Ohne Sachkundenachweis geht bei Kälte nichts
Da von chemischen Kältemitteln eine Gefahr für die Umwelt ausgeht, gibt es zahlreiche Verordnungen, die den Umgang mit solchen Stoffen einschränken. Für Arbeiten am Kältemittelkreislauf müssen Betrieb und Personal zertifiziert sein. Die Fachverbände bieten die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen. Margarete Adams
Chemische Kältemittel schädigen bei Austritt die Umwelt. Wer Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf von Klimaanlagen und Wärmepumpen bei Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung durchführt, muss deshalb nach der ChemKlimaSchutzV und ChemOzonschichtV dafür zertifiziert sein, also einen Sachkundenachweis haben.
Ende 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 in Kraft. In dieser sind die Standardanforderungen für die Dichtigkeitsprüfungen von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmpumpenanlagen festgelegt. Betreiber dieser Anlagen sind verpflichtet, die Verordnungen einzuhalten und ein Betriebshandbuch zu führen, in dem Instandsetzungsarbeiten, Wartungen, Dichtheitsprüfungen sowie eingesetzte bzw. entnommene Kältemittel dokumentiert werden – Aufbewahrungspflicht 5 Jahre. Der Gesetzgeber droht mit Bußgeldern, wenn die Dichtigkeitsanforderungen nicht eingehalten werden.
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung regelt die Grenzwerte für den spezifischen Kältemittelverlust an ortsfesten Anwendungen, die Verantwortlichkeiten für die Rückgewinnung und die Rücknahme von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie die dazugehörigen Aufzeichnungspflichten. Ein Kernpunkt der Verordnung ist auch die Regelung der persönlichen Voraussetzungen (Sachkunde). Nach § 5 der ChemKlimaschutzV müssen diese von Personen erfüllt werden, wenn sie Klimaanlagen und Wärmepumpen montieren, in Betrieb nehmen und instand halten und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführen. Diese Sachkundenachweise sind seit dem 4. Juli 2011 vorzuweisen.
Wenn Mitarbeiter und Betrieb zertifiziert sind, erschließt sich für die SHK-Betriebe durch die neuen Vorschriften und Anforderungen ein neues Geschäftsfeld. Zertifizierte Betriebe können ihre Kunden auf die neuen Anforderungen aufmerksam machen und die geforderten Dichtigkeitsprüfungen sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten anbieten. Des Weiteren sind die Betriebe dann auch auf den wachsenden Markt für Wärmepumpen und Raumklimageräten gut vorbereitet.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat bundesweit eine Schulung für die SHK-Branche nach der ChemOzonschichtV und nach der ChemKlimaschutzV für die Kategorie I konzipiert. Diese Kategorie umfasst Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung aller Anlagen jeglicher Bauart und Größe. Die Kategorie I schließt automatisch die weiteren Kategorien II bis IV ein, wie sie in der Tabelle dargestellt sind.
Konkreter Ablauf der Schulungsprogramme
Voraussetzung für den Besuch der Schulung nach beiden Verordnungen ist, dass die Teilnehmer eine Ausbildung im SHK-Bereich oder in Ausnahmefällen eine andere technische Ausbildung absolviert haben.
Die Lehrgangsinhalte nach der Chem-OzonschichtV sind abgeleitet aus den Anerkennungsgrundsätzen der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit „BLAC“ und umfassen chemikalienrechtliche Regelungen, Technische Regelwerke und andere Vorschriften, Kältemitteleigenschaften und -klassifizierung sowie Anlagentechnik, Inspektion, Wartung und Dichtheit in Theorie und Praxis. Das Schulungskonzept sieht vor, dass
eine Fortbildungsmaßnahme gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung sowie zusätzliche Lerninhalte nach VO (EG) 303/2008 und VO (EG) 304/2008 und
eine Prüfung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung sowie VO (EG) 303/2008 und VO (EG) 304/2008
durchzuführen sind.
Vor Beginn der Schulung sind von den Seminarteilnehmern E-Learning-Module inklusive eines Multiple-Choice-Tests zu absolvieren. In den ersten zwei Tagen werden die rechtlichen Regelungen und Grundlagen zu Wärmepumpen, Kälte- und Klimatechnik vermittelt. Am dritten Tag erfolgt die praktische Unterweisung der Teilnehmer und am 4. Tag sind eine 30 bis 45 Minuten dauernde Praxisprüfung (Einzelprüfung) und eine theoretische Prüfung gemäß ChemKlimaschutzV sowie VO(EG) 303/2008 und VO (EG) 304/2008 von den Teilnehmern zu absolvieren. Entsprechend der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach der Kat. I werden anhand ausgewählter schriftlicher Fragen bis zu zehn unterschiedliche Themengebiete anhand eines einheitlichen praktischen Prüfungskatalogs systematisch geprüft und dokumentiert. An einer Sachkundeschulung nehmen maximal 16 Personen teil.
Der erfolgreiche Besuch dieser Schulung erlaubt es den Teilnehmern, alle anstehenden Tätigkeiten an Klima- und Wärmepumpenanlagen im SHK-Bereich auszuführen. Jeder Teilnehmer erhält als Nachweis eine Teilnahmebescheinigung. Diese gilt als anerkannter schriftlicher Nachweis mit erworbener Sachkunde gemäß ChemOzonSchichtV. Nach bestandener theoretischen und praktischen Prüfung, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 für Kategorie I nach der ChemKlimaschutzV.
Auch der Betrieb ist zu zertifizieren
Nach § 6 der ChemKlimaschutzV muss sich auch der Betrieb zertifizieren lassen. Neben einem sachkundigen Mitarbeiter ist auch eine gerätetechnische Mindestausstattung nachzuweisen. Wichtig ist, dass nach der Personenzertifizierung die Betriebe bei den zuständigen Regierungspräsidien eine Betriebszertifizierung beantragen. Im Kasten „SBZ Tipp“ finden Sie einen Link zu einem Formular, das Sie hierfür benötigen.
Betriebe, die sachkundige Mitarbeiter mit der Kategorie I beschäftigen und über eine Betriebszertifikation verfügen, sind unabhängig und können ihren Kunden zeitnah sämtliche Installations- und Wartungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben an Klima- und Wärmepumpenanlagen anbieten. Sie sind gut gerüstet für den prognostizierten Zuwachs im Klima- und Wärmepumpenmarkt.
Die Schulungsmaßnahme „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ wird vom Fachverband SHK Baden Württemberg regelmäßig angeboten. An der Schulung können auch Personen von Nichtmitgliedsbetrieben teilnehmen. Weitere Informationen gibt es direkt beim Fachverband.
Dieser Artikel ist Bestandteil folgender Dossiers:





