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Rückblick

5. Wöhler Innovations-Forum

Das Wöhler Innovations-Forum fand 2018 in Gelsenkirchen statt und war mit 170 Teilnehmern ausgebucht. In unterschiedlichen Workshops und Impulsvorträgen beschäftigte man sich 2 Tage lang mit den Neuerungen der Branche.

Update TRGI 2018

Zahlreiche Änderungen werden sich für Fachhandwerker durch die Neuerungen der TRGI ergeben. Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gralapp fasste diese in seinem Vortrag anschaulich zusammen. Ein Entwurf zur Überarbeitung der TRGI liegt bereits seit Mai 2017 vor, der Weißdruck wird voraussichtlich 2018 erscheinen.

Der Referent erklärte die zu erwartenden Neuerungen in der Feuerverordnung und ging dann insbesondere auf Veränderungen ein, die sich bei der Verbrennungsluftberechnung ergeben werden. Dass die auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist besonders wichtig, denn nur, wenn der Verbrennungsluftvolumenstrom größer oder gleich dem Verbrennungsluftbedarf ist, ist der sichere Betrieb der Feuerstätte(n) in einem Gebäude gewährleistet. Mangelnde zuströmende Verbrennungsluft von außen gefährdet die sichere Funktion der Feuerungsanlage. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Gasheizung in Verbindung mit einer Feststofffeuerstätte betrieben wird.

Schornsteinfegermeister und Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gralapp, Mitautor des Kommentars zur TRGI 2018, informierte über die Neuerungen der TRGI - Wöhler - © Wöhler
Schornsteinfegermeister und Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gralapp, Mitautor des Kommentars zur TRGI 2018, informierte über die Neuerungen der TRGI - Wöhler
Bisher ist die TRGI davon ausgegangen, dass 4 m 3 Rauminhalt für je 1 kW Nennleistung der Heizungsanlage in jedem Fall ausreichend ist. Das setzt aber einen mindestens 0,4-fachen Luftwechsel in allen betrachteten Gebäuden voraus, der heute in vielen modernen, sehr dichten Gebäuden nicht mehr gegeben ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Herangehensweise, die in der TRGI 2018 umgesetzt wird, so Gralapp.

Dabei bleibt der Entwurf der TRGI insofern bei der bisherigen Betrachtung als nur rumluftabhängige Gasfeuerstätten sowie die generelle raumluftabhängige Betriebsweise und/oder die gegebenenfalls in der gleichen Nutzungseinheit aufgestellten raumluftabhängigen Feuerstätten für flüssige und feste Brennstoffe behandelt werden. Der Verbrennungsluftvolumenstrom kann über Tabellen und Diagramme berechnet werden. Diese finden sich im aktuellen Entwurf der TRGI. „Die Berechnung ist und bleibt eine theoretische Bewertung mit Annahmewerten, die sich mit der neuen Betrachtung aber deutlich mehr an der Praxis orientiert. Dabei ist die Vorgehensweise nach der neuen TRGI nicht aufwendiger als die alte“, lautete sein Fazit.

Bei der neuen Berechnungsweise wird seiner Einschätzung nach der Luftvolumenstrom durch Infiltration bei modernen Gebäuden in der Regel nicht mehr ausreichen. Stefan Gralapp empfahl, in diesen Fällen die Gebäudehülle gezielt undichter zu machen. Dazu eignen sich Außenluft-Durchlässe, die in Fenster eingebaut werden, sowie Überströmdichtungen für die Luftübertragung innerhalb der Nutzungseinheit.


Als eine weitere sichere Methode zum Nachweis von Schutzziel 2 empfahl der Referent die messtechnische Methode. Diese ist in Arbeitblatt G 625 der TRGI beschrieben.

 

Individueller Sanierungsfahrplan ISFP

Einen neuen, bundesweit einheitlichen Standard für die Energieberatung stellte Odette Tubies von der dena vor. Der Individuelle Sanierungsfahrplan ISFP wird seit 2017 von der BAFA gefördert und als Beratungsbericht anerkannt. Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker können ihrer Meinung nach Hauseigentümer damit deutlich effektiver und nutzerfreundlicher beraten als bisher. Dabei könne es nicht Ziel jeder Sanierung sein, die Standards eines Effizienzhauses zu erreichen. Vielmehr stellt der ISFP erstmalig die Ideen, Bedürfnisse und die persönliche Situation des Eigentümers bei der Umgestaltung in den Vordergrund, so dass die Vorschläge des Energieberaters letztlich auch akzeptiert und umgesetzt werden. Der Hauseigentümer erhält nicht, wie sonst üblich, einen Wust von Material und Zahlen, den er häufig doch nicht lesen wird. Stattdessen händigt der Berater ihm einen siebenseitigen, anschaulich aufbereiteten Sanierungsfahrplan mit einer Umsetzungshilfe (30 Seiten) aus.

