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Hausschau nach TRGI

Wenn sich Schornsteinfeger um Gas kümmern

Wer ist zuständig bzw. verantwortlich, wenn es um den Betrieb, die Instandhaltung oder Wartung einer Gasanlage geht? Die Technischen Regeln für die Gasinstalla­tion (TRGI 2008) führen dazu im Abschnitt 13.2 aus:

Hausanschluss, Hauptabsperreinrichtung, Gas-Druckregler und Gaszähler sind Anlagen des Netzbetreibers und fallen somit in dessen Verantwortungsbereich. Dagegen sind Leitungsanlagen, Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und die Abgasanlage im Besitz des Anlagenbetreibers. In der Regel ist das der Hauseigentümer und somit ist dieser für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Im Anhang 5c der TRGI findet man eine komplette Übersicht darüber, was der Anlagenbetreiber für Maßnahmen ergreifen muss, damit seine Anlagenteile auch in einem ordnungsgemäßen Zustand verbleiben.

Klare Aufgabenteilung

Diese Übersicht unterscheidet zwischen Sichtkontrolle, Inspektion sowie Wartung und Instandhaltung. Grundsätzlich gilt: Inspektionen – darunter fällt z.B. eine Dichtheitsprüfung – und Instandhaltungen der Kundenanlage dürfen ausschließlich von konzessionierten SHK-Fachbetrieben durchgeführt werden. Sichtkontrollen, die in der Regel jährlich durchgeführt werden sollen, kann der Anlagenbetreiber, also der Hauseigentümer, selber durchführen und somit Rohrleitungen einschließlich der Verbindungen, Befestigungen, Absperrungen, Abgasanlage, Verbrennungsluftöffnungen oder Kondensableitungen im Auge behalten. Nicht jeder Hauseigentümer wird dies tun wollen. Folgende Dienstleister sind laut TRGI im Stande, diese Aufgaben übernehmen zu können:

• konzessionierte SHK-Fachbetriebe

• Bezirksschornsteinfeger

• Netzbetreiber sowie

• Messstellenbetreiber.

Schornsteinfeger sind aktiv

In verschiedenen Regionen Deutschlands haben Schornsteinfeger dies zum Anlass genommen, auf Anlagenbetreiber zuzugehen. Sie bieten im Rahmen einer jährlichen Hausschau Sichtkontrollen an. Statt darauf zu warten, dass sie von Eigentümern angesprochen werden, agieren die Vertreter der schwarzen Zunft mit einer neuen alten Dienstleistung.

Von der Hausschau zum Gebäude-Check

Statt sich als SHK-Unternehmer über die Vorgehensweise zu beklagen oder gar eine Abgrenzung gegenüber Schornsteinfegern zu fordern, gilt es vielmehr, das Marketingkonzept seines Handwerksbetriebes einer Prüfung zu unterziehen. Warum hat man nicht selbst dieses Tätigkeitsfeld besetzt? Mehr noch: Über die Hausschau eines Schornsteinfegers hinaus bleibt es dem SHK-Betrieb ohnehin vorbehalten, beispielsweise einen Gas-ganz-sicher-Check anzubieten.

Der im Installateurverzeichnis eingetragene SHK-Betrieb kann einen Mangel an einer Gasleitung auch sofort beheben und ist damit gegenüber dem Schornsteinfeger klar im Vorteil, denn diese Dienstleistung ist dem Kaminkehrer verwehrt. Auch gibt es weitere Haus- und Gebäude-Checks wie z.B. den Trinkwasser-Check, der Schwachstellen in der häuslichen Versorgung aufdecken kann – und sich damit für die Akquise positiv auswirkt.

Check anbieten – Kunden binden

Längst sind für Haus- und Gebäude-Checks umfangreiche Marketinghilfen entwickelt. Ob für „Gas-ganz-sicher“, Trinkwasser- oder Heizungs-Check: Service-Pakete mit Info-Flyer, Formulare oder Prüfplaketten lassen sich vom Mitgliedsbetrieb der SHK-Berufsorganisation über https://www.wasserwaermeluft.de/ ordern.