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Vielfältige Risiken für Installateure und Betreiber

Wichtige Versicherungen für die Praxis

SBZ: Herr Rosanowske, welche Versicherungen empfehlen Sie als erfahrener Ver­sicherungsspezialist für PV-Anlagen unbedingt?

Rosanowske: Zunächst sind mehrere Parteien zu berücksichtigen, nämlich der Anlagenbetreiber, der Installateur und unter Umständen auch noch der Lieferant. Der Installateur sollte als absolutes Minimum eine Betriebshaftpflicht haben. Das hat sich leider immer noch nicht vollständig herumgesprochen, denn wir haben immer wieder Fälle, in denen selbst dieser Schutz nicht vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte der Auftraggeber sogar einen Nachweis fordern.

Im Rahmen der Photovoltaik wäre für den Installateur zusätzlich eine Montageversicherung angebracht. Auch hier gab es schon Fälle, wo Anzahlungen durch Kunden verloren gingen, weil der Installateur einen Schaden während der Montage wegen Geldmangels nicht mehr ersetzen konnte. Diese zwei Versicherungen sollte ein Installateur unbedingt haben, wenn er PV montiert.

SBZ: Wir haben im Fachartikel erfahren, dass sich auch der Betreiber gegen verschiedene Risiken absichern sollte. Was ist hier das Minimum?

Rosanowske: Wieder sind hier verschiedene Fälle zu unterscheiden. Der Betreiber einer kleinen Anlage auf einem Einfamilienhaus ist mit einer Allgefahrenversicherung, die alle Sachschäden an der PV-Anlage abdeckt, und einer Betreiberhaftpflicht ganz gut abgesichert. Hierbei kann die Betreiberhaftpflicht je nach Versicherung auch in die Privathaftpflicht eingeschlossen werden. Das sollte aber explizit in den Bedingungen stehen oder durch eine schriftliche Nebenabrede mit dem Versicherer bestätigt sein. Das Einspeisen von PV-Strom ins Netz ist als Gewerbe zu sehen, bei dem als Haftungsrisiken Sachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden und unter Umständen auch Regressansprüche durch den Energieversorger auftreten können. Diese übertrefffen dann manchmal den Wert der Anlage erheblich.

Als nächstes wäre die Allgefahrenversicherung dringend zu empfehlen. Bei kleinen ­Anlagen bis etwa 20 kW ist das ein Produkt, das sich aus vielen Parametern zusammensetzt. Beispiele hierfür sind Ertragsausfall, innere Betriebsschäden, Folgeschäden am Dach durch Anlagenschäden sowie De- und Remontagekosten bei Dachschäden. Gerade bei Sturmschäden, die zunächst die Solaranlage betreffen und die dann Folgeschäden am Dach hervorrufen, ist die Leistung des Gebäudeversicherers fraglich.

SBZ: Was ist für den Betreiber zusätzlich zur Allgefahrenversicherung sinnvoll?

Rosanowske: Es gibt einge Möglichkeiten, die über den Standard hinausgehen. Ein Beispiel ist die GAP-Deckung, die vielen aus dem Fahrzeugleasing in ähnlicher Form bekannt ist. Diese Deckung ist vor allem für Anlagen auf fremden Dächern wichtig. Sollte die Anlage abbrennen und kann nicht mehr aufgebaut werden, sei es weil der Hausbesitzer nicht mehr kann und will oder weil es keine behördliche Genehmigung dafür gibt, bekommt der Betreiber nur den Zeitwert. In der Regel hängt aber an der Anlage noch eine Finanzierung und damit entsteht zwischen Zeitwert und Finanzierung eine Riesenlücke. Diese wird durch die GAP-Deckung ausgeglichen.

Dann lässt sich noch der Technologiefortschritt versichern. Wenn nach vier Jahren ein Wechselrichter nicht mehr funktioniert, dann bekommt der Betreiber mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr das gleiche Modell. Vielmehr ziehen die Versicherer jedes Jahr einen Prozentsatz für die Abnutzung ab – meist sind das 10 % pro Jahr.

SBZ: Welche Besonderheiten ergeben sich für Betreiber größerer Anlagen?

