Voraussetzung haben und Elektrofachkraft für wesentliche Teiltätigkeiten sein. Do-it-yourself soll nicht gefördert werden.

SBZ: Wird es für die Pumpen eine Positivliste geben?

Müller: Ja. Offen ist noch, ob es eine Selbstverpflichtung der Hersteller gibt, diese zu erstellen, oder ob dies die Förderrichtlinie zur Pflicht macht. Letzteres erleichtert natürlich die konkrete Nachfrage im Einzelfall. Der Handwerker sieht anhand der Liste, ob die ausgewählte Pumpe förderfähig ist.

SBZ: Wie wird das Programm finanziell ausgestaltet sein?

Müller: Insgesamt sollen im Zeitraum von 2016 bis 2020 jedes Jahr dreistellige Millionen-Beträge zur Verfügung gestellt werden. 2016 sind etwa 100 Mio. Euro im Haushalt eingeplant. Verwendet werden diese für einen prozentualen Zuschuss. Der könnte bei 30 % der förderfähigen Kosten liegen. Ursprünglich hatte der ZVSHK einen Festbetrag von etwa 150 Euro pro Pumpenaustausch empfohlen, weil der einfacher zu handhaben gewesen wäre. Aber das hätte die Großpumpen benachteiligt. Mit der prozentualen Förderung werden alle Groß- und Kleinpumpen gleich behandelt. Das betrifft auch die Leistung der Handwerker, denn prozentual werden auch Leistungen mit abgedeckt wie die hydraulische Einregulierung der Anlage oder das eventuell notwendige Leeren der Anlage, wenn etwa keine Absperrschieber installiert sind oder der Einbauabstand nicht stimmt und angepasst werden muss.

SBZ: Welche Schritte folgen jetzt?

Müller: Wie gesagt sollte die Förderung schon im Frühjahr 2016 anlaufen. Es wird aber wohl nun Sommer 2016 werden, wenn alle rechtlichen und administrativen Hürden beseitigt sind. Wahrscheinlich wird man mit dem Pumpenaustausch in privat genutzten Gebäuden starten. Danach wird das Förderprogramm auch auf gewerbliche Gebäude ausgedehnt.

SBZ: Wie wird die Förderung des Pumpentauschs administrativ ablaufen?

Müller: Da es sich um kleine Förderbeträge handelt, hatte der ZVSHK ursprünglich ein Sammelantragsverfahren favorisiert. Der Handwerker hätte seine getauschten Pumpenaufträge gesammelt und diese über ein Sammelkonto beim BAFA, das Träger des Programms ist, abgerechnet. Leider scheint das Sammelkonto nicht zu realisieren sein. Stattdessen soll es dennoch ein schlankes einstufiges Antragsverfahren geben. Der Privatkunde wird die Rechnung des Handwerkers bei der BAFA einreichen und erhält anschließend die Förderung.

SBZ: Kann dieses Förderprogramm mit denen von Kommunen und Elektrizitätsversorgern kombiniert werden, die es zum Teil auf regionaler Ebene gibt?

Müller: Das können wir derzeit noch nicht sagen. Auf jeden Fall wird es keine Doppelförderung innerhalb der vom Bund administrierten Programme geben.

SBZ: Die Heizungsoptimierung wird ebenfalls in dem Programm gefördert?

Müller: Laut dem Willen des Fördergebers sollen 200 000 hydraulische Abgleiche an Heizsystemen pro Jahr gefördert werden. Das ist übrigens ein eigener Fördertatbestand und steht nicht im direkten Zusammenhang mit dem Pumpentausch. Gefördert werden sollen der hydraulische Abgleich, die Nachrüstung mit den erforderlichen Komponenten wie Thermostatventile, Ober- und Unterteile, NT-Heizkörper bis 60 ºCelsius, Einzelraumtemperaturregler, Strangventile sowie die Arbeitsleistung des Handwerkers und eventuell nötige Nachrüstungen.

SBZ: Herr Müller, vielen Dank für das Gespräch.

Info

Fördermöglichkeiten für den Heizungspumpentausch

Die neue Förderung zum Pumpentausch soll laut ZVSHK im Sommer 2016 in Kraft treten. Daneben gibt es noch weitere, indirekte Möglichkeiten, den Pumpentausch zu fördern. Zum Beispiel über den KfW-Investitionszuschuss mit dem Programm 430.

  • Der KfW-Zuschuss beträgt 7,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 3750 Euro pro Wohneinheit. Die Beantragung erfolgt bei der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, dessen Bauantrag vor 1995 gestellt worden ist. Die Beteiligung eines Energieberaters ist Pflicht.
  • Darüber hinaus gibt es Programme der Kommunen und Energieversorger, die meist zeitlich oder örtlich begrenzt den Tausch von ineffizienten zu effizienten Heizungspumpen fördern. Entsprechende Informationen gibt es bei den Verwaltungen und den regionalen Stromlieferanten.