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Regelwerk

BTGA-Regel 3.002 überarbeitet

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat in Zusammenarbeit mit SHK- Experten und Wissenschaftlern die BTGA-Regel zu Heiz- bzw. Kalt-/Kühlwasserkreisläufen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.

Durch die Unterstützung des ZVSHK – Zentralverband Sanitär Heizung Klima, der die aktualisierte BTGA-Regel mitträgt, verfügt die Branche damit über ein einheitliches Instrument, das branchenweit akzeptiert wird.

Die BTGA-Regel 3.002 „Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen“ gilt für die hydraulische und die pneumatische Druckprüfung sowie für das Spülen und Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen).

Einbezogen sind auch Installationen auf dem anliegenden Grundstück, beispielsweise dem Werksgelände. Sie gilt nicht für Fernwärmeanschlüsse vor der Hausübergabestation und nicht für Installationen außerhalb der Grundstücksgrenze, das heißt für öffentliche Bereiche.

Die BTGA-Regel 3.002 ist in Verbindung mit der BTGA-Regel 3.003 „Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“ und der VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen“ anzuwenden, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb unter wassertechnischen Aspekten zu gewährleisten.

Zum Preis von 29,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) ist die BTGA-Regel 3.002 beim Beuth Verlag unter www.beuth.de erhältlich.

 

© BTGA e.V.