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Eifrigkeit, Unrecht und Feigheit für das deutsche Meuterland*

Wie kommt es, dass eine ganze Branche einen alttestamentarischen Hass auf eine Reizfigur entwickelt? Was muss man tun, um viele grundsätzlich vernünftige Menschen so zu verärgern, dass sie einen am liebsten teeren und federn und anschließend in eine Klärgrube zum Saubermachen werfen würden? Wie viel Pseudo-Denunziantentum kann man namhaften Spielern eines Wirtschaftskreises noch zumuten, bevor sie ihre ­gute Erziehung vergessen und mit den Waffen mittelalterlicher Folterknechte zurückschlagen?

Einer, der alle anderen mit Schlamm bewirft, muss sich nicht wundern, wenn niemand mit ihm spielen will und ihm eiskalte Abneigung entgegenschlägt. Es mag Leute geben, die sich gerne in die Weichteile treten lassen. Die meisten aber lassen sich das ungern gefallen. So manches Gute-Nacht-Gebet deutscher Fachgroßhändler und SHK-Handwerker endet derzeit wohl mit dem Zusatz: „... und wenn ich mir was wünschen darf, möchte ich, dass Herr Meuter Dünnschiss bis an das Ende seiner Tage hat! Amen!“

Der einzige Freund, der Herrn Meuter den Rücken freihält und seine gnadenlose Diffamierungs-, Preisdrück- und Schlammschmeißkampagne unterstützt, ist das deutsche Kartellamt. Dieses flankiert eifrig seine feigen Aktionen und lässt sich, der Verdacht drängt sich auf, wohl von diesem informieren und instrumentalisieren. Hierbei sitzt es dem großen Irrtum auf, dass Preise verschiedener Vertriebswege gleich sind bzw. gleich zu seien haben. Es verkennt in seiner behördlichen Weltfremdheit, Verbohrtheit und Überheblichkeit, dass Preise eben unterschiedlich sein müssen, wenn einer im Internet anbietet und ein anderer Ausstellungen, Fuhrpark und Außendienst unterhält. Außerdem muss am Ende der Kette eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erbracht werden, die nur über Wertschöpfungsanteile des Materialeinkaufs aufrecht gehalten werden kann.

Ein Amt, das nicht gegen die Buchpreisbindung vorgeht, um Buchhändler vor Ort vor Amazon und Co. zu schützen, verwehrt einem anderen Gewerbezweig, von dem weit mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze abhängen als im Buchhandel, diese Gleichbehandlung. Interessanterweise gilt die Buchpreisbindung de ­facto auch für eBooks, die in Deutschland verkauft werden. Warum gilt so etwas nicht auch für Ware, die Herr Meuter im Internet verhökert? Es scheint der alte Rechtsgrundsatz: „Keine Gleichbehandlung im Unrecht“ zur Anwendung zu gelangen, was andererseits unterstellt, dass im Buchhandel zu Unrecht so gehandelt wird. Bedrucktes Papier bedeutet den Kartellwächtern mehr als qualitativ hochwertig eingebaute Sanitärprodukte. Nur, haben die Kartellos schon mal drüber nachgedacht, dass auch der Buchabsatz zurückgehen wird, wenn reihenweise Toiletten von den Wänden fallen, weil billige Internetware durch irgendwelche Lohnschrauber an die Wand gespaxt wurde. Wer macht es sich denn zum Lesen am Klo bequem, wenn er befürchten muss, gleich samt der Schüssel am Boden zu liegen!?

Das Kartellamt vergleicht Äpfel mit Birnen, angeblich zum Wohle des Gebrauchers. Doch sollten sich die hohen Herren Kartelljuristen mal fragen, wem ihre übertriebenen Maßnahmen dienlich sind! Da fällt mir zuerst wieder einmal der Herr Meuter ein, der seine Ware zu Dumpingpreisen im Internet verramscht. Dem Kunden dient der Kartellwahnsinn nur vordergründig, denn möglicherweise wird es erst mal billiger (siehe Strom- und Gasmarktliberalisierung), aber dann wird es wieder mindestens genauso teuer wie zuvor, wenn nicht sogar teurer, weil sich neue Oligo- oder Monopole bilden bzw. durch Ministererlaubnis offiziell sanktioniert werden. Da hat damals das Kartellamt schön die Klappe gehalten. „Ober sticht Unter“ und alle an der Ministererlaubnis maßgeblich Beteiligten sind irgendwie zufällig bei Energiekonzernen oder deren Müttern bzw. Töchtern gelandet. Vielleicht heuern in ein paar Monaten Mitarbeiter des Kartellamtes beim angeblichen Geldgeber von Meuterbad an – durch reinen Zufall natürlich – gell.

Gegen die wohl offensichtlichen Preisabsprachen der Mineralölkonzerne sind die Kartellos angeblich machtlos. Vermutete Preisähnlichkeiten in der SHK-Großhandelsszene werden dagegen erbittert verfolgt, auch wenn klare Beweise fehlen. Kann es sein, dass das Kartellamt einseitig einen Anbieter im Internet fördert, indem es andere kriminalisiert? Kann es sein, dass das Kartellamt von wirtschaftlichen Notwendigkeiten genauso viel versteht wie der Ochse vom Radfahren? Kann es sein, dass es nicht sein kann, dass das Kartellamt auf dem Holzweg ist? Und es jetzt versucht, die Geschwindigkeit zu verdoppeln, nachdem das Ziel aus den Augen verloren wurde?

Wer gerechtfertigte Preise drückt oder hierfür Beihilfe leistet, muss sich nicht wundern, wenn die Qualität leidet, Arbeits- sowie Ausbildungsplätze verloren gehen und keine Klolektüren mehr verkauft werden.

Dies meint zumindest
Ihr SHK-Radar

* Diese Geschichte ist natürlich frei erfunden und Ähnlichkeiten mit ­real existierenden Situationen Personen oder Namensähnlichkeiten wären rein zufällig.

zur Person

Diese SBZ-Kolumne wird von Brancheninsidern ­geschrieben, die frei von täglichen Zwängen zum Nachdenken anregen und deshalb anonym bleiben möchten.

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