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Risiko: Bodenabläufe

Gefährliche Feuerbrücken

Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt oder in seiner Zusammensetzung verändert wurde, bezeichnet man allgemein als Abwasser. Überall dort, wo Abwasser anfällt, muss dieses sicher aufgenommen und ohne Gefährdung von Menschen oder Gebäuden über Rohrsysteme in die Abwasserkanalisation abgeleitet werden. Sanitäre Entwässerungsgegenstände, Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen bilden die Anfangspunkte dieser Entwässerungssysteme. In Deutschland ist die technische Ausführung von Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken in der DIN 1986-100, „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, geregelt und in Verbindung mit folgenden Normen anzuwenden:

  • DIN EN 12056-1: Allgemeine und Ausführungsanforderungen
  • DIN EN 12056-2: Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung
  • DIN EN 12056-3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung
  • DIN EN 12056-4: Abwasserhebeanlagen, Planung und Bemessung
  • DIN EN 12056-5: Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb und Wartung
  • DIN 1986-100: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • DIN 1986-3: Regeln für Betrieb und Wartung
  • DIN EN 1253: Abläufe, Abdeckungen und Heizölsperren für Gebäude

Diese Normen beinhalten die technischen Vorgaben für den Hersteller, Verwendungs- und Einbauhinweise für den Anlagenmechaniker und Regeln für Betrieb und Wartung. Die Einhaltung dieser allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet Bauherren und Betreibern Sicherheit und gewährleistet den Schutz von Gebäuden und Bewohnern.

Planung von Bodenabläufen

Innerhalb von Gebäuden muss nach DIN 1986-100 jeder Wasserentnahmestelle ein entsprechender Ablauf zugeordnet werden. Ausgenommen davon sind Wasserentnahmestellen für Feuerlöschzwecke sowie für Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Folgende Bereiche müssen hingegen über Bodenabläufe verfügen: Sanitärräume in Hotels, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern, die quasi einen öffentlichen Charakter haben und von einem ständig wechselnden Personenkreis genutzt werden, sowie Nassbereiche in Industrie- und Gewerbebetrieben. Dazu zählen auch Baderäume in Eigentumswohnungen und Ferienhäusern, die durch Vermietung oder Eigentumswechsel ebenfalls fremdgenutzt werden.

Badezimmer in Wohnungen sollten einen Bodenablauf erhalten, wenn die Bodenentwässerung nicht bereits durch schwellenlose Duschbereiche gesichert ist. Darüber hinaus empfiehlt die Norm, häufig benutzte Entwässerungsgegenstände wie Waschtische an Bodenabläufe anzuschließen, um das Sperrwasser im Geruchverschluss ständig zu erneuern. Der Bodenaufbau in solchen Bereichen enthält in der Regel eine Bauwerksabdichtung, die von dem Bodenablauf durchdrungen wird. Bodenabläufe müssen daher mit Flanschen ausgestattet sein, damit die Bauwerksabdichtung sicher und wasserdicht angeschlossen werden kann. Hierfür ist die DIN 18195 bzw. für Verbundabdichtungen das Merkblatt des Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB zu beachten. Außerdem müssen Bodenabläufe innerhalb von Gebäuden immer mit einem Geruchverschluss versehen sein. Ausnahmeregelungen finden sich in der DIN 1986-100.

Brandabschottung mit Bodenabläufen und Rinnen

Bei jeder Deckendurchdringung innerhalb von Gebäuden, wie bei Bodenabläufen mit senkrechtem Stutzen, ist in Hotels, Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Mehrfamilienhäusern gemäß Landesbauordnung die Feuerwiderstandsklasse der Decken zu beachten. Damit eng verbunden ist die Art der erforderlichen Brandabschottung. Die Qualität des vorbeugenden Brandschutzes hängt maßgeblich von der sorgfältigen Planung unter Beachtung der gültigen Normen und Vorschriften, der korrekten Ausschreibung und besonders der fachgerechten Montage ab. Der Planer wählt in der Regel die für den entsprechenden Anwendungsbereich geeigneten Bodenabläufe aus – unter Beachtung der besonderen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Die zunehmende Sensibilisierung der Fachleute, gerade in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz, rückt auch die Bodenabläufe wieder verstärkt in den Fokus.