 

Dipl. Ing. (FH) Odette Tubies, Projektmitarbeiterin der dena, erklärte, worauf es beim individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) ankommt. - Wöhler - © Wöhler
Dipl. Ing. (FH) Odette Tubies, Projektmitarbeiterin der dena, erklärte, worauf es beim individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) ankommt. - Wöhler
Zunächst zeigt der Fahrplan dem Kunden eine Gesamtbewertung des Gebäudes, mit Fotos illustriert, unter dem Titel „Ihr Haus heute“. Dabei wird der energetische Zustand der einzelnen Komponenten mit Icons verdeutlicht. Ein einfaches Farbmodell, das sich durch die gesamte Dokumentation zieht, hilft, Schwachstellen sofort zu erkennen. Alle Bauteile sind den Farbklassen zugeordnet. Anschließend sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen Schritt für Schritt und aufeinander aufbauend dargestellt. Dabei zeigt der Fahrplan, welche Energieeinsparungen dadurch erzielt werden und welche Maßnahmen zum Beratungszeitraum förderfähig sind. Der Hauseigentümer kann die Sanierung dann nach seinem Ermessen mittelfristig durchführen. Die Motivation des Eigentümers zur Umsetzung ist hoch, denn der Ausgangspunkt für seinen Individuellen Sanierungsfahrplan ist seine persönliche Situation.

Zur Erstellung der Dokumentation und zur Berechnungen der Effizienzzahlen stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung, zum Beispiel die „Energieberater“ Software von Hottgenroth. Deren Handhabung führte Sylwia Marszalek von der Firma Hottgenroth/ETU im Workshop vor. Weitere Informationen zum Individuellen Sanierungsfahrplan finden sich unter www.dena-expertenservice.de

 

Baubegleitung

Welche Vorteile eine gute Baubegleitung dem Kunden bietet und wie der Baubegleiter dabei eigene Potentiale ausschöpfen und Fehler vermeiden kann, erklärte Dipl.- Ing. (FH) Frank Segin anhand von Beispielen aus seiner langjährigen Erfahrung. Um Risiken zu verringern, müsse der jeweilige Bauakteur gegenüber seinem Kunden deutlich seine Leistung definieren und dies auch detailliert vertraglich festlegen. So ließen sich eindeutig Tätigkeiten der Baubegleitung, der Bauüberwachung und Leistungen der Fachplanung haftungsrechtlich voneinander abgrenzen.
 

Der Baubegleiter kann bereits bei der Ausschreibung und Vergabe mitwirken oder lediglich die Qualität der Bauausführung überprüfen. Prinzipiell sind seine Aufgaben frei verhandelbar und können im Sinne des Kunden festgelegt werden. Um frühzeitig Missverständnisse auszuschließen, gab der Referent den Tipp, deutlich darauf hinzuweisen, dass die vereinbarte Vergütung grundsätzlich nach erbrachter Leistung fällig wird und unabhängig von etwaigen Fördergeldern oder Zahlungsfristen Dritter zu zahlen sei. Er empfahl bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung mögliche Abschlagszahlungen einzukalkulieren und diese schriftlich zu fixieren.
 

Während bei der Bauüberwachung oder der Fachplanung für mögliche Vermögensschäden zu haften ist, begrenzt sich die Haftung bei der Baubegleitung üblicherweise auf das Honorar. Bei groben Fehlern oder schuldhaftem Verhalten erweitert sich jedoch das Haftungsrisiko. Für alle Bereiche gilt es daher, so der Referent, die Ausführung und die Leistungen lückenlos und umfassend zu dokumentieren. Diese Nachweisführung dient insbesondere dem Schutz vor unberechtigten Forderungen. So kann sie bei einem späteren Monitoring gegebenenfalls eine negative Einflußnahme durch den "Nutzer" belegen.
 

In jedem Fall profitiert der Kunde von den Leistungen des Baubegleiters in mehrfacher Weise. Durch die zusätzliche Qualitätsüberwachung sorgt dieser für eine Verringerung der Baufehlerkosten. In der Regel lassen sich durch die Baubegleitung die Ansprüche aus Fördermitteln für den Kunden maximal ausschöpfen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den beteiligten Gewerken am Bau rechnet sich für den Baubegleiter doppelt: Einerseits sichert er sich so gegenüber Haftungsrisiken aus anderen Bereichen ab und andererseits ergibt sich für ihn dadurch häufig die Chance, verschiedene, vertraglich getrennte Leistungen am selben Bauprojekt zu kombinieren. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise ergänzend zur Baubegleitung die Tätigkeit als Baustellenkoordinator (SiGeKo) und als Dienstleister für die "BlowerDoor"- Messung sowie die Fördermittelberatung. Die hiermit verbundene Kostenersparnis stellt einen nicht unerheblichen finanziellen Benefit sowohl für den Kunden als auch für den Baubegleiter dar.