Rosanowske: Hier geht es nicht mehr ohne eine separate Betreiberhaftpflicht. Nur bei ganz speziellen Fällen, wenn es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, lässt sich je nach Versicherer die Anlage in die Haftpflicht des Landwirts einschließen. Vor allem bei Montagen auf Fremddächern ist ­eine umfassende Betreiberhaftpflicht mit Mietschädendeckung unerlässlich.

SBZ: Wie groß schätzen Sie den Anteil der Betreiber und Installateure, die keinen Versicherungsschutz gemäß Ihrer Empfehlung haben?

Rosanowske: Das sind Dunkelziffern, die niemand so genau abschätzen kann, und wir haben kaum Möglichkeiten, so etwas zu kontrollieren oder zu erfassen. Viele Betreiber und auch so manche Installateure sehen die Risiken nicht oder wollen sie nicht sehen.

Aufklärungsarbeit über Risiken und deren Absicherung könnten hier die Installateure während des Verkaufsprozesses am besten leisten. Vor allem haben sie davon auch einen Nutzen: Wenn der Kunde einen Schaden hat und versichert ist, dann kann er den Installateur auch mit der Beseitigung des Schadens beauftragen.

Wir arbeiten hier mit vielen Installateuren zusammen und haben mit ihnen Rahmenvereinbarungen getroffen. Die Unternehmen bekommen von uns einen speziellen Tarifrechner, mit dem sie ein individuell auf den Kunden zugeschnittenes Produkt generieren können. Dann ist der Kunde schon zum Montagebeginn optimal abgesichert. Die Tendenz geht dazu, dass immer mehr installierende Unternehmen oder Planer die Versicherungen gleich mit anbieten. Zumindest aber sollte der Installateur seine Kunden auf die Möglichkeiten hinweisen.

SBZ: Im Fachbeitrag heißt es, dass Versicherer Qualitätsprodukte gerne sehen. Harte Vorgaben soll es aber bislang nicht geben. Wie sieht das in der Praxis aus? Gibt es Produkte, bei denen die Versicherer abwinken?

Rosanowske: Die Hauptrisiken der Versicherer liegen nicht im Bereich der Ausfallentschädigung, sondern im Bereich der Feuergefahr. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es erhöhte Risiken durch Stroh- oder Heulagerung. Gebäudebeschaffenheit und Gebäudeinhalt sind also die relevantesten Fragen.

Dennoch sehen Versicherer Qualität bei Produkten und der Montage gerne, fragen diese aber nicht separat ab. Denn letztendlich wird die Qualität des Moduls ein Schadensbild kaum beeinflussen. Es gibt Versicherer, die in ihren Anträgen nachfragen, ob die Anlage nach DIN 1055 und gemäß der VDE erstellt wurde oder ob es eine Blitzschutzvorrichtung gibt. Der Laie kennt sich mit so etwas nicht aus und will es in der Regel auch gar nicht wissen. Er muss sich dann voll auf die Aussagen seines Handwerkers verlassen. Spezielle Forderungen an technische Beschaffenheiten sind manchmal auch in den Bedingungen versteckt und wenn diese nicht eingehalten werden, ist der Versicherer unter Umständen im Schadensfall leistungsfrei. Das einzige, was man Kunden guten Gewissens fragen kann, ist ob und in welcher Menge feuergefährliche Stoffe im Gebäude gelagert werden, ob das Gebäude massiv gebaut ist und ob es eine harte Bedachung gibt. Ein guter Makler – und hier gibt es nicht nur unser Haus – ist darauf bedacht, weitere Einschränkungen auszuschalten, damit seine Kunden hinterher nicht in Bedrängnis kommen, also für DIN & Co. den Kopf hinhalten müssen.

Zusammenfassend kann man hier sagen: Qualität wird gerne gesehen, hat aber keinen Einfluss auf die Versicherung. Wichtiger ist da schon die Montagequalität, weil in dieser ein höheres Schadenspotenzial steckt. Doch auch hier wird nicht geprüft, weil im Schadensfall der Versicherer den Kunden zunächst zu seinem Handwerker schicken würde, der denn hoffentlich eine Haftpflicht hat.

SBZ: Herzlichen Dank für das interessante Gespräch.