Als Anfangspunkte einer Rohrleitung sind besonders Bodenabläufe mit senkrechtem Auslaufstutzen zu den darüber liegenden Räumen offen, da sie die Bodenkonstruktion durchstoßen. Einerseits dürfen über einen Bodenablauf grundsätzlich keine Kanalgase in den Raum eindringen, andererseits darf im Brandfall aber auch weder Feuer noch Rauchgas in den nächsten Brandabschnitt gelangen. Besonders kritisch wird es, wenn im Brandfall bei einer Feuertemperatur von 1000°C und einem Rauchgasdruck von etwa 20 Pascal am Ablaufstutzen keine Rohrleitung mehr vorhanden ist oder Öffnungen im Rohr frei werden. Dann liegen am Stutzen des Bodenablaufes die volle Feuertemperatur und der volle Rauchgasdruck an. Die Wasservorlage im Bodenablauf verdampft bei zerstörter Rohrleitung und offenem Ablaufstutzen innerhalb kürzester Zeit bzw. stürzt beim Verbrennen des Kunststoffgeruchverschlusses schlagartig in den darunter liegenden Brandraum. Die Folge ist eine Wasserdampfexplosion mit einer Stichflamme ins nächste Geschoss (Bild 1). Ein Liter Wasser ergibt ca. 1600 Liter Wasserdampf.

In den einzelnen Landesbauordnungen wird deshalb gefordert, dass Decken mit ­einer Feuerwiderstandsklasse F60 oder F90 auch im Bereich von Öffnungen den gleichen Feuerwiderstandswert haben müssen wie die Decke selbst. Solche Decken werden vorrangig in Gebäuden der besonderen Art und Nutzung verlangt. Moderne Bodenabläufe mit senkrechtem Auslaufstutzen gewährleisten einen entsprechend hohen Schutz, wenn sie mit einem Feuer- und Rauchverschluss ausgerüstet sind. Der Feuer- und Rauchverschluss ist in einer einteiligen oder in einer zweiteiligen Ausführung erhältlich (Bild 2 und 3). Die zweiteilige Ausführung besteht aus einem Brandschutz-Geruchverschluss mit Hitzeschild und einer separaten Brandschutz-Kartusche mit Intumeszenzmaterial. Allein die Wasservorlage im Geruchverschluss von Bodenabläufen schützt nicht vor einem Übergreifen von Feuer und Rauch in das nächste Geschoss.

Unterschied zwischen Rohr und Bodenablauf

Für die Brandprüfung von Bodenabläufen gilt zurzeit die DIN 4102-11. Hier wird aber ein wesentlicher Unterschied zwischen der Brandprüfung von Rohren und der von Bodenabläufen gemacht. Beim Brandtest von Rohrleitungen wird die Rohrleitung offen bis über die angenommene Dachdecke geführt (Be- und Entlüftung der Abwasserfallleitungen). Die Sicherung der Rohrleitung selbst erfolgt so, dass keine Temperaturweiterleitung in das nächste Geschoss stattfinden kann, nichts ausgast und sich nichts entzündet. Weder Rauch noch Feuer darf zwischen dem Deckenaufbau und der Rohrleitung durchtreten. Heiße Brandgase können und dürfen aber über das nach oben offene System ins Freie entweichen (Bild 4).

Anders sieht es dagegen bei den Bodenabläufen aus. Das Gefährdungspotenzial liegt hier besonders bei Konstruktionen mit senkrechtem Abgangsstutzen durch die Decke. Im Gegensatz zu Rohrleitungen sind Bodenabläufe zum nächsten zu schützenden Raum offen – brandschutztechnisch eine besonders kritische Situation. Bodenabläufe müssen deshalb ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten. Im Brandfall darf weder Feuer noch Rauch nach oben durchdringen. Neben einem funktionsfähigen Brandschott ist der fachgerechte Einbau des Ablaufkörpers daher von wesentlicher Bedeutung.

Bodenabläufe mit Feuer- und Rauchverschluss

Für die besonderen Brandschutz-Anforderungen hat ACO Haustechnik Bodenabläufe entwickelt, die innerhalb des Ablaufgehäuses mit zwei Brandschotts versehen sind (Bild 5). Der besondere Vorteil dieser Konstruktionen liegt in der Austauschbarkeit und dem nachträglich möglichen Einbau der Brandschotts. Die Brandschotts bestehen aus einem Intumeszenzmaterial, das bei zunehmender Feuertemperatur immer stärker aufbläht und dabei den Ablaufstutzen bzw. das Ablaufgehäuse für mehr als zwei Stunden komplett gegen Feuer und Rauch verschließt.

Brandschutz-Bodenabläufe mit Zulassung

Bodenabläufe mit senkrechtem Auslaufstutzen eignen sich für Bereiche der Feuerwiderstandsklasse R30 bis R120, wenn sie mit ­einem Brandschott versehen sind. Erst der Brandschott unterbindet im Brandfall auch unter ungünstigen Bedingungen den direkten Zugang von Feuer und Rauch zum nächsten Geschoss (Bild 6 und 7). Da Bodenabläufe mit integriertem Brandschott aus Intumeszenzmaterial als ungeregelte Bauprodukte gelten, muss für solche Konstruktionen eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen. Diese Brandschutz-Bodenabläufe haben die „Allgemein bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin Nr.: Z-19.17-1527“ erhalten.

Anders sieht es bei Bodenabläufen mit waagerechtem Auslaufstutzen aus. Diese Konstruktionen benötigen kein zusätzliches Brandschott, unter der Voraussetzung, dass

  • die Entfernung von der Mitte des Bodenablaufs bis zur Mitte des Fallstrangs mindestens 600mm beträgt <b>(Bild 8)</b>,
  • eine Unterdeckung der Rohrleitung im Deckenbereich vorhanden ist,
  • die Verrohrung mit Gussrohr erfolgt.

Für diese Art des Brandschutz-Bodenablaufs liegt das „Allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr.: P-MPA-E-02-005“ vor. Grundsätzlich ist zu beachten, dass in diesen ­Decken Bodenabläufe mit mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie der Decke selbst installiert werden müssen: In eine Decke mit Feuerwiderstandsklasse F90 ist demnach ein Brandschutz-Bodenablauf der Feuerwiderstandsklasse R90 oder höher einzubauen. Dabei kann der Forderung der Landesbauordnungen, keine zusätzlichen Brandlasten in die Decke einzubauen, durch die Verwendung von Bodenabläufen aus nicht brennbaren Werkstoffen wie Gusseisen oder Edelstahl einfach und ohne zusätzlichen Aufwand entsprochen werden.

Einbau von BrandschutzBodenabläufen

Wie die Praxis immer wieder zeigt, wird die vollständige Vermörtelung besonders im Aussparungsbereich des Bodenablaufes häufig nicht fach- und sachgerecht durchgeführt, was im Brandfall unabsehbare Folgen haben kann. Um dies zu vermeiden, wurde das Trockenbauset ACO Fit-in entwickelt, das besonders bei Kernbohrungen Anwendung findet (Bild 9). Der Einbau erfolgt in der Regel ohne den Maurer. Die Kernbohrung wird nach Herstellerangabe in die Decke eingebracht, danach hängt der Installateur das Trockenbauset in die Kernbohrung ein, setzt den Bodenablauf ein und kann sofort mit der weiteren Montage fortfahren, ohne eine Trocknungszeit abzuwarten (Bilder 10 bis 12). Das Trockenbauset hat auf der Unterseite einen geschlossenen Boden und eine auf den Ablaufstutzen abgestimmte Öffnung, sodass die erforderliche Unterdeckung unter dem Bodenablauf erreicht wird. Auch bei Decken, die dünner sind als die Bodenablaufhöhe, kann dieses Trockenbauset verwendet werden. Selbstverständlich eignet sich das Trockenbauset auch für alle anderen Deckenarten.

Fazit

Bei der Planung von Gebäuden, besonders bei Hotels, Krankenhäusern, Heimen und Hochhäusern, in denen die Decken einer Feuerwiderstandsklasse von F30 bis F120 entsprechen, dürfen nur Bodenabläufe eingebaut werden, die auch die entsprechende Brandschutz-Zulassung oder ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vom DIBt in Berlin nachweisen können. Diese Konstruktionen sind amtlich geprüft und entsprechen den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen. Werkstoffe, die eine Brandlast beinhalten, sollten in Zwischendecken mit einer vorgegebenen Feuerwiderstandsklasse grundsätzlich vermieden werden. Ebenso sollte besonders darauf geachtet werden, dass nur Brandabschottungen mit Intumeszenzmaterialien verwendet werden, die keine zusätzlichen toxischen Gase emittieren. Besonders wichtig ist die richtige Vermörtelung der Brandschutz-Bodenabläufe in der Aussparung. Für Kernbohrungen empfiehlt sich die Verwendung von Trockenbausets. Diese werden direkt vom Installateur eingesetzt, ohne dass noch ein weiteres Gewerk für den Einbau herangezogen werden muss.

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Meyer ist Schulungsleiter der ACO Passavant GmbH, 36457 Stadtlengsfeld, Tel. (03 69 65) 8 19-0, http://www.aco-haustechnik.de