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Führerschein

Wichtige Änderungen für Transporterfahrer

Seit Jahresbeginn sind in Deutschland neue Regelungen im Führerscheinrecht für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen in Kraft. So gelten die Führerscheine C1 und C1E für Kleintransporter und Klein-Lkw gelten seit dem 28. Dezember 2016 nur noch befristet. Inhaber müssen für eine Verlängerung alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung absolvieren, wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt. Betroffen sind rückwirkend alle ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird als Straftat sanktioniert. Führerscheine, die vor dem Stichtag erteilt wurden, bleiben wie gehabt bis zum 50. Lebensjahr gültig.