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FROSTBRIEF

Heizung vorzeitig in Betrieb nehmen?

Vom Bauherrn wird nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertiggestellte Heizungsanlage oder die Einzelfeuerstätte möglichst frühzeitig in Betrieb genommen werden soll – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch.

So wünschenswert die nötige Wärme auch sein mag, so wichtig ist die rechtliche Absicherung für den Fachbetrieb: Es muss zuvor der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt.

Der ZVSHK hat im Muster für einen entsprechenden Frostbrief die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dieses Musterschreiben können organisierte Innungsbetriebe im Mitgliederbereich von www.zvshk.de gratis herunterladen (QL54212042 als Suchbegriff eingeben). Die elektronische Vorlage ermöglicht Änderungen, damit der Fachbetrieb das Formular seinen betrieblichen Erfordernissen anpassen kann.

Eine Vielzahl weiterer nützlicher Formulare, Muster und Checklisten findet sich auf der Internetplattform „Formularmuster für das SHK-Handwerk“ (erhältlich über den Onlineshop unter www.zvshk.de).