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VdZ

Neu: Formular Hydraulischer Abgleich in NWG

Neben den bekannten Nachweisformularen, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, für die Förderung von Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus steht nun auch ein Formular für Nichtwohngebäude zum Download bereit.

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ entwickelt in enger Zusammenarbeit mit KfW und BAFA die Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. In diesem Rahmen ist nun ein neues Formular für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden erarbeitet worden.

Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasser-Versorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der Seite 2 des Formulars. Die VdZ-Projektgruppe arbeitet momentan an einer Erweiterung der Fachregel Heizungsoptimierung um das Thema Nichtwohngebäude.

Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die ab dem 17. April 2018 gelten, angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Somit stehen jetzt 3 Formulare zur Verfügung:

  • Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B): Das bekannteste Formular wird für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA Marktanreizprogramm (MAP) und das BAFA Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) genutzt.
  • Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude): Dieses Formular wird von der KFW für die Förderung von Sanierung und Neubau zum Effizienzhaus in den EBS WG-Programmen 151 und 430 genutzt.
  • NEU! Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude): Dieses neue Formular kann ab jetzt für die KfW-Förderung von Sanierung und Neubau von großen Nichtwohngebäuden genutzt werden (EBS NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen im NWG kann das Formular Einzelmaßnahmen weiterhin genutzt werden. Download unter bit.ly/2HPHubF

Weiteres Informationsmaterial und eine Übersicht über die zulässigen Verfahren finden Sie auf www.vdzev